Vorerst keine Windräder in Mahlstetten
Gemeinderat verschiebt Entscheidung zur Verpachtung möglicher Flächen
MAHLSTETTEN (pm/sz) - Zum Tagesordnungspunkt „Windenergie in Mahlstetten/weitere Vorgehensweise“sind rund 50 Zuhörer in den Gemeinderat gekommen. Man war übereingekommen, zunächst die Exkursion abzuwarten und dann weitere Entscheidungen zu treffen. Die Exkursion zu Windrädern in Gengenbach und Tennenbronn hatte am 8. April stattgefunden (wir berichteten). Die Entscheidung zur Verpachtung möglicher Flächen für Windkraftanlagen wird verschoben.
In Zusammenfassung der Beratungen und Besprechungen hatten sich laut Bürgermeister Helmut Götz grundsätzlich drei Optionen für eine Entscheidung bezüglich der Verpachtung von Gemeindeflächen an ein Windenergieunternehmen herauskristallisiert. Erstens: Der Gemeinderat entscheidet zeitnah im Rahmen einer Gemeinderatssitzung ablehnend. Zweitens: Der Gemeinderat vertagt die Entscheidung um ein oder zwei Jahre, damit man nach der absehbaren Realisierung von Windenergieanlagen im Landkreis Tuttlingen ein anschauliches Beispiel in der Nähe hat. Drittens: Der Gemeinderat organisiert eine Einwohnerversammlung und überlässt die Entscheidung den Bürgern im Rahmen eines Bürgerentscheids.
Nach kurzer Aussprache wurde beschlossen, die Entscheidung auf Verpachtung bis auf weiteres zu verschieben. Der endgültige Beschluss soll laut Götz in der nächsten Sitzung formal korrekt erfolgen. Danach sei beabsichtigt, die Entscheidung mindestens so lange zu vertagen, bis nach der absehbaren Realisierung von Windenergieanlagen im Landkreis und einem mindestens einjährigen Betrieb ein anschauliches Beispiel in der Nähe gegeben sei. Eine erneute Beratung, die erst nach Eintritt dieser Voraussetzungen erfolgen könne, werde nur im Falle einer entsprechenden Antragstellung vorgenommen.
Viele Fragen von Bürgern
Bei der Frageviertelstunde drehten sich alle Anfragen um das Thema „Windenergie“: Weshalb trotz Ausweisung keiner Positivstandorte für Windräder im Flächennutzungsplan ein solcher Antrag beraten werde? Gerade deswegen wären Windräder grundsätzlich überall denkbar, wurde entgegnet. Ob im Privatwald auch Windräder denkbar seien? Grundsätzlich „Ja“, lautete die Antwort. Auch gab es Hinweise zu Windradstandorten, zur Finanzsituation der Gemeinde und zu notwendigen Verkehrsflächen für Windräder; darüber hinaus wurden „latente Vorwürfe“gegenüber dem Gremium wegen der Annahme dieses Antrags und der Beratung erhoben. Darauf entgegnete Götz, dass die Gemeinde von Anfang an regelmäßig alles zu dieser Thematik völlig offen kommuniziert habe. Außerdem wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Verwaltung grundsätzlich gehalten sei, einen solchen Antrag auf Verpachtung von Flächen für Windräder zu behandeln. Alle Mitglieder des Gremiums seien dem Allgemeinwohl verpflichtet. Eine einfache Zurückweisung des Antrags sei damit ausgeschlossen.