„Ich hatte Todesangst“
Acht Monate auf Bewährung für Baseballschläger-Attacke und unversichertes Auto
TROSSINGEN - 21. Mai 2016: Auf einem Parkplatz im Schwabenpark kommt es zu einer blutigen Auseinandersetzung, ein 21-jähriger Trossinger verletzt einen 19-Jährigen schwer – seine Tatwaffe: ein Baseballschläger. Der Fall ist nun vor dem Spaichinger Amtsgericht verhandelt worden, der Täter erhielt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Alles fing in einer Diskothek im Umland an. Die zwei Hauptpersonen: der 21-jährige Trossinger sowie ein 19-jähriger Singener, verbunden durch eine gemeinsame Ex-Freundin. Wegen des Mädchens kam es im Club zu Handgreiflichkeiten. Nachdem ein Freund des Singeners dem Angeklagten ins Gesicht schlug, wurden beide Gruppen des Lokals verwiesen. Auf dem Heimweg fand in den frühen Morgenstunden eine regelrechte Verfolgungsjagd auf der Autobahn statt.
Der Angeklagte, der mit Freunden in einem BMW unterwegs war, behauptete, dass sie vom Kontrahenten in einem Kleinwagen verfolgt wurden. Der Singener, auch mit Freunden im besagten Kleinwagen unterwegs, behauptete vor Gericht das Gegenteil.
Ein Schlag auf den Kopf
Irgendwann fanden sich die zwei Autos auf dem Parkplatz des Trossinger Schwabenparks wieder, wo es zum Showdown kam. Das Opfer und seine zwei männlichen Begleiter stiegen aus und wollten, so die Zeugen, das Gespräch suchen. Der Angeklagte habe daraufhin das Opfer mit einem Baseballschläger angegriffen. Der 19-Jährige trug eine anderthalb Zentimeter lange Platzwunde am Kopf davon.
„Ich wollte niemanden verletzen, ich hatte Todesangst, als die Drei auf Im Spaichinger Amtsgericht fand der Prozess statt. mich zugegangen sind“, sagt der Angeklagte vor Gericht. „Ich wusste mir nicht anders zu helfen und habe ihm den Schläger auf den Kopf gehauen.“
Auf die Frage der Staatsanwältin, weshalb er einen Schläger überhaupt dabei hatte, antwortet er: „Wir waren einige Tage davor Baseball spielen.“Das Opfer – laut eigener Aussage friedlich – habe die Faust gehoben, der Angeklagte – körperlich unterlegen – habe sich verteidigt.
Der Angeklagte und seine Clique sehen sich bis zum Parkplatz-Showdown in der Opferrolle, während die andere Gruppe versichert, dass sie – insbesondere der Angeklagte – in der Disco aggressiv gewesen seien.
Die Ex-Freundin, wohl Auslöser des Ganzen, nimmt ebenfalls auf dem Zeugenstuhl Platz. Sie verteidigt den Angeklagten und versichert, dass die Aggressionen von den Anderen ausgingen – die 20-Jährige ist seit zwei Monaten wieder mit dem Angeklagten zusammen. So steht am Ende Aussage gegen Aussage, es kann nicht geklärt werden, wer wen verfolgt oder provoziert hat.
BMW ohne Versicherung
Brisante Details kommen ans Tageslicht, als die Fahrerin des Kleinwagens aussagt, der BMW habe ein VSKennzeichen gehabt. Der Angeklagte und seine Begleiter beharren jedoch darauf, ihr Auto habe ein Tuttlinger Kennzeichen gehabt. Nach einer zusätzlichen Belehrung durch den Richter zum Thema „Falschaussagen“dann die Aufklärung: Der BMW war nicht versichert, durfte somit nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Bei allen Widersprüchen steht fest: Der Angeklagte wird zur Mindeststrafe von sechs Monaten auf Bewährung wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Aufgrund schwieriger familiärer und privater, auch finanzieller Verhältnisse, der junge Trossinger ist arbeitslos, und der Tatsache, dass er sich nach der Aussage des Opfers entschuldigte, sieht das Gericht von einer härteren Strafe ab.
Doch auch der unversicherte BMW spielte eine Rolle: Denn gegen den 21-Jährigen sprechen mehrere offene Vorstrafen, die ihm zwei Extra-Monate einbringen: Er fälschte Papiere, um mit seinem BMW zu fahren und wurde mehrmals ohne Zulassung und Versicherung erwischt, Körperverletzung ist für ihn auch kein Novum.
Am Ende verhängt das Gericht deshalb acht Monate auf Bewährung und 100 Sozialstunden, dafür muss der Angeklagte die älteren Geldstrafen nicht mehr bezahlen. Er solle sich stattdessen auf die Arbeitssuche konzentrieren und die Sozialstunden abarbeiten, da sonst ein Haftbefehl erlassen werden könnte.