Landtag ändert Grundschulempfehlung
Eltern müssen Dokument weiterführenden Schulen zeigen – Schulpsychologen skeptisch
STUTTGART - Mit großer Mehrheit hat der Landtag von Baden-Württemberg am Mittwoch eine Änderung der Grundschulempfehlung beschlossen. Vom Schuljahr 2018/19 an müssen Eltern den weiterführenden Schulen das Dokument vorlegen. Während Grüne, CDU, FDP und AfD zustimmten, lehnte die SPD den Entwurf von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) als „Rückschritt“ab. Die SPD hatte 2011 gemeinsam mit den Grünen die Verbindlichkeit der Empfehlung als eines der ersten Vorhaben der grün-roten Regierungskoalition abgeschafft. „Schwarz will zurück zur starren Dreigliedrigkeit, Grün schaut tatenlos zu“, kritisierte Gerhard Kleinböck (SPD). Nach Meinung der Sozialdemokraten schwächt die Änderung die Bildungsgerechtigkeit im Land.
Auch wenn die Empfehlung künftig offenbart werden muss, bleibt allein der Elternwille entscheidend. Wenn sich dieser von der Einschätzung der Grundschullehrer unterscheidet, kann die weiterführende Schule ein Beratungsgespräch anbieten. Das müssen die Eltern aber nicht annehmen – anders als dies im grünschwarzen Koalitionsvertrag vorgesehen war.
Trotz Meinungsunterschieden im Detail stützten FDP und AfD die Gesetzesänderung, da sie ein Schritt in die richtige Richtung bedeute. Timm Kern (FDP) beklagte aber: „Der Gesetzentwurf wurde regelrecht verschleppt.“Die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen sind bereits geschehen. Nach dem Willen der FDP hätten auch die rund 90 000 Schüler, die im Herbst auf eine weiterführende Schule wechseln, ihre Empfehlung offenlegen sollen.
Für die grün-schwarze Landesregierung dient die neue Transparenz dazu, die Schüler an den weiterführenden Schulen von Anfang an besser fördern zu können.
Nina Großmann, Vorsitzende des Landesverbands der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, sieht die Änderung skeptisch. „Vor 2012 war die Grundschulempfehlung für die Eltern ein extremer Stressfaktor“, sagte sie der „Schwäbischen Zeitung“. „Den Zustand hatten wir jetzt nicht mehr. Die Änderung wird wieder mehr Stress bedeuten, gerade für die Kinder.“
STUTTGART (lsw) - Studenten aus Nicht-EULändern müssen in BadenWürttemberg künftig Gebühren zahlen. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Landtag am Mittwoch gegen die Stimmen von SPD, FDP und AfD und Kritik aus den Hochschulen. Somit müssen internationale Studenten an baden-württembergischen Hochschulen vom Wintersemester 2017/18 an 1500 Euro pro Semester zahlen. Es gibt aber Ausnahmen, etwa für Studenten aus ärmeren Regionen. Die Zahl der internationalen Studenten beträgt derzeit etwa gut 20 000. Sie haben aber Bestandsschutz.
Auch ein Zweitstudium wird kostenpflichtig. Zu zahlen sind 650 Euro pro Semester, aber nur wenn für das jeweilige Studium kein Erststudium erforderlich ist. Von 136 an der Abstimmung beteiligten Abgeordneten stimmten 84 für das Gesetz, 50 dagegen und zwei enthielten sich. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in dem Studenten aus Nicht-EULändern zahlen müssen.
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne, Foto: dpa) wies darauf hin dass der Anteil der internationalen Studierenden 1995 noch 6,5 Prozent betragen hatte, heute seien es fast 10 Prozent einer seitdem enorm gewachsenen Gesamtzahl. Dieser Trend werde sich nicht grundlegend ändern. Das sei zwar eine positive Entwicklung. Es stelle sich aber die Frage, wer die Lehr- und Betreuungsleistungen zahle. Statt den Rotstift an der Lehre anzusetzen, werde eine moderate und vertretbare Eigenbeteiligung die Hochschulausbildung absichern. „Wir wollen mehr Internationalisierung, nicht weniger“, so Bauer.