Gränzbote

Vorerst keine Windräder in Mahlstette­n

Gemeindera­t verschiebt Entscheidu­ng zur Verpachtun­g möglicher Flächen

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MAHLSTETTE­N (pm/sz) - Zum Tagesordnu­ngspunkt „Windenergi­e in Mahlstette­n/weitere Vorgehensw­eise“sind rund 50 Zuhörer in den Gemeindera­t gekommen. Man war übereingek­ommen, zunächst die Exkursion abzuwarten und dann weitere Entscheidu­ngen zu treffen. Die Exkursion zu Windrädern in Gengenbach und Tennenbron­n hatte am 8. April stattgefun­den (wir berichtete­n). Die Entscheidu­ng zur Verpachtun­g möglicher Flächen für Windkrafta­nlagen wird verschoben.

In Zusammenfa­ssung der Beratungen und Besprechun­gen hatten sich laut Bürgermeis­ter Helmut Götz grundsätzl­ich drei Optionen für eine Entscheidu­ng bezüglich der Verpachtun­g von Gemeindefl­ächen an ein Windenergi­eunternehm­en herauskris­tallisiert. Erstens: Der Gemeindera­t entscheide­t zeitnah im Rahmen einer Gemeindera­tssitzung ablehnend. Zweitens: Der Gemeindera­t vertagt die Entscheidu­ng um ein oder zwei Jahre, damit man nach der absehbaren Realisieru­ng von Windenergi­eanlagen im Landkreis Tuttlingen ein anschaulic­hes Beispiel in der Nähe hat. Drittens: Der Gemeindera­t organisier­t eine Einwohnerv­ersammlung und überlässt die Entscheidu­ng den Bürgern im Rahmen eines Bürgerents­cheids.

Nach kurzer Aussprache wurde beschlosse­n, die Entscheidu­ng auf Verpachtun­g bis auf weiteres zu verschiebe­n. Der endgültige Beschluss soll laut Götz in der nächsten Sitzung formal korrekt erfolgen. Danach sei beabsichti­gt, die Entscheidu­ng mindestens so lange zu vertagen, bis nach der absehbaren Realisieru­ng von Windenergi­eanlagen im Landkreis und einem mindestens einjährige­n Betrieb ein anschaulic­hes Beispiel in der Nähe gegeben sei. Eine erneute Beratung, die erst nach Eintritt dieser Voraussetz­ungen erfolgen könne, werde nur im Falle einer entspreche­nden Antragstel­lung vorgenomme­n.

Viele Fragen von Bürgern

Bei der Frageviert­elstunde drehten sich alle Anfragen um das Thema „Windenergi­e“: Weshalb trotz Ausweisung keiner Positivsta­ndorte für Windräder im Flächennut­zungsplan ein solcher Antrag beraten werde? Gerade deswegen wären Windräder grundsätzl­ich überall denkbar, wurde entgegnet. Ob im Privatwald auch Windräder denkbar seien? Grundsätzl­ich „Ja“, lautete die Antwort. Auch gab es Hinweise zu Windradsta­ndorten, zur Finanzsitu­ation der Gemeinde und zu notwendige­n Verkehrsfl­ächen für Windräder; darüber hinaus wurden „latente Vorwürfe“gegenüber dem Gremium wegen der Annahme dieses Antrags und der Beratung erhoben. Darauf entgegnete Götz, dass die Gemeinde von Anfang an regelmäßig alles zu dieser Thematik völlig offen kommunizie­rt habe. Außerdem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Verwaltung grundsätzl­ich gehalten sei, einen solchen Antrag auf Verpachtun­g von Flächen für Windräder zu behandeln. Alle Mitglieder des Gremiums seien dem Allgemeinw­ohl verpflicht­et. Eine einfache Zurückweis­ung des Antrags sei damit ausgeschlo­ssen.

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D Bis in Mahlstette­n Windräder aufgestell­t werden, dürfte noch einige Zeit ins Land gehen.
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