Bauherren haben erstmals ein Widerrufsrecht
BERLIN (dpa) - Das neue Bauvertragsrecht räumt privaten Bauherren erstmals ein Widerrufsrecht ein. Künftig können sie entsprechende Bauverträge 14 Tage nach Abschluss widerrufen. „Was zum Beispiel bei Handyverträgen schon lange üblich ist, gilt jetzt endlich auch beim Hauskauf“, erklärte Peter Mauel, Vorsitzender des Bauherren-Schutzbund. Im Vertrag muss der Bauunternehmer auf das Recht hinweisen. Fehlt der Hinweis, ist ein Widerruf bis zwölf Monate nach Vertragsschluss möglich.
Bei verwahrloster Wohnung droht fristlose Kündigung
NÜRNBERG (dpa) - Mieter dürfen ihre Wohnung nicht verwahrlosen lassen. Andernfalls riskieren sie die Kündigung. Ist die Wohnung in einem desolaten Zustand, ist es einem Vermieter unter Umständen nicht zumutbar, bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu warten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 7 S 7084/16) hervor.
Wegbleiben bei unfreiwilliger Versetzung geht nicht
BERLIN (dpa) - Der Arbeitgeber darf nur unter bestimmten Umständen eine Versetzung anordnen. Wer seine Abteilung oder den Arbeitsort nicht wechseln möchte, sollte das vor Gericht anfechten. Das rät Fachanwalt Alexander Bredereck. Dennoch sollten Arbeitnehmer – zunächst unter Vorbehalt – am neuen Arbeitsplatz erscheinen. „Wenn man das nicht macht, dann ist das Arbeitsverweigerung, und der Arbeitgeber könnte kündigen.“
Jobcenter muss Einstieg in Börsenbranche nicht fördern
CELLE (dpa) - Sozialhilfeempfänger können für den Einstieg in die Selbstständigkeit einen Kredit bekommen. Doch das Jobcenter muss nicht jede Existenzgründung bezuschussen. Der Karrierestart als Händler im spekulativen Wertpapierhandel fällt zum Beispiel nicht darunter. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Az.: AS 1494/15).
Bei Widerruf muss Kunde keine Lieferkosten zahlen
POTSDAM (dpa) - Wenn Verbraucher nach Internetbestellungen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen sie keine Lieferkosten zahlen. Steht ein solcher Passus in einer Widerrufsbelehrung, verstößt er gegen geltendes Recht und ist unwirksam, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Allenfalls die Kosten für die Rücksendung müsse der Käufer tragen. Die Kosten auch für die Zusendung auf ihn abzuwälzen, sei aber nicht zulässig.