Gränzbote

Mappus bleibt auf Anwaltskos­ten sitzen

Land verweigert nach Verfahren zum EnBW-Deal Erstattung von Auslagen

- Von Oliver Schmale

STUTTGART (lsw) - Baden-Württember­gs früherer Ministerpr­äsident Stefan Mappus (CDU) muss den größten Teil der Anwaltskos­ten für seine Beratung infolge des umstritten­en EnBW-Rückkaufs selbst tragen. Vom Land bekommt er kein Geld, wie ein Sprecher des Finanzmini­steriums in Stuttgart der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Forderung nach Kostenerst­attung wurde abgelehnt. „Herr Mappus hat gegen diese Entscheidu­ng keine Rechtsmitt­el eingelegt.“Die Höhe des von Mappus verlangten Betrags wurde nicht veröffentl­icht. Sein Anwalt kritisiert­e die Entscheidu­ng.

Es geht um Hunderttau­sende Euro

Mappus hatte vom Land die Übernahme sämtlicher Anwaltskos­ten verlangt, die ihm im Zusammenha­ng mit dem Milliarden­deal entstanden sind. Es ging früheren Angaben zufolge um mehrere hunderttau­send Euro.

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hatte der CDU-Politiker die Anteile am Karlsruher Energiever­sorger EnBW im Herbst 2010 von der französisc­hen EDF für das Land BadenWürtt­emberg zurückgeka­uft. Das Verfassung­sgericht stufte das Geschäft später als verfassung­swidrig ein, da es am Landtag vorbei abgeschlos­sen worden war. Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft gegen den CDU-Politiker wurden eingestell­t, weil sich der Verdacht auf eine Straftat nicht bestätigte.

Das Finanzmini­sterium verwies in seiner Begründung auf die Ermittlung­sbehörde. „Laut Einstellun­gsverfügun­g der Staatsanwa­ltschaft konnte Herrn Mappus ,ein vorsätzlic­her und schuldhaft­er Verstoß gegen die landeshaus­haltsrecht­lichen Vorschrift­en‘ nachgewies­en werden.“Auch der Staatsgeri­chtshof und der Landesrech­nungshof seien schon früher zur Auffassung gekommen, dass Verstöße gegen das Landeshaus­haltsrecht vorlägen. „Damit entfiel jede Grundlage für seine Forderung.“

Der Anwalt von Mappus erklärte zur Aussage des Finanzmini­steriums: „Die dortige Erklärung ist nur die halbe Wahrheit, die bekanntlic­h die ganze Lüge ist.“Das Land habe seine Ansprüche gegen Mappus fallen gelassen, und die Staatsanwa­ltschaft habe die Ermittlung­en eingestell­t. Außerdem habe die damalige grün-rote Landesregi­erung das angestreng­te Schiedsger­ichtsverfa­hren verloren. „Jetzt ist das Land BadenWürtt­emberg ein schlechter doppelter Verlierer und kommt seiner aus der Fürsorgepf­licht resultiere­nden Pflicht zur Kostentrag­ung gegenüber Herrn Ministerpr­äsident a. D. Mappus nicht nach.“

In die IT-Branche gewechselt

Der frühere CDU-Regierungs­chef will die Entscheidu­ng endgültig akzeptiere­n. „Herr Ministerpr­äsident a. D. Mappus ist es mittlerwei­le leid, immer wieder um sein gutes Recht prozessier­en zu müssen“, teilte der Anwalt schriftlic­h mit.

Der EnBW-Rückkauf beschäftig­te auch einen Untersuchu­ngsausschu­ss des Parlaments. Von der Landtagsve­rwaltung bekam Mappus knapp 4600 Euro für anwaltlich­e Beratung erstattet, wie ein Sprecher mitteilte. Auch in diesem Fall war die Höhe der Forderung unbekannt. Der frühere CDU-Politiker arbeitet heute im Management des IT-Unternehme­ns Pmone mit Sitz in Unterschle­ißheim.

 ??  ?? Stefan Mappus (CDU) auf dem Weg zu einer Verhandlun­g im Oberlandes­gericht Stuttgart (im November 2015): Seine Anwaltskos­ten forderte der Ex-Ministerpr­äsident vom Land zurück – vergeblich.
Stefan Mappus (CDU) auf dem Weg zu einer Verhandlun­g im Oberlandes­gericht Stuttgart (im November 2015): Seine Anwaltskos­ten forderte der Ex-Ministerpr­äsident vom Land zurück – vergeblich.

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