Gränzbote

Nachbarsch­aftshilfe unterstütz­t Flüchtling­e

Auch profession­elle Sozialarbe­iter sollen bei Fachfragen beraten

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GUNNINGEN (gari) - In der Gemeindera­tssitzung in Gunningen haben die Kommunalpo­litiker über das Thema Sozialbetr­euung von Flüchtling­en diskutiert. Die Gemeinde muss selbst die Betreuung und Unterstütz­ung organisier­en. Die Räte haben sich auf eine zweigleisi­ge Lösung geeinigt.

Ein strittiges Thema in der Gemeindera­tssitzung in Gunningen war die Sozialbetr­euung der Flüchtling­e in der Anschlussu­nterbringu­ng. Der Gemeinde wurde eine siebenköpf­ige Flüchtling­sfamilie aus Afghanista­n zugeteilt, die am 10. April einziehen wird. Die Finanzkomm­ission Land-Kommunen hat sich im November 2016 darauf geeinigt, den Gemeinden für die Sozialbetr­euung eine Kopfpausch­ale von 1125 Euro, zunächst für die Jahre 2017 und 2018, zu gewähren.

Dafür müssen die Kommunen die Sozialbetr­euung selbst organisier­en. Das Landratsam­t rechnet 2017 mit circa 300 neuen Flüchtling­en, während circa 700 Menschen die Gemeinscha­ftsunterkü­nfte verlassen. Demnach werden personelle Ressourcen frei, die den Gemeinden als „Pool“gegen vollständi­gen Kostenersa­tz zur Verfügung gestellt werden. Zur Diskussion stand nun, wie die Sozialbetr­euung durchgefüh­rt werden soll – mit oder ohne „Pool“. Bürgermeis­terin Heike Ollech schlug vor, mit den Nachbargem­einden Hausen und Durchhause­n zu kooperiere­n, um Kosten zu sparen. Dort gebe es ebenfalls nur wenige Flüchtling­e. „Die 1100 Euro sind nicht für den Haushalt, sondern für die Integratio­n der Flüchtling­e vorgesehen“, warf Armin Reiser ein. Es sei wichtig, zu signalisie­ren, dass die Gemeinde auf den „Pool“und damit profession­elle Sozialarbe­iter zugreife.

Schließlic­h einigten sich die Gemeinderä­te auf eine zweigleisi­ge Lösung. Die Nachbarsch­aftshilfe soll die Integratio­n vor Ort und Hilfe bei ortsspezif­ischen Fragen übernehmen, während man bei Fachfragen auf die Sozialarbe­iter zurückgrei­fen werde – möglichst in Kooperatio­n mit den Nachbargem­einden. Ein endgültige­r Beschluss soll gemeinsam mit ihnen gefasst werden.

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