Schemengericht ahndet zwei brisante Fälle
Das Möhringer Narrengericht lädt Zunftmeister Simon Krug und „Hecht“-Wirt Karlheinz Aberle vor
TUTTLINGEN-MÖHRINGEN (sm) Am Schmotzigen Dunstig, 23. Februar, tagt wieder das hohe, weise Schemengericht zu Möhringen um 14.01 Uhr im Rathausgang des Möhringer Rathauses. Es stehen auch in diesem Jahr wieder zwei brisante Fälle, deren Vergehen geahndet und verhandelt werden sollen, auf dem Programm.
Zum einen ist der Möhringer Zunftmeister Simon Krug höchstpersönlich vor das hohe, weise Schemengericht zu Möhringen vorgeladen worden. Ihm wird vorgeworfen, dass er doch tatsächlich eine notwendige Ehrung vergessen habe. Dies gehe absolut nicht. Denn die Ehrungen sind auch im Bereich der Fasnet sehr wichtig und Grundlage, dass das Brauchtum auch künftig von den Narren fortgeführt werde. Das wollten die Möhringer Schemenrichter nicht einfach widerspruchslos hinnehmen und luden den Möhringer Zunftmeister für die Sitzung vor, um das ungehörige Verhalten zu rügen.
Außerdem ist auch Karlheinz Aberle vom Gasthaus „Hecht“angeklagt, der sich doch tatsächlich erlaubt hatte, das Traditionslokal „Hecht“in Möhringen am Wochenende vor der Fasnet für immer zu schließen und in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen. Somit musste die Möhringer Narrenzunft nun umplanen bezüglich der Lokale über die Fasnet, unter anderem auch für das traditionelle Hanselerennen am Fasnetzischdig.
Beide Angeklagten für die Schemengerichtssitzung konnten die Vorwürfe nicht so ganz nachvollziehen und waren sich nicht im Klaren über ihr begangenes Fehlvergehen, denn sie seien, so waren sie sich einig, eindeutig unschuldig. Umso mehr war es aber den Möhringer Schemenrichtern und dem Büttel klar, die die beiden schon vor wenigen Wochen für die Verhandlung am Schmotzigen Dunstig vorluden.
Die beiden Missetäter wollen bei der Verhandlung die Sache wieder ins rechte Licht rücken und so einen Freispruch erwirken. Dies dürfte jedoch nicht so ganz leicht gelingen, da das Möhringer Schemengericht noch nie einen Angeklagten freigesprochen hat, allenfalls mal das Strafmaß etwas milder ansetzte als ursprünglich vorgesehen.
Schon jetzt ist jedenfalls sicher, dass die Verhandlungen am Donnerstagnachmittag interessant werden dürften, da bislang völlig unklar ist, wie die beiden Angeklagten sich aus dem Schlamassel herausziehen wollen.
Das Möhringer Schemengericht geht gemäß der Zimmerschen Chronik auf das Jahr 1549 zurück. Seit mehreren Jahrzehnten gehören die Verhandlungen wieder zum festen Bestandteil der Möhringer Fasnet im Gang des Möhringer Rathauses, der immer bis auf den letzten Platz gefüllt ist, sodass etliche Besucher sogar stehen müssen.