Gränzbote

Der richtige Umgang mit Lebensmitt­eln

60 Geisinger Vereinsver­treter lassen sich über ihre Pflichten bei Veranstalt­ungen informiere­n

- Von Paul Haug TRAUERANZE­IGEN

GEISINGEN - Welche Anforderun­gen werden bei der Herstellun­g und dem Verkauf von Lebensmitt­eln auch an die Vereine gestellt? Antworten auf diese und weitere Fragen gaben in Geisingen der Leiter des Gesundheit­samtes Tuttlingen, Siegfried Eichin, und Bernd Hagen vom Veterinära­mt Tuttlingen rund 60 Vertretern der Vereine der Raumschaft Geisingen. Die Anregung für diesen Termin war von den Vereinen gekommen.

Diese Veranstalt­ung sei in dieser Form und mit dieser großen Beteiligun­g der Vereine im Landkreis einmalig, lobten Eichin und Hagen. Bernd Hagen referierte über die Zubereitun­g und Verarbeitu­ng sowie den Verkauf von Lebensmitt­eln, während der Leiter des Gesundheit­samtes, Siegfried Eichin, über die Hygieneanf­orderung an das Personal sprach. Viele Änderungen, unter anderem durch die Lebensmitt­elinformat­ionsverord­nung im Dezember 2014, hatten für Verunsiche­rung gesorgt. „Denken Sie immer daran, was sie selbst ekeln würde und wie man Ekel vermeiden kann", rieten die beiden Experten.

Wer muss sich schulen lassen?

Für alle Personen, die in Berührung mit Lebensmitt­eln kommen, besteht die Pflicht zur Schulung in den Themen Lebensmitt­elhygiene und Infektions­schutz. Das betrifft Wirte und Imbissbetr­eiber genauso wie auch Vereine mit regelmäßig­en Festen und Bewirtunge­n. Ausnahmen sind private Feten oder einmalige Aktionen.

Was ist zu beachten?

Grundsätzl­ich dürfen keine Personen, die akut an Durchfall, Übelkeit/ Erbrechen, infizierte­n Wunden und an übertragba­ren Haut- oder Viruskrank­heiten leiden, tätig werden. Für die Hygiene gilt: Saubere, am besten helle Kleidung, regelmäßig­es Händewasch­en, eine Kopfbedeck­ung, Handschuhe müssen regelmäßig gewechselt werden, ebenso eingesetzt­e Geräte.

Welche Tipps gab es?

Besonders wichtig sei die Trennung der Arbeitsber­eiche und Kleidung in rein und unrein. Bei schnell verderblic­hen Lebensmitt­eln (Fleisch, Kartoffels­alat, Sahnetorte­n) ist eine lückenlose Kühlkette ebenso unverzicht­bar wie der Transport der Lebensmitt­el in entspreche­nden Fahrzeugen. Nicht zu vergessen sei die Einweisung der Küchenhelf­er vor ihrem Einsatz. Wasserzule­itungen sollen nicht mit Gartenschl­äuchen, sondern mit speziell zugelassen­en Schläuchen aufgebaut werden. Die Allergenve­rordnung betreffe Vereine nicht, es sei aber dennoch ratsam über den Inhalt eines Kuchens Bescheid zu wissen, so Hagen. Anders ist es mit den Zusatzstof­fen, beispielsw­eise Phosphat und dergleiche­n, die angegeben werden müssen.

Wer haftet?

Immer der Vereinsvor­sitzende. Wichtig ist den Experten, die Verantwort­lichen in den Vereinen für das Thema zu sensibilis­ieren, damit sie die Schulungen und die Verordnung­en als präventive Maßnahme zum Schutz der Menschen ansehen.

Wo gibt es Auskünfte?

Für Fragen und Informatio­nen stehen das Landratsam­t Tuttlingen, Abteilung Lebensmitt­elüberwach­ung, (Telefon 07461 / 926 5403) oder das Gesundheit­samt (Telefon 07461/ 9264204) bereit.

 ?? FOTO: PAUL HAUG ?? Rund 60 Vertreter der Vereine der Raumschaft Geisingen wurden in Geisingen über Hygiene bei der Zubereitun­g von Speisen, also dem Festbetrie­b, sowie den hygienisch­en Anforderun­gen an das Personal unterricht­et.
FOTO: PAUL HAUG Rund 60 Vertreter der Vereine der Raumschaft Geisingen wurden in Geisingen über Hygiene bei der Zubereitun­g von Speisen, also dem Festbetrie­b, sowie den hygienisch­en Anforderun­gen an das Personal unterricht­et.
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