Angeklagten vom Busbahnhof droht Schuldspruch
Im Mammut-Prozess vor dem Landgericht Rottweil zeichnet sich ein schnelles Ende ab
TUTTLINGEN/ROTTWEIL - Der Prozess vor dem Landgericht Rottweil um den Mordversuch beim Tuttlinger Busbahnhof kurz vor Weihnachten 2015 nimmt nun ein unerwartet schnelles Ende. Bereits am kommenden Montag soll mit dem medizinischen und psychiatrischen Gutachter die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Am Mittwoch folgen die Plädoyers und am Freitag soll das Urteil verkündet werden.
Und es gab eine weitere Überraschung am gestrigen 19. Verhandlungstag: Karlheinz Münzer, der Vorsitzende Richter, deutete an, dass es wohl doch zu einem Schuldspruch für die beiden Angeklagten kommen wird.
Noch am 18. Prozesstag hatte Verteidiger Bernhard Mussgnug in umfangreichen Beweisanträgen unter anderem die Entlassung seines Mandanten aus der Untersuchungshaft gefordert. Das lehnte das Gericht gestern rundweg ab. Der sehr entschlossen wirkende Münzer führte nicht nur zahlreiche Gründe an, sondern zog auch eine unzweideutige Zwischenbilanz: „Es besteht weiter ein dringender Tatverdacht in uneingeschränkter Form“, der durch weitere Indizien gestützt werde. So hätten sich zum Beispiel beide Angeklagten, ein 34- und ein 37-Jähriger, unverzüglich nach Horb abgesetzt. Zudem stimmten ihre Körpergrößen mit den Angaben eines Gutachters und des Landeskriminalamts überein. Die Fluchtgefahr bestehe weiter, zumal der 34-Jährige keine familiären Bindungen habe.
Münzer warf Mussgnug vor, seine Anträge bruchstückhaft und ohne Rücksicht auf Zusammenhänge formuliert zu haben. So sei auch der Prozess verzögert worden, an dem ein erhebliches öffentliches Interesse bestehe.
Der Vorsitzende Richter deutete an, dass die Anklage noch erweitert werden könne. Das betrifft den Begleiter des 21-jährigen Opfers, der schwerste Schädelverletzungen erlitten hat. Der 18-Jährige, der damals geflüchtet war und später an den Tatzort zurückkehrte, berichtete von Schlafstörungen und Panikattacken. Er erkannte, wie schon ein weiterer Zeuge, den 37-Jährigen als Täter. Von diesem gibt es auch eine DNA-Spur auf dem Stock, mit dem die Täter auf das Opfer eingeprügelt hatten.
Verschiedene Nach-Ermittlungen, die auf Grund der Anträge von Verteidiger Mussgnug eingeleitet worden waren, brachten keine neuen Hinweise. Der junge Mann, der nach Ansicht von Mussgnug ebenfalls als Täter in Frage kommt und in Italien untergetacht ist, hat telefonisch jegliche Aussage verweigert.
„Es besteht weiter ein dringender Tatverdacht.“Richter Karlheinz Münzer
Der Prozess wird am kommenden Montag, 3. April, um 15 Uhr vor dem Landgericht Rottweil fortgesetzt.