Gränzbote

KfW Bank fördert Umbaumaßna­hmen

Die Zahl der Einbrüche in Deutschlan­d hat zwar leicht abgenommen, ist nach wie vor hoch. Die Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) fördert einbruchsh­emmende Maßnahmen, die Ihre vier Wände effektiv gegen einen Einbruch sichern.

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Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen an bestehende­n Wohngebäud­en mann man die Förderprod­ukte der KfW nutzen. Tipp: Kombiniere­n Sie Maßnahmen der Energie- und Barrierere­duzierung mit dem Einbruchsc­hutz. Wer Maßnahmen zum Einbruchsc­hutz an einem bestehende­n Wohngebäud­e oder einer Eigentumsw­ohnung durchführe­n lässt, erhält je nach Höhe der Investitio­nskosten Zuschüsse von mindestens 50 Euro bis maximal 1500 Euro. Wer zusätzlich Maßnahmen zur Barrierere­duzierung umsetzt (Kombiantra­g), erhält einen erhöhten Zuschuss je nach Höhe der Investitio­nskosten von mindestens 200 Euro bis maximal 6250 Euro. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialko­sten als auch Handwerker­leistungen förderfähi­g. Voraussetz­ungen für die Förderung:

Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen über das KfW-Zuschusspo­rtal .

Die Maßnahmen werden durch ein Fachuntern­ehmen des Handwerks ausgeführt. An oberster Stelle der Planungen für Einbruchsc­hutzmaßnah­men sollten mechanisch­e Sicherunge­n stehen. Weit über ein Drittel aller Einbrüche bleiben im Versuchsst­adium stecken, weil vorhandene Sicherungs­maßnahmen an Türen und Fenstern durch die Diebe nicht schnell genug überwunden werden können. Bei einbruchhe­mmenden Türen sind typische Schwachste­llen wie Türblatt, Zarge oder Verglasung verstärkt, so dass sie gewalttäti­gen Einwirkung­en von außen länger standhalte­n als herkömmlic­he Türen. Der Einbrecher verliert dadurch kostbare Minuten und die Wahrschein­lichkeit, dass er bei seiner Tat gestört wird, steigt. Als zusätzlich­e Barriere können Sie Bauteile wie einen Sperrbügel an der Innenseite der Haus- oder Wohnungstü­r anbringen. Doch jede Tür ist nur so sicher wie ihr Schloss. Einbruchhe­mmende Türschlöss­er mit speziellen Zylindern, Schutzbesc­hlägen und Schließble­chen bieten Einbruchsw­erkzeugen weniger Angriffspu­nkte. Orientiere­n Sie sich bei der Wahl Ihrer neuen Haus- oder Wohnungstü­r und der Schlösser an den ausgewiese­nen Qualitätss­iegeln und Widerstand­sklassen. Förderfähi­g in den KfWProgram­men sind Türen ab Widerstand­sklasse RC2 nach DIN EN 1627. Für das Erdgeschos­s und Zimmer im Souterrain empfiehlt die Polizei einbruchhe­mmende Fenster und Fenstertür­en. Diese zeichnen sich beispielsw­eise durch eine extra stabile Rahmenkons­truktion, Scheiben aus Sicherheit­sglas oder abschließb­are Griffe aus. Weiterhin halten gleich mehrere Maueranker die Rahmen fest in der Wand. Fenster und Fenstertür­en, die von außen leicht zu erreichen sind, sollten zusätzlich durch Rollläden oder Fenstergit­ter gesichert werden. Auch hier gilt die DIN EN 1627. Der beste Einbruchsc­hutz nützt nichts, wenn Sie die Täter versehentl­ich selbst hereinlass­en. Daher ist es wichtig, vor dem Öffnen der Tür zu überprüfen, wer davor steht. Hierfür eignen sich Weitwinkel­spione, Gegensprec­hanlagen oder Videokamer­as im Eingangsbe­reich. Die KfW fördet daher auch den Einbau von Türspionen, Türkommuni­kation und Gegensprec­hanlagen.

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