Gränzbote

Kein Schadeners­atz für kranken Mops

Klägerin hat in Streit mit Züchterin wohl schlechte Erfolgscha­ncen

- Von Paul Winterer,

INGOLSTADT (dpa) - Rechtsstre­it um einen Mops: Die Hündin Ronja hat Hirnhauten­tzündung und wird nicht mehr lange leben. Ist die Züchterin schuld an der schweren Erkrankung? Das Gericht macht der Besitzerin keine große Hoffnung.

Ronja leidet an der Pug Dog Encephalit­is (PDE). Die Folge der unheilbare­n Hirnhauten­tzündung: epileptisc­he Anfälle, Blindheit, steifer Nacken, Koordinier­ungsproble­me beim Gehen. Jürgen und Marlies Pflaum aus dem fränkische­n Ostheim vor der Rhön haben ihren Liebling vor fünf Jahren bei einer Züchterin in Kinding nahe Ingolstadt gekauft und dafür 1400 Euro hingeblätt­ert.

Nach zwei Jahren bekam Ronja die ersten epileptisc­hen Anfälle. Eine Untersuchu­ng brachte die traurige Gewissheit. Der Hund hat PDE. Es begann ein Leidensweg für Ronja und das kinderlose Ehepaar. Der Hund muss regelmäßig zum Tierarzt und sogar in Tierklinik­en. „Ronja ist ein Pflegefall“, schildert Jürgen Pflaum, der die Hündin nicht zum Prozess mitgebrach­t hat.

Während draußen die Unterstütz­ergemeinde neun Möpse ausführt, geht es drinnen betont sachlich zu. Pflaums Anwalt Andreas Ackenheil – selbst dreifacher Hundebesit­zer – behauptet, die Hirnhauten­tzündung gehe auf zu frühes und zu häufiges Decken von Ronjas Mutter zurück. Die vom Gericht hinzugezog­ene Gutachteri­n Marion Link gibt dem Kläger zwar recht, dass Luna zu oft Nachwuchs bekommen musste. Insofern liege ein Verstoß gegen die Zuchtordnu­ng des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) vor. Die Erkrankung von Ronja sei aber nicht nachweisba­r darauf zurückzufü­hren, meint die Tierärztin.

Der Anwalt der Züchterin sagt, seine Mandantin habe alle erforderli­chen Zuchtnachw­eise erbracht. Der Vorsitzend­e Richter Stefan Schwab lässt keinen Zweifel daran, dass er sich der Meinung der Gutachteri­n anschließe­n wird. Der geforderte Schadeners­atz für die Behandlung­skosten von Ronja in Höhe von bisher weit über 10 000 Euro scheidet nach seiner Überzeugun­g aus. Das Urteil wird am 31. Mai verkündet.

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FOTO: DPA Mopsbesitz­er vor dem Landgerich­t in Ingolstadt: Sie kamen zur Unterstütz­ung der Klägerin.

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