Ende der Glückssträhne
Einige Spielhallen in der Innenstadt müssen schließen – Abstandsregelung greift
Einige Spielhallen in der Tuttlinger Innenstadt müssen schließen.
TUTTLINGEN - Zum 30. Juni werden etliche Spielhallenbetreiber in Tuttlingen Post vom städtischen Ordnungsamt bekommen. Gute Nachrichten stehen keine in diesen Briefen. Denn an diesem Datum endet die Übergangsfrist des Landesglücksspielgesetzes. Nun gilt eine Abstandsfrist von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen, die eingehalten werden muss. Einige Casinos werden schließen müssen.
In der Tuttlinger Innenstadt ballen sich elf Spielhallen mit 22 Konzessionen. Sie kommen sich gehörig in die Quere, denn die Abstandsregelung berechnet sich Luftlinie von Eingangstür zu Eingangstür. Die Bescheide, welche Betriebe schließen müssen, stellt das Ordnungsamt fristgerecht zu, sagt Stadtsprecher Arno Specht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der städtischen Mitarbeiter. Der Bestandsschutz spielt dabei keine Rolle, denn er fällt zum Stichdatum weg. Bei Neuansiedlungen gilt die Abstandsregelung schon seit Jahren, übrigens auch ein Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen und Kindergärten.
Der Ermessensspielraum der Männer und Frauen vom Ordnungsamt bezieht sich zum Beispiel auf die Höhe der Investitionen, die ein Spielhallenbetreiber getätigt hat, oder Zahlungsverpflichtungen des Inhabers. Ansonsten heißt es in den „Anwendungshinweisen Spielhallen“des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums: „Dass eine Spielhalle künftig keine Erlaubnis mehr erhält und deshalb schließen muss, weil ihr Abstand zu anderen zu gering ist, ist hinzunehmen als eine typische Folge der Abstandsregelung.“
Klagewelle erwartet
Welche Casinos betroffen sind, kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. „Aber wir gehen davon aus, dass Spielhallenbetreiber, die schließen müssen, gegen den Bescheid klagen werden“, fügt der Stadtsprecher an. „Das sind selten Ein-Mann-Betriebe, oft stehen große Ketten dahinter. “Die würden über entsprechende Rechtsabteilungen verfügen. Arno Specht erwartet viele Stunden vor Gericht und schriftliche Auseinandersetzungen.
Die Abstandsregelung gilt auch für Mehrfachkonzessionen. Eine Konzession wird maximal für 144 Quadratmeter erteilt. Größere Casinos umgehen diese Grenze, indem sie ihre Fläche unterteilen und mehrere Konzessionen beantragen. Bis zu vier sind möglich. „Die Zeiten der Heimhandwerker sind vorbei“, sagt Specht mit Blick auf die unterteilten Spielhallen.
Zwei Spielhallen in der Tuttlinger Innenstadt haben in den vergangenen Monaten bereits geschlossen, und zwar in der Helfereistraße und in der Gerberstraße, wie Johannes Hamma, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung der Stadt sagt. Bereits 2009 hat der Tuttlinger Gemeinderat ein Vergnügungsstättenkonzept beschlossen, das Spielhallen an nur wenigen geeigneten Standorten konzentriert: im Gewerbegebiet Nord, in der Möhringer Vorstadt und in der Stockacher Straße. Alle anderen Casinos außerhalb dieser Bereiche haben Bestandsschutz genossen. Wenn nun Spielhallen schließen müssen, erlischt deren Konzession automatisch mit. Es ist nicht möglich, die Konzession an einen Nachfolger zu übergeben.
Dass Schließungen ausgesprochen werden, ist im Sinne der Stadt. Und das, obwohl damit zwangsläufig Einnahmen aus der Vergnügungssteuer wegbrechen – mehr als zwei Millionen Euro bringt die Vergnügungssteuer jährlich ein. Trotzdem: „Je weniger Spielhallen, desto besser“, sagt Specht. Bislang habe die Verwaltung allerdings wenig Handhabe gehabt, hier einzugreifen.