Vorsicht geboten
Die Autoindustrie braucht Verkaufsargumente. Die Entwicklung selbstfahrender Fahrzeuge ist dazu geeignet. Damit die Tech- nologie praxistauglich werden kann, muss sie auf der Straße ausprobiert werden. Dafür wurde nun ein erster gesetzlicher Rahmen geschaffen. Das ist gut so.
Weniger gut ist ein anderer Aspekt. Die ersten Fahrer der neuen Fahrzeuggeneration werden als Versuchskaninchen missbraucht. Denn wenn etwas schief läuft und es zu einem Unfall kommt, droht ihnen die Haftung für die Schäden. Dies bestreitet der Verkehrsminister zwar. Doch sind die entsprechenden Passagen des Gesetzes so schwammig formuliert, dass es bei der Klärung der Schuldfrage wahrscheinlich zu Rechtsstreitigkeiten kommen wird. Die Bundesregierung überlässt die Präzisierung den Gerichten. Bis dahin werden die Kunden am Risiko der Technologie beteiligt. Daher ist Vorsicht geboten, wenn man sich auf die technologischen Spielereien im Auto einlässt.
Bis die ersten vollautomatischen Autos auf die Straße kommen, sind noch weitere Fragen zu klären. Noch immer fehlt es an ethischen Standards für alle Eventualitäten. Die Ethikkommission hat noch keine Empfehlung für Fälle wie die Wahl des Systems zwischen zwei Personenschäden vorgelegt. Auch die Frage, wer den Zugriff auf die Fahrerdaten hat, ist nicht abschließend geklärt. Die jetzige Regelung kann nur ein Anfang sein.