„Du bist tot! Wir kommen wieder!“
Amtsgericht: Zwei Rocker wegen Körperverletzung und Bedrohung an Gastwirt verurteilt
TUTTLINGEN - Vor dem Amtsgericht Tuttlingen sind am Donnerstag zwei Mitglieder der Rockerszene wegen Körperverletzung sowie Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe sowie Geldstrafen verurteilt worden. Die beiden Männer hatten im Februar 2016 einen Tuttlinger Gastwirt mit rassistischen Äußerungen angegangen, diesen bedroht und ihm mit Faustschlägen die Nase gebrochen.
Die beiden Männer aus VillingenSchwenningen – 28 und 51 Jahre alt und beide Mitglieder in einschlägigen Rockerclubs – hatten am 7. Februar 2016 in den frühen Morgenstunden den Wirt der Tuttlinger Bärle Bar rassistisch beleidigt. Und weil dieser nicht klein beigeben wollte, setzte es noch ein paar Faustschläge auf die Nase. Vielleicht auch, weil den Rockern seine farbige Nase nicht passte. Immerhin hatten die beiden Männer auf der Anklagebank den Wirt, der als Nebenkläger auftrat, schon vor dieser Nacht als „ScheißNigger“beschimpft und ihn mehrfach rassistisch beleidigt. Nicht zufällig teilen sich der Rockerclub und die Bärle Bar dasselbe Gebäude.
„Getankt“hatten beide Angeklagte nach eigenen Aussagen reichlich und seien „massiv sturzbetrunken“gewesen, als man mit einem weiteren Kumpanen und der 24-jährigen Freundin des 51-jährigen Hell’s-Angels-Mitglieds die Clubräume des Rockerclubs Red Devils Tuttlingen gegen vier Uhr in der Frühe verließ, um per Auto den Heimweg nach Villingen-Schwenningen anzutreten.
„Die wollten mich fertig machen“
Wie viel Alkohol tatsächlich geflossen war, dazu konnten weder die Angeklagten, noch Zeugen brauchbare Angaben machen. Zwei Polizisten, die das Auto mit den beiden Rockern nebst Freundin und Fahrern nach dem Zwischenfall in der Bärle Bar, angehalten und kontrolliert hatten, sprachen aber von zwei sehr klar agierenden Männern, die sich einen Spaß mit den Beamten machten, diese gezielt zu provozieren und zu beleidigen.
„Das war geplant und vorbereitet. Die wollten mich fertig machen“, sagte der Wirt mit der gebrochenen Nase im Zeugenstand. Die beiden Angeklagten hätten gegen die verschlossene Bartür getreten und „Komm raus, du Neger!“geschrien, erinnerte sich der Wirt. Er habe die Polizei gerufen, da er und zwei Angestellte Feierabend machen wollten und sich bedroht fühlten.
Als von draußen nichts mehr zu hören war, wagte sich der Wirt nach draußen. Da schlug ihm der 28-jährige Rocker die Faust ins Gesicht und drängte den am Kopf Getroffenen in die Bar. In der Bar bekam der Wirt während eines Gerangels die Situation in den Griff, bis der 51-jährige Rocker hinzukam und ihn beim Rausgehen mit seinem Kompagnon massiv bedrohte. „Du hast einen großen Fehler gemacht. Du bist tot. Wir kommen wieder!“habe er gesagt, so der Wirt. Diesen Moment nutzte der 28-Jährige für eine zweite Attacke und brach mit einem Faustschlag dem Wirt die Nase. Dieser zeigte sich am Donnerstag vor Gericht jedoch gnädig, nahm die Entschuldigung des Schlägers an und bot sogar an, auf das Schmerzensgeld in Höhe von 2050 Euro zu verzichten.
Die Drohung seines Mandanten wollte Verteidiger Torsten-Rolf Kießig dann aber richtig eingeordnet wissen. „Man kann von einem Mitglied der Hell’s Angels nicht erwarten, dass er wie ein ausgebildeter Mediator agiert. Man hat schließlich einen Ruf zu verlieren“, so Kießig.
Richter Thomas Straub machte keinen Hehl daraus, was er von derlei Rocker-Romantik halte. „Das ist kindisches Verhalten von Motorradclub-Mitgliedern, die hier den großen Max spielen.“Die beiden Angeklagten hätten den Wirt wegen seiner Hautfarbe beleidigt und hatten die Gelegenheit in den frühen Morgenstunden genutzt, „den Wirt der Bärle Bar aufzumischen“, sagte Straub.
Für die Beleidigungen gegenüber den Polizisten („Arschlöcher!“) und den Drohungen in Richtung Wirt der Bärle Bar bekam der 51-jährige vorbestrafte Angeklagte eine Geldstrafe von 750 Euro aufgebrummt. Der 28jährige Rocker, der eine lange Liste an ähnlichen Vorstrafen vorweisen konnte, wurde wegen des Nasenbeinbruchs und Beleidigung zur einer Freiheitsstrafe verurteilt, bei der er nur knapp an der Haft vorbeischrammte. Richter Straub verurteilte ihn wegen einer günstigen Sozialprognose zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt ist. In die Gesamtstrafe floss auch die noch nicht verbüßte Bewährungsstrafe ein, zu der der Angeklagte nach einer tätlichen Attacke auf zwei Polizisten in VillingenSchwenningen im Jahre 2010 verurteilt worden war.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.