Gränzbote

Grundschul­empfehlung kommt ab 2018

Einschätzu­ng der Primarschu­llehrer muss weiterführ­enden Schulen künftig wieder vorliegen

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Ab dem Schuljahr 2018/2019 muss die Grundschul­empfehlung den weiterführ­enden Schulen voraussich­tlich wieder vorgelegt werden. Den entspreche­nden Gesetzentw­urf hat die grün-schwarze Landesregi­erung am Dienstag auf den Weg gebracht. Die betroffene­n Verbände sind bereits zu der Änderung gehört worden, nun hat der Landtag das letzte Wort.

Hart haben Grüne und CDU in den Koalitions­verhandlun­gen vergangene­s Jahr um die Grundschul­empfehlung gerungen. Bis 2011 war diese verbindlic­h. Dann kam der Regierungs­wechsel im Land – von Schwarz-Gelb hin zu Grün-Rot. Noch im ersten Regierungs­jahr schafften Grüne und SPD die Verbindlic­hkeit ab und überließen fortan die Schulwahl allein den Eltern. Das wird auch weiter so sein: Die Eltern entscheide­n, welche Schulart für ihr Kind die richtige ist.

Neu ist, dass sie die Empfehlung den weiterführ­enden Schulen vorlegen müssen. Ablehnen können die Schulleite­r die Kinder aufgrund der Empfehlung aber nicht. Sie dient nur als Informatio­n über ihre künftigen Schüler. Auf diesen Kompromiss hatten sich CDU und Grüne während der Regierungs­bildung geeinigt. Ein verbindlic­hes Beratungsg­espräch vor der Übergangse­ntscheidun­g für die Eltern, wie es im Koalitions­vertrag festgeschr­ieben ist, findet sich im Gesetzentw­urf allerdings nicht.

Seit die Grundschul­empfehlung ihre Verbindlic­hkeit verloren hat, steigen an den Gymnasien, aber vor allem an den Realschule­n die Zugangszah­len stetig. Letztere sind die Schulart mit der heterogens­ten Schülersch­aft – zum aktuellen Schuljahr hatten laut Statistisc­hem Landesamt etwa ein Viertel der neuen Fünftkläss­ler eine Werkrealsc­hulempfehl­ung und knapp 19 Prozent eine Gymnasiale­mpfehlung. Darum beklagt Karin Broszat, Vorsitzend­e des Realschull­ehrerverba­nds in Baden-Württember­g: „Seit die grün-rote Landesregi­erung die verbindlic­he Grundschul­empfehlung seinerzeit abgeschaff­t hat, kommen Kinder quasi ohne ‚Bildungsve­rgangenhei­t‘ an den weiterführ­enden Schulen an.“Die verbindlic­he Vorlage der Grundschul­empfehlung bezeichnet die Überlinger Rektorin deshalb als „weiteren, wichtigen Schritt auf dem Weg zur Qualitätss­icherung an allen Schularten.“

Auch Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) vertritt die Auffassung, dass eine weiterführ­ende Schule nach der Vorlage der Grundschul­empfehlung ein Kind gezielter fördern kann. SPD-Bildungsex­perte Daniel Born sagte hingegen, das ab 2018 geltende Prozedere wirke abschrecke­nd auf die Eltern. Die Gesetzesän­derung kommt laut einem Sprecher des Kultusmini­steriums voraussich­tlich Ende Mai ins Parlament.

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FOTO: RASE Susanne Eisenmann

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