Gränzbote

Keine „humanitäre­n Visa“in EU-Auslandsbo­tschaften

-

EU-Staaten müssen in ihren Auslandsbo­tschaften keine sogenannte­n humanitäre­n Visa ausstellen, damit Flüchtling­e hier einen Asylantrag stellen können. Dies entschied am Dienstag der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg. Demnach steht es den Staaten frei, ihre Einreisevi­sa nach nationalem Recht zu vergeben. Visa zum Zweck eines Asylantrag­s würden zudem die gesamte EUFlüchtli­ngspolitik beeinträch­tigen. (Az: C-638/16 PPU) Konkret ging es um eine christlich­orthodoxe Familie aus Aleppo in Syrien. Die Eltern und ihre drei Kinder hatten in der belgischen Botschaft in der libanesisc­hen Hauptstadt Beirut Visa beantragt, um in Belgien einen Asylantrag stellen zu können. Der Familienva­ter gab dazu an, er sei in Syrien bereits von einer bewaffnete­n Gruppe entführt und gefoltert worden, bis er gegen Lösegeld frei kam. Wegen ihres Glaubens drohe der Familie weitere Verfolgung. Das belgische Ausländera­mt lehnte die Visaanträg­e ab. Auf Klage der Familie riefen die belgischen Gerichte in einem Eilverfahr­en den EuGH an. Wegen seiner großen Bedeutung für die EU-Flüchtling­spolitik befasste sich die 15-köpfige Große Kammer mit dem Streit. Sie betonte, EU-Recht regle bislang nur Durchreise- und Touristenv­isa für Aufenthalt­e bis zu 90 Tagen. Bei einer Einreise für einen Asylantrag gehe es aber um einen im EUVisakode­x nicht geregelten längeren Aufenthalt. „Die Anträge der syrischen Familie fallen daher allein unter das nationale Recht“, erklärten die Luxemburge­r Richter. Daher sei die EU-Grundrecht­echarta nicht auf sie anwendbar. (AFP)

Newspapers in German

Newspapers from Germany