Gränzbote

„Du bist tot! Wir kommen wieder!“

Amtsgerich­t: Zwei Rocker wegen Körperverl­etzung und Bedrohung an Gastwirt verurteilt

- Von David Zapp

TUTTLINGEN - Vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen sind am Donnerstag zwei Mitglieder der Rockerszen­e wegen Körperverl­etzung sowie Bedrohung und Beleidigun­g zu einer Freiheitss­trafe sowie Geldstrafe­n verurteilt worden. Die beiden Männer hatten im Februar 2016 einen Tuttlinger Gastwirt mit rassistisc­hen Äußerungen angegangen, diesen bedroht und ihm mit Faustschlä­gen die Nase gebrochen.

Die beiden Männer aus VillingenS­chwenninge­n – 28 und 51 Jahre alt und beide Mitglieder in einschlägi­gen Rockerclub­s – hatten am 7. Februar 2016 in den frühen Morgenstun­den den Wirt der Tuttlinger Bärle Bar rassistisc­h beleidigt. Und weil dieser nicht klein beigeben wollte, setzte es noch ein paar Faustschlä­ge auf die Nase. Vielleicht auch, weil den Rockern seine farbige Nase nicht passte. Immerhin hatten die beiden Männer auf der Anklageban­k den Wirt, der als Nebenkläge­r auftrat, schon vor dieser Nacht als „ScheißNigg­er“beschimpft und ihn mehrfach rassistisc­h beleidigt. Nicht zufällig teilen sich der Rockerclub und die Bärle Bar dasselbe Gebäude.

„Getankt“hatten beide Angeklagte nach eigenen Aussagen reichlich und seien „massiv sturzbetru­nken“gewesen, als man mit einem weiteren Kumpanen und der 24-jährigen Freundin des 51-jährigen Hell’s-Angels-Mitglieds die Clubräume des Rockerclub­s Red Devils Tuttlingen gegen vier Uhr in der Frühe verließ, um per Auto den Heimweg nach Villingen-Schwenning­en anzutreten.

„Die wollten mich fertig machen“

Wie viel Alkohol tatsächlic­h geflossen war, dazu konnten weder die Angeklagte­n, noch Zeugen brauchbare Angaben machen. Zwei Polizisten, die das Auto mit den beiden Rockern nebst Freundin und Fahrern nach dem Zwischenfa­ll in der Bärle Bar, angehalten und kontrollie­rt hatten, sprachen aber von zwei sehr klar agierenden Männern, die sich einen Spaß mit den Beamten machten, diese gezielt zu provoziere­n und zu beleidigen.

„Das war geplant und vorbereite­t. Die wollten mich fertig machen“, sagte der Wirt mit der gebrochene­n Nase im Zeugenstan­d. Die beiden Angeklagte­n hätten gegen die verschloss­ene Bartür getreten und „Komm raus, du Neger!“geschrien, erinnerte sich der Wirt. Er habe die Polizei gerufen, da er und zwei Angestellt­e Feierabend machen wollten und sich bedroht fühlten.

Als von draußen nichts mehr zu hören war, wagte sich der Wirt nach draußen. Da schlug ihm der 28-jährige Rocker die Faust ins Gesicht und drängte den am Kopf Getroffene­n in die Bar. In der Bar bekam der Wirt während eines Gerangels die Situation in den Griff, bis der 51-jährige Rocker hinzukam und ihn beim Rausgehen mit seinem Kompagnon massiv bedrohte. „Du hast einen großen Fehler gemacht. Du bist tot. Wir kommen wieder!“habe er gesagt, so der Wirt. Diesen Moment nutzte der 28-Jährige für eine zweite Attacke und brach mit einem Faustschla­g dem Wirt die Nase. Dieser zeigte sich am Donnerstag vor Gericht jedoch gnädig, nahm die Entschuldi­gung des Schlägers an und bot sogar an, auf das Schmerzens­geld in Höhe von 2050 Euro zu verzichten.

Die Drohung seines Mandanten wollte Verteidige­r Torsten-Rolf Kießig dann aber richtig eingeordne­t wissen. „Man kann von einem Mitglied der Hell’s Angels nicht erwarten, dass er wie ein ausgebilde­ter Mediator agiert. Man hat schließlic­h einen Ruf zu verlieren“, so Kießig.

Richter Thomas Straub machte keinen Hehl daraus, was er von derlei Rocker-Romantik halte. „Das ist kindisches Verhalten von Motorradcl­ub-Mitglieder­n, die hier den großen Max spielen.“Die beiden Angeklagte­n hätten den Wirt wegen seiner Hautfarbe beleidigt und hatten die Gelegenhei­t in den frühen Morgenstun­den genutzt, „den Wirt der Bärle Bar aufzumisch­en“, sagte Straub.

Für die Beleidigun­gen gegenüber den Polizisten („Arschlöche­r!“) und den Drohungen in Richtung Wirt der Bärle Bar bekam der 51-jährige vorbestraf­te Angeklagte eine Geldstrafe von 750 Euro aufgebrumm­t. Der 28jährige Rocker, der eine lange Liste an ähnlichen Vorstrafen vorweisen konnte, wurde wegen des Nasenbeinb­ruchs und Beleidigun­g zur einer Freiheitss­trafe verurteilt, bei der er nur knapp an der Haft vorbeischr­ammte. Richter Straub verurteilt­e ihn wegen einer günstigen Sozialprog­nose zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt ist. In die Gesamtstra­fe floss auch die noch nicht verbüßte Bewährungs­strafe ein, zu der der Angeklagte nach einer tätlichen Attacke auf zwei Polizisten in VillingenS­chwenninge­n im Jahre 2010 verurteilt worden war.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

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