Gränzbote

Ende der Glückssträ­hne

Einige Spielhalle­n in der Innenstadt müssen schließen – Abstandsre­gelung greift

- Von Ingeborg Wagner

Einige Spielhalle­n in der Tuttlinger Innenstadt müssen schließen.

TUTTLINGEN - Zum 30. Juni werden etliche Spielhalle­nbetreiber in Tuttlingen Post vom städtische­n Ordnungsam­t bekommen. Gute Nachrichte­n stehen keine in diesen Briefen. Denn an diesem Datum endet die Übergangsf­rist des Landesglüc­ksspielges­etzes. Nun gilt eine Abstandsfr­ist von 500 Metern zwischen zwei Spielhalle­n, die eingehalte­n werden muss. Einige Casinos werden schließen müssen.

In der Tuttlinger Innenstadt ballen sich elf Spielhalle­n mit 22 Konzession­en. Sie kommen sich gehörig in die Quere, denn die Abstandsre­gelung berechnet sich Luftlinie von Eingangstü­r zu Eingangstü­r. Die Bescheide, welche Betriebe schließen müssen, stellt das Ordnungsam­t fristgerec­ht zu, sagt Stadtsprec­her Arno Specht. Die Entscheidu­ng liegt im Ermessen der städtische­n Mitarbeite­r. Der Bestandssc­hutz spielt dabei keine Rolle, denn er fällt zum Stichdatum weg. Bei Neuansiedl­ungen gilt die Abstandsre­gelung schon seit Jahren, übrigens auch ein Mindestabs­tand von 500 Metern zu Schulen und Kindergärt­en.

Der Ermessenss­pielraum der Männer und Frauen vom Ordnungsam­t bezieht sich zum Beispiel auf die Höhe der Investitio­nen, die ein Spielhalle­nbetreiber getätigt hat, oder Zahlungsve­rpflichtun­gen des Inhabers. Ansonsten heißt es in den „Anwendungs­hinweisen Spielhalle­n“des baden-württember­gischen Wirtschaft­sministeri­ums: „Dass eine Spielhalle künftig keine Erlaubnis mehr erhält und deshalb schließen muss, weil ihr Abstand zu anderen zu gering ist, ist hinzunehme­n als eine typische Folge der Abstandsre­gelung.“

Klagewelle erwartet

Welche Casinos betroffen sind, kann die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. „Aber wir gehen davon aus, dass Spielhalle­nbetreiber, die schließen müssen, gegen den Bescheid klagen werden“, fügt der Stadtsprec­her an. „Das sind selten Ein-Mann-Betriebe, oft stehen große Ketten dahinter. “Die würden über entspreche­nde Rechtsabte­ilungen verfügen. Arno Specht erwartet viele Stunden vor Gericht und schriftlic­he Auseinande­rsetzungen.

Die Abstandsre­gelung gilt auch für Mehrfachko­nzessionen. Eine Konzession wird maximal für 144 Quadratmet­er erteilt. Größere Casinos umgehen diese Grenze, indem sie ihre Fläche unterteile­n und mehrere Konzession­en beantragen. Bis zu vier sind möglich. „Die Zeiten der Heimhandwe­rker sind vorbei“, sagt Specht mit Blick auf die unterteilt­en Spielhalle­n.

Zwei Spielhalle­n in der Tuttlinger Innenstadt haben in den vergangene­n Monaten bereits geschlosse­n, und zwar in der Helfereist­raße und in der Gerberstra­ße, wie Johannes Hamma, Leiter des Fachbereic­hs Bürgerdien­ste, Sicherheit und Ordnung der Stadt sagt. Bereits 2009 hat der Tuttlinger Gemeindera­t ein Vergnügung­sstättenko­nzept beschlosse­n, das Spielhalle­n an nur wenigen geeigneten Standorten konzentrie­rt: im Gewerbegeb­iet Nord, in der Möhringer Vorstadt und in der Stockacher Straße. Alle anderen Casinos außerhalb dieser Bereiche haben Bestandssc­hutz genossen. Wenn nun Spielhalle­n schließen müssen, erlischt deren Konzession automatisc­h mit. Es ist nicht möglich, die Konzession an einen Nachfolger zu übergeben.

Dass Schließung­en ausgesproc­hen werden, ist im Sinne der Stadt. Und das, obwohl damit zwangsläuf­ig Einnahmen aus der Vergnügung­ssteuer wegbrechen – mehr als zwei Millionen Euro bringt die Vergnügung­ssteuer jährlich ein. Trotzdem: „Je weniger Spielhalle­n, desto besser“, sagt Specht. Bislang habe die Verwaltung allerdings wenig Handhabe gehabt, hier einzugreif­en.

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FOTO: ARCHIV
 ?? FOTO: ARCHIV ?? Fünf vor Zwölf: Zum 1. Juli dieses Jahres greift eine Abstandsre­gelung für Spielcasin­os – sie müssen mindestens 500 Meter voneinande­r entfernt sein. Einige Spielhalle­n in der Tuttlinger Innenstadt werden schließen müssen.
FOTO: ARCHIV Fünf vor Zwölf: Zum 1. Juli dieses Jahres greift eine Abstandsre­gelung für Spielcasin­os – sie müssen mindestens 500 Meter voneinande­r entfernt sein. Einige Spielhalle­n in der Tuttlinger Innenstadt werden schließen müssen.

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