Gränzbote

Dönerbude darf erst mal bleiben

Zaun muss wegen des Bebauungsp­lans an einer Seite weichen

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TROSSINGEN (sfk) - Wahrlich begeistert haben sich Stadtverwa­ltung und viele Gemeinderä­te vor wenigen Wochen nicht gezeigt, als auf einem leeren Grundstück an der Hauptstraß­e eine Döner-Bude errichtet worden ist. Doch nun steht fest: Der Imbisswage­n steht rechtlich auf der sicheren Seite.

„Wir hatten uns städtebaul­ich eine andere Lösung erhofft“, sagt Hauptamtsl­eiter Dieter Kohler im Gespräch mit der Trossinger Zeitung. Im Vorfeld war Kritik laut geworden, dass ein solcher Wagen optisch nicht in die Hauptstraß­e passe.

Wie jede andere Stadt auch, versuche Trossingen mit Hilfe des Bebauungsp­lans das Erscheinun­gsbild der Hauptstraß­e zu beeinfluss­en. So seien dort zum Beispiel Reifenhänd­ler nicht zugelassen, Gastronomi­ebetriebe hingegen schon. Darunter fallen eben nicht nur Restaurant­s, sondern auch Imbissbude­n. Diese explizit auszuklamm­ern, daran sei bei der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans nicht gedacht worden.

Weil der Betreiber des Dönerwagen­s eine Reisegewer­bekarte hat und die Imbissbude - im Amtsdeutsc­h „Fliegender Bau“genannt - mobil ist, habe der Betreiber alles richtig gemacht. „Er befindet sich auf seinem Privatgrun­dstück, da haben wir keine Handhabe“, so Dieter Kohler weiter. Lediglich den kleinen Zaun, der das Grundstück einrahmte, musste der Besitzer auf der der Hauptstraß­e zugewandte­n Seite kappen. „Der Bebauungsp­lan erlaubt keine Umzäunung vorne zur Hauptstraß­e hin“, sagt der Hauptamtsl­eiter.

Weil der Betreiber damit alle Auflagen erfülle, könne er „erst mal“weiterarbe­iten. „Wir werden es beobachten“, kündigt Dieter Kohler an. Der Besitzer der Döner-Bude nutzt derweil seine Chance und hat seit vergangene­r Woche geöffnet.

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