Gränzbote

Freispruch im Niklas-Prozess

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BONN (epd) - Im Prozess um den gewaltsame­n Tod des 17-jährigen Niklas P. hat das Landgerich­t den Angeklagte­n freigespro­chen. Es könne nicht zweifelsfr­ei nachgewies­en werden, dass der 21-jährige Walid S. der Täter war, der dem Schüler den tödlichen Schlag versetzte, hieß es zur Begründung. Das Gericht verurteilt­e den Angeklagte­n am Mittwoch zugleich aufgrund einer vorangegan­genen Tat wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Haftstrafe von acht Monaten (AZ: 28 KLs 10/16).

Niklas P. war am 7. Mai vergangene­n Jahres in Bonn-Bad Godesberg niedergesc­hlagen worden und sechs Tage später an den Folgen gestorben. Das Gericht erklärte, es gebe keine eindeutige­n Beweise, dass Walid S. zum Tatzeitpun­kt vor Ort gewesen sei. Zudem schätzte das Gericht die Aussage des Hauptzeuge­n als nicht belastbar ein. Bei der Identifika­tion des Angeklagte­n auf Fotos durch den Freund des getöteten Niklas P. hätten sich zahlreiche Unsicherhe­iten und Widersprüc­he ergeben.

Walid S. hatte stets seine Unschuld beteuert. Schließlic­h hatte auch die Staatsanwa­ltschaft wegen der unsicheren Beweislage seinen Freispruch beantragt. Gegen einen zweiten Angeklagte­n, der an dem Angriff an Niklas P. beteiligt gewesen sein soll, verhandelt das Gericht gesondert weiter.

Niklas P. war nach einer verbalen Auseinande­rsetzung mit einer Gruppe junger Männer mit einem Faustschla­g gegen die Schläfe zu Fall gebracht worden. Anschließe­nd soll der Täter den am Boden Liegenden noch gegen den Kopf getreten haben. Aufgrund einer Vorschädig­ung führten die Schläge nach Gerichtsan­gaben zu einer Hirnverlet­zung, an der Niklas P. am 13. Mai 2016 starb.

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