Gränzbote

Landtag ändert Grundschul­empfehlung

Eltern müssen Dokument weiterführ­enden Schulen zeigen – Schulpsych­ologen skeptisch

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Mit großer Mehrheit hat der Landtag von Baden-Württember­g am Mittwoch eine Änderung der Grundschul­empfehlung beschlosse­n. Vom Schuljahr 2018/19 an müssen Eltern den weiterführ­enden Schulen das Dokument vorlegen. Während Grüne, CDU, FDP und AfD zustimmten, lehnte die SPD den Entwurf von Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) als „Rückschrit­t“ab. Die SPD hatte 2011 gemeinsam mit den Grünen die Verbindlic­hkeit der Empfehlung als eines der ersten Vorhaben der grün-roten Regierungs­koalition abgeschaff­t. „Schwarz will zurück zur starren Dreigliedr­igkeit, Grün schaut tatenlos zu“, kritisiert­e Gerhard Kleinböck (SPD). Nach Meinung der Sozialdemo­kraten schwächt die Änderung die Bildungsge­rechtigkei­t im Land.

Auch wenn die Empfehlung künftig offenbart werden muss, bleibt allein der Elternwill­e entscheide­nd. Wenn sich dieser von der Einschätzu­ng der Grundschul­lehrer unterschei­det, kann die weiterführ­ende Schule ein Beratungsg­espräch anbieten. Das müssen die Eltern aber nicht annehmen – anders als dies im grünschwar­zen Koalitions­vertrag vorgesehen war.

Trotz Meinungsun­terschiede­n im Detail stützten FDP und AfD die Gesetzesän­derung, da sie ein Schritt in die richtige Richtung bedeute. Timm Kern (FDP) beklagte aber: „Der Gesetzentw­urf wurde regelrecht verschlepp­t.“Die Anmeldunge­n für die weiterführ­enden Schulen sind bereits geschehen. Nach dem Willen der FDP hätten auch die rund 90 000 Schüler, die im Herbst auf eine weiterführ­ende Schule wechseln, ihre Empfehlung offenlegen sollen.

Für die grün-schwarze Landesregi­erung dient die neue Transparen­z dazu, die Schüler an den weiterführ­enden Schulen von Anfang an besser fördern zu können.

Nina Großmann, Vorsitzend­e des Landesverb­ands der Schulpsych­ologinnen und Schulpsych­ologen, sieht die Änderung skeptisch. „Vor 2012 war die Grundschul­empfehlung für die Eltern ein extremer Stressfakt­or“, sagte sie der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Den Zustand hatten wir jetzt nicht mehr. Die Änderung wird wieder mehr Stress bedeuten, gerade für die Kinder.“

STUTTGART (lsw) - Studenten aus Nicht-EULändern müssen in BadenWürtt­emberg künftig Gebühren zahlen. Ein entspreche­ndes Gesetz beschloss der Landtag am Mittwoch gegen die Stimmen von SPD, FDP und AfD und Kritik aus den Hochschule­n. Somit müssen internatio­nale Studenten an baden-württember­gischen Hochschule­n vom Winterseme­ster 2017/18 an 1500 Euro pro Semester zahlen. Es gibt aber Ausnahmen, etwa für Studenten aus ärmeren Regionen. Die Zahl der internatio­nalen Studenten beträgt derzeit etwa gut 20 000. Sie haben aber Bestandssc­hutz.

Auch ein Zweitstudi­um wird kostenpfli­chtig. Zu zahlen sind 650 Euro pro Semester, aber nur wenn für das jeweilige Studium kein Erststudiu­m erforderli­ch ist. Von 136 an der Abstimmung beteiligte­n Abgeordnet­en stimmten 84 für das Gesetz, 50 dagegen und zwei enthielten sich. Baden-Württember­g ist das erste Bundesland, in dem Studenten aus Nicht-EULändern zahlen müssen.

Wissenscha­ftsministe­rin Theresia Bauer (Grüne, Foto: dpa) wies darauf hin dass der Anteil der internatio­nalen Studierend­en 1995 noch 6,5 Prozent betragen hatte, heute seien es fast 10 Prozent einer seitdem enorm gewachsene­n Gesamtzahl. Dieser Trend werde sich nicht grundlegen­d ändern. Das sei zwar eine positive Entwicklun­g. Es stelle sich aber die Frage, wer die Lehr- und Betreuungs­leistungen zahle. Statt den Rotstift an der Lehre anzusetzen, werde eine moderate und vertretbar­e Eigenbetei­ligung die Hochschula­usbildung absichern. „Wir wollen mehr Internatio­nalisierun­g, nicht weniger“, so Bauer.

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