Aus dem Kampf- ist ein Feiertag geworden
Der 1. Mai wird als Maifeiertag, Tag der Arbeit oder Kampftag der Arbeiterbewegung bezeichnet. Er ist in Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und vielen anderen Staaten ein gesetzlicher Feiertag.
KREIS TUTTLINGEN - Der Feiertag hat eine lange Vorgeschichte: Anfang 1886 rief die nordamerikanische Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des Achtstundentags zum Generalstreik am 1. Mai auf – in Anlehnung an eine Massendemonstration am 1. Mai 1856 in Australien, die ebenfalls den Achtstundentag eingefordert hatte. Es kam darauf zu Massenstreiks und Demonstrationen in den Industrieregionen. Auf dem Haymarket in Chicago kam es am 3. Mai zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und der Polizei, bei der zwei Demonstranten getötet wurden. Bei einer Protestkundgebung am Tag darauf eskalierte die Gewalt. Nach der Stürmung der friedlichen Versammlung durch die Polizei warf ein Unbekannter eine Bombe, die einen Polizisten sofort tötete und zahlreiche Polizisten wie auch Demonstranten verletzte. Sechs weitere Polizisten starben an den Folgen des Bombenanschlags. Bei dem anschließenden Gefecht wurden mehr als 200 Arbeiter verletzt; die Zahl der Toten wird mit sieben Polizisten und schätzungsweise der dreifachen Anzahl auf Seiten der Arbeiter angegeben Auf dem Gründungskongress der Zweiten Internationalen 1889 wurde zum Gedenken an die Opfer des Haymarket Riot der 1. Mai als „Kampftag der Arbeiterbewegung“ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser „Protest- und Gedenktag“mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der ganzen Welt begangen. n Deutschland ist der 1. Mai erst seit der Nazizeit ein Feiertag. Die Nazis pervertierten ihn als Feiertag der nationalen Arbeit, nachdem sie die Gewerkschaften verboten hatten. In der Bundesrepublik Deutschland ist er nach den Feiertagsgesetzen der Länder ein gesetzlicher Feiertag. In der Schweiz wird der 1. Mai nur regional als Feiertag begangen. Auch für die christlichen Kirchen spielt der Tag eine Rolle: Die Evangelische Kirche in Deutschland feiert den Ersten Mai als Bitttag um gesegnete Arbeit. Bei der Katholischen Kirche sieht es anders aus: In Reaktion auf die vielfach sozialistisch ausgerichtete Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts wurde der 1. Mai von Papst Pius XII. im Jahr 1955 zum Gedenktag Josef des Arbeiters erklärt . Der Ehemann Mariens und Nährvater Jesu war laut Bibel als Bauhandwerker tätig und gilt traditionell als Patron der Arbeiter. Der bayerische Herzog Maximilian I. erklärte Maria 1616 zur „Patrona Bavariae“und führte den 14. Mai al Festtag ein. Im Zuge der Revision des Heiligenkalenders nach dem Zweiten Vaticanum wurde der Ge denktag auf den 1. Mai vorverlegt er wird noch immer in den Diöze sen der Freisinger Bischofskonfe renz (bayerische und fränkische Di özesen) begangen.