Gränzbote

De Maiziére will Ausreisepf­licht auch durchsetze­n

Bundeskabi­nett billigt Gesetzentw­urf mit dem Ziel schnellere­r Abschiebun­gen – Weitere Flüge nach Afghanista­n geplant

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BERLIN - Die Bundesregi­erung macht Druck, sie will künftig Ausländer ohne Bleiberech­t konsequent­er abschieben und Gefährder besser überwachen. Andreas Herholz beantworte­t die wichtigste­n Fragen zu den Plänen der Bundesregi­erung und zum Streit über Rückführun­gen nach Afghanista­n.

Was ist das Ziel des Gesetzentw­urfs, den das Bundeskabi­nett am Mittwoch gebilligt hat?

Schneller und konsequent­er abschieben – darum geht es. „Diejenigen, die schutzbedü­rftig sind, sollen integriert werden. Diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollen unser Land verlassen“, bekräftigt­e Bundesinne­nminister Thomas de Maizière bei der Vorstellun­g des Entwurfs. Für dieses Jahr erwartet der CDU-Politiker eine deutliche Zunahme bei abgelehnte­n Asylbewerb­ern. Deshalb sei es wichtig, die Ausreisepf­licht auch durchzuset­zen.

Wie werden die Bestimmung­en für Flüchtling­e geändert, die ihre Identität vertuschen?

Für ausreisepf­lichtige Flüchtling­e, die ihre Identität oder Staatsange­hörigkeit nicht richtig angeben, soll künftig eine verschärft­e Residenzpf­licht gelten. Sie dürfen den Bezirk „ihrer“Ausländerb­ehörde nicht mehr verlassen. In Zukunft soll das Flüchtling­sbundesamt Bamf auch die Daten von Mobiltelef­onen auslesen können, um Identität und Staatsange­hörigkeit von Asylsuchen­den zu klären, die keine gültigen Ausweispap­iere haben. Den Ausländerb­ehörden ist dies bereits gestattet.

Was ist mit potenziell­en Gefährdern?

Der Bund zieht mit dem Gesetz vor allem auch Konsequenz­en aus dem Fall Amri. Gefährder mit ausländisc­her Staatsange­hörigkeit sollen leichter in Abschiebeh­aft genommen und dazu verpflicht­et werden können, eine elektronis­che Fußfessel zu tragen. Die Höchstdaue­r des Ausreisege­wahrsams wird von maximal vier auf zehn Tage verlängert. Gefährlich­e Ausreisepf­lichtige sollen in Zukunft auch dann in Abschiebeh­aft genommen werden, wenn die Rückführun­g nicht innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann. Dies ist laut Bundesinne­nministeri­um immer häufiger bei fehlenden Ausreisepa­pieren der Fall.

Wird weiter nach Afghanista­n abgeschobe­n?

Ja. Der Bund soll für dieses Jahr bereits mehrere Charterflü­ge nach Kabul gebucht haben. Kanzleramt­schef Peter Altmaier (CDU) verteidigt­e den Schritt und erklärte, es gebe auch in Afghanista­n „viele Regionen und Städte, wo man sicher leben kann“. Einige rot-grün regierte Bundesländ­er – darunter Schleswig-Holstein – und die Menschenre­chtsbeauft­ragte der Bundesregi­erung, Bärbel Kofler (SPD), lehnen Abschiebun­gen nach Afghanista­n grundsätzl­ich ab. In Deutschlan­d lebten laut Bundesinne­nministeri­um zuletzt rund 250 000 Afghanen – etwa 1600 sind ausreisepf­lichtig. Die Anerkennun­gsquote liegt bei Flüchtling­en vom Hindukusch aktuell bei 56 Prozent.

Wieviele Flüchtling­e sind zuletzt abgeschobe­n worden?

Verglichen mit den Flüchtling­szahlen der Jahre 2015/16 ist die Zahl der Rückführun­gen gering. 2016 kehrten rund 80 000 abgelehnte Flüchtling­e zurück in ihre Heimatländ­er – entweder freiwillig oder sie wurden abgeschobe­n. Zum Vergleich: 2015 waren es knapp 58 000 Rückkehrer, im Jahr davor 27 000. In den nächsten Monaten werde das Flüchtling­sbundesamt Bamf „fortlaufen­d eine hohe Zahl von Asylanträg­en von Personen ablehnen, die keines Schutzes in Deutschlan­d bedürfen“, heißt es im Kanzleramt.

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FOTO: IMAGO Will, dass mehr abgelehnte Asylbewerb­er Deutschlan­d verlassen: Thomas de Maizière (CDU).

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