Tempo 30 in der Hauptstraße ist möglich
Lärmaktionsplan: Gemeinderat überlegt Tempobegrenzung zwischen 22 und 6 Uhr
TROSSINGEN - Gilt in der Hauptstraße nachts bald Tempo 30? Möglich wäre es: Laut dem am Montagabend im Gemeinderat vorgestellten Lärmaktionsplan ist die Lärmbelastung dort und auf dem Abschnitt der L433 „Im Tal“so hoch, dass die Stadt dagegen Maßnahmen ergreifen kann.
Diese beiden Stellen sind die einzigen, an denen in Trossingen die Werte von tags 70 und nachts 60 Dezibel überschritten werden und wo demnach Lärmschutzmaßnahmen möglich sind, wie Wolfgang Wahl vom Büro Rapp Trans dem Gemeinderat erläuterte. Nicht erreicht wurden diese Werte in der Ernst-HallerStraße, der Bahnhofstraße/ErnstHohner-Straße und In Steppach.
Wahl listete die Möglichkeiten auf, wie an diesen Stellen Lärm gemindert werden könnte. Während Flüsterasphalt ausschied, da die Hauptstraße vor ein paar Jahren schon erneuert wurde, und auch Lärmschutzwälle in der Innenstadt nicht infrage kommen, waren zahlreiche Gemeinderäte nicht abgeneigt, die gesamte Hauptstraße von 22 bis 6 Uhr zur 30er-Zone zu machen. Tempo 30 auch tagsüber verwarfen die Räte schnell. „„Tagsüber wird in der Hauptstraße ohnehin fast nie 50 gefahren, weil so viele Fahrzeuge unterwegs sind“, bemerkte etwa Hilmar Fleischer (FDP).
Kritik an der Lärmkartierung übte Willy Walter (FDP), der die errechneten, nicht gemessenen, Werte nicht als Entscheidungsgrundlage geeignet sah. „Es handelt sich hier um eine theoretische Berechnung, die Praxis sieht anders aus“, sagte er. „Mir fehlt die Substanz, um das Thema gut beraten zu können.“Während Bürgermeister Maier die Zahlen als „nicht vom Himmel gefallen“und auf Erfahrungswerten gründend bezeichnete, nannte Wahl sie „fachlich diskutierbar, rechtlich aber nicht“, da Landratsamt und Regierungspräsidium bei einer Forderung der Stadt nach Tempo 30 genau diese Berechnungen benötigen. Sollte die Stadt sich für eine nächtliche 30er-Zone entscheiden, müssen diese beiden Behörden das Ansinnen absegnen.
Zu einer Entscheidung kam der Gemeinderat noch nicht - zunächst sollen Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Danach wollen die Räte beschließen, ob sie Lärmschutzmaßnahmen in Form von Geschwindigkeitsreduzierung ergreifen wollen oder nicht. Nötig, so Wahl, seien diese nicht: Die Dezibel-Werte lägen in der Grauzone zwischen „man kann, aber man muss nicht“.
Keine Chancen sah Wahl in Sachen Umleitung für Schwerverkehr: „Das Problem darf man nämlich nicht auf Nachbarn schieben“, sagte er. Sprich: Die Lastwagen dürfen nicht über eine andere Ortschaft umgeleitet werden.