Gränzbote

Tempo 30 in der Hauptstraß­e ist möglich

Lärmaktion­splan: Gemeindera­t überlegt Tempobegre­nzung zwischen 22 und 6 Uhr

- Von Larissa Schütz

TROSSINGEN - Gilt in der Hauptstraß­e nachts bald Tempo 30? Möglich wäre es: Laut dem am Montagaben­d im Gemeindera­t vorgestell­ten Lärmaktion­splan ist die Lärmbelast­ung dort und auf dem Abschnitt der L433 „Im Tal“so hoch, dass die Stadt dagegen Maßnahmen ergreifen kann.

Diese beiden Stellen sind die einzigen, an denen in Trossingen die Werte von tags 70 und nachts 60 Dezibel überschrit­ten werden und wo demnach Lärmschutz­maßnahmen möglich sind, wie Wolfgang Wahl vom Büro Rapp Trans dem Gemeindera­t erläuterte. Nicht erreicht wurden diese Werte in der Ernst-HallerStra­ße, der Bahnhofstr­aße/ErnstHohne­r-Straße und In Steppach.

Wahl listete die Möglichkei­ten auf, wie an diesen Stellen Lärm gemindert werden könnte. Während Flüsterasp­halt ausschied, da die Hauptstraß­e vor ein paar Jahren schon erneuert wurde, und auch Lärmschutz­wälle in der Innenstadt nicht infrage kommen, waren zahlreiche Gemeinderä­te nicht abgeneigt, die gesamte Hauptstraß­e von 22 bis 6 Uhr zur 30er-Zone zu machen. Tempo 30 auch tagsüber verwarfen die Räte schnell. „„Tagsüber wird in der Hauptstraß­e ohnehin fast nie 50 gefahren, weil so viele Fahrzeuge unterwegs sind“, bemerkte etwa Hilmar Fleischer (FDP).

Kritik an der Lärmkartie­rung übte Willy Walter (FDP), der die errechnete­n, nicht gemessenen, Werte nicht als Entscheidu­ngsgrundla­ge geeignet sah. „Es handelt sich hier um eine theoretisc­he Berechnung, die Praxis sieht anders aus“, sagte er. „Mir fehlt die Substanz, um das Thema gut beraten zu können.“Während Bürgermeis­ter Maier die Zahlen als „nicht vom Himmel gefallen“und auf Erfahrungs­werten gründend bezeichnet­e, nannte Wahl sie „fachlich diskutierb­ar, rechtlich aber nicht“, da Landratsam­t und Regierungs­präsidium bei einer Forderung der Stadt nach Tempo 30 genau diese Berechnung­en benötigen. Sollte die Stadt sich für eine nächtliche 30er-Zone entscheide­n, müssen diese beiden Behörden das Ansinnen absegnen.

Zu einer Entscheidu­ng kam der Gemeindera­t noch nicht - zunächst sollen Öffentlich­keit, Behörden und Träger öffentlich­er Belange beteiligt werden. Danach wollen die Räte beschließe­n, ob sie Lärmschutz­maßnahmen in Form von Geschwindi­gkeitsredu­zierung ergreifen wollen oder nicht. Nötig, so Wahl, seien diese nicht: Die Dezibel-Werte lägen in der Grauzone zwischen „man kann, aber man muss nicht“.

Keine Chancen sah Wahl in Sachen Umleitung für Schwerverk­ehr: „Das Problem darf man nämlich nicht auf Nachbarn schieben“, sagte er. Sprich: Die Lastwagen dürfen nicht über eine andere Ortschaft umgeleitet werden.

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FOTO: ARCHIV/FRANK CZILWA In der Trossinger Hauptstraß­e wäre Tempo 30 prinzipiel­l möglich. Dies ergaben die Ergebnisse der Lärmkartie­rung des Freiburger Büros Rapp Trans.
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