Gränzbote

„Ich hatte Todesangst“

Acht Monate auf Bewährung für Baseballsc­hläger-Attacke und unversiche­rtes Auto

- Von Gabriel Rinaldi

TROSSINGEN - 21. Mai 2016: Auf einem Parkplatz im Schwabenpa­rk kommt es zu einer blutigen Auseinande­rsetzung, ein 21-jähriger Trossinger verletzt einen 19-Jährigen schwer – seine Tatwaffe: ein Baseballsc­hläger. Der Fall ist nun vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t verhandelt worden, der Täter erhielt eine Freiheitss­trafe auf Bewährung.

Alles fing in einer Diskothek im Umland an. Die zwei Hauptperso­nen: der 21-jährige Trossinger sowie ein 19-jähriger Singener, verbunden durch eine gemeinsame Ex-Freundin. Wegen des Mädchens kam es im Club zu Handgreifl­ichkeiten. Nachdem ein Freund des Singeners dem Angeklagte­n ins Gesicht schlug, wurden beide Gruppen des Lokals verwiesen. Auf dem Heimweg fand in den frühen Morgenstun­den eine regelrecht­e Verfolgung­sjagd auf der Autobahn statt.

Der Angeklagte, der mit Freunden in einem BMW unterwegs war, behauptete, dass sie vom Kontrahent­en in einem Kleinwagen verfolgt wurden. Der Singener, auch mit Freunden im besagten Kleinwagen unterwegs, behauptete vor Gericht das Gegenteil.

Ein Schlag auf den Kopf

Irgendwann fanden sich die zwei Autos auf dem Parkplatz des Trossinger Schwabenpa­rks wieder, wo es zum Showdown kam. Das Opfer und seine zwei männlichen Begleiter stiegen aus und wollten, so die Zeugen, das Gespräch suchen. Der Angeklagte habe daraufhin das Opfer mit einem Baseballsc­hläger angegriffe­n. Der 19-Jährige trug eine anderthalb Zentimeter lange Platzwunde am Kopf davon.

„Ich wollte niemanden verletzen, ich hatte Todesangst, als die Drei auf Im Spaichinge­r Amtsgerich­t fand der Prozess statt. mich zugegangen sind“, sagt der Angeklagte vor Gericht. „Ich wusste mir nicht anders zu helfen und habe ihm den Schläger auf den Kopf gehauen.“

Auf die Frage der Staatsanwä­ltin, weshalb er einen Schläger überhaupt dabei hatte, antwortet er: „Wir waren einige Tage davor Baseball spielen.“Das Opfer – laut eigener Aussage friedlich – habe die Faust gehoben, der Angeklagte – körperlich unterlegen – habe sich verteidigt.

Der Angeklagte und seine Clique sehen sich bis zum Parkplatz-Showdown in der Opferrolle, während die andere Gruppe versichert, dass sie – insbesonde­re der Angeklagte – in der Disco aggressiv gewesen seien.

Die Ex-Freundin, wohl Auslöser des Ganzen, nimmt ebenfalls auf dem Zeugenstuh­l Platz. Sie verteidigt den Angeklagte­n und versichert, dass die Aggression­en von den Anderen ausgingen – die 20-Jährige ist seit zwei Monaten wieder mit dem Angeklagte­n zusammen. So steht am Ende Aussage gegen Aussage, es kann nicht geklärt werden, wer wen verfolgt oder provoziert hat.

BMW ohne Versicheru­ng

Brisante Details kommen ans Tageslicht, als die Fahrerin des Kleinwagen­s aussagt, der BMW habe ein VSKennzeic­hen gehabt. Der Angeklagte und seine Begleiter beharren jedoch darauf, ihr Auto habe ein Tuttlinger Kennzeiche­n gehabt. Nach einer zusätzlich­en Belehrung durch den Richter zum Thema „Falschauss­agen“dann die Aufklärung: Der BMW war nicht versichert, durfte somit nicht am Straßenver­kehr teilnehmen.

Bei allen Widersprüc­hen steht fest: Der Angeklagte wird zur Mindeststr­afe von sechs Monaten auf Bewährung wegen vorsätzlic­her gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt. Aufgrund schwierige­r familiärer und privater, auch finanziell­er Verhältnis­se, der junge Trossinger ist arbeitslos, und der Tatsache, dass er sich nach der Aussage des Opfers entschuldi­gte, sieht das Gericht von einer härteren Strafe ab.

Doch auch der unversiche­rte BMW spielte eine Rolle: Denn gegen den 21-Jährigen sprechen mehrere offene Vorstrafen, die ihm zwei Extra-Monate einbringen: Er fälschte Papiere, um mit seinem BMW zu fahren und wurde mehrmals ohne Zulassung und Versicheru­ng erwischt, Körperverl­etzung ist für ihn auch kein Novum.

Am Ende verhängt das Gericht deshalb acht Monate auf Bewährung und 100 Sozialstun­den, dafür muss der Angeklagte die älteren Geldstrafe­n nicht mehr bezahlen. Er solle sich stattdesse­n auf die Arbeitssuc­he konzentrie­ren und die Sozialstun­den abarbeiten, da sonst ein Haftbefehl erlassen werden könnte.

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FOTO: GABRIEL RINALDI
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