Grundschulempfehlung kommt ab 2018
Einschätzung der Primarschullehrer muss weiterführenden Schulen künftig wieder vorliegen
STUTTGART - Ab dem Schuljahr 2018/2019 muss die Grundschulempfehlung den weiterführenden Schulen voraussichtlich wieder vorgelegt werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die grün-schwarze Landesregierung am Dienstag auf den Weg gebracht. Die betroffenen Verbände sind bereits zu der Änderung gehört worden, nun hat der Landtag das letzte Wort.
Hart haben Grüne und CDU in den Koalitionsverhandlungen vergangenes Jahr um die Grundschulempfehlung gerungen. Bis 2011 war diese verbindlich. Dann kam der Regierungswechsel im Land – von Schwarz-Gelb hin zu Grün-Rot. Noch im ersten Regierungsjahr schafften Grüne und SPD die Verbindlichkeit ab und überließen fortan die Schulwahl allein den Eltern. Das wird auch weiter so sein: Die Eltern entscheiden, welche Schulart für ihr Kind die richtige ist.
Neu ist, dass sie die Empfehlung den weiterführenden Schulen vorlegen müssen. Ablehnen können die Schulleiter die Kinder aufgrund der Empfehlung aber nicht. Sie dient nur als Information über ihre künftigen Schüler. Auf diesen Kompromiss hatten sich CDU und Grüne während der Regierungsbildung geeinigt. Ein verbindliches Beratungsgespräch vor der Übergangsentscheidung für die Eltern, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, findet sich im Gesetzentwurf allerdings nicht.
Seit die Grundschulempfehlung ihre Verbindlichkeit verloren hat, steigen an den Gymnasien, aber vor allem an den Realschulen die Zugangszahlen stetig. Letztere sind die Schulart mit der heterogensten Schülerschaft – zum aktuellen Schuljahr hatten laut Statistischem Landesamt etwa ein Viertel der neuen Fünftklässler eine Werkrealschulempfehlung und knapp 19 Prozent eine Gymnasialempfehlung. Darum beklagt Karin Broszat, Vorsitzende des Realschullehrerverbands in Baden-Württemberg: „Seit die grün-rote Landesregierung die verbindliche Grundschulempfehlung seinerzeit abgeschafft hat, kommen Kinder quasi ohne ‚Bildungsvergangenheit‘ an den weiterführenden Schulen an.“Die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung bezeichnet die Überlinger Rektorin deshalb als „weiteren, wichtigen Schritt auf dem Weg zur Qualitätssicherung an allen Schularten.“
Auch Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) vertritt die Auffassung, dass eine weiterführende Schule nach der Vorlage der Grundschulempfehlung ein Kind gezielter fördern kann. SPD-Bildungsexperte Daniel Born sagte hingegen, das ab 2018 geltende Prozedere wirke abschreckend auf die Eltern. Die Gesetzesänderung kommt laut einem Sprecher des Kultusministeriums voraussichtlich Ende Mai ins Parlament.