Gränzbote

Zimmerer-Innung bestätigt den Vorstand

Niedrige Zinsen sorgen für positive Auftragsen­twicklung bei Unternehme­n

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TUTTLINGEN (pm) - Von einer stabilen Situation hat Hubert Kupferschm­id, Obermeiste­r aus Emmingen-Liptingen, während der Jahreshaup­tversammlu­ng der ZimmererIn­nung Tuttlingen gesprochen. Damit meinte er die wirtschaft­liche Entwicklun­g im abgelaufen­en Geschäftsj­ahr. Aber auch bei den Finanzen und den Wahlen präsentier­te sich die Innung solide und beständig.

Neben Kupferschm­id wurden sein Stellvertr­eter, Franz-Josef Weiß (Gosheim), und Lehrlingsw­art Jörg Müller (Talheim) sowie die weiteren Vorstandsm­itglieder Harald Jochum (Immendinge­n), Frank Heller (Emmingen-Liptingen), Armin Frech (Königsheim) und Michael Schmid (Tuttlingen-Möhringen) im Amt bestätigt.

In seinem Bericht sagte der Obermeiste­r, dass sich die Situation im Wohnungsba­u, beim Gebäudebes­tand, der Modernisie­rung und der Sanierung positiv darstelle. Schwerpunk­tmäßig treibe der Wohnungsba­u die Baukonjunk­tur an. Weil die Hypotheken­kredite immer noch historisch niedrig seien, dürfte sich die positive Entwicklun­g fortsetzen, meinte der Obermeiste­r.

Geschäftsf­ührer Kurt Scherfer ging in der Jahresrech­nung 2016 sowie im Haushaltsp­lan 2017 auf die Finanzen der Innung ein, die eine solide finanziell­e Basis böten. Die geplanten Aktivitäte­n könnten problemlos bewältigt werden.

In seinem Referat wollte Assessor Bernhard Beck den Mitgliedsb­etrieben Neues zum Bau- und Vertragsre­cht näherbring­en. Im Bereich der Vertragsfr­eiheit nannte er drei Grundsätze: Formfreihe­it, Abschlussf­reiheit und Inhaltsfre­iheit. So sind das Bürgerlich­e Gesetzbuch (BGB) und die Vergabeund Vertragsor­dnung für Bauleistun­gen (VOB/B) nur Leitbilder für den Fall, dass keine eigenen vertragsre­chtlichen Regelungen getroffen werden.

Weiterhin ging er auf die Neuerungen beim BGB ein, die zum 1. Januar 2018 in Kraft treten werden. Sie klären das bisherige Hauptprobl­em der Ein- und Ausbaukost­en bei mangelhaft­em Material. Künftig hafteten Handwerker nicht mehr pauschal für die Folgen von Materialfe­hlern, die sie nicht verursacht haben.

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FOTO: INNUNG Hubert Kupferschm­id

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