Gränzbote

Bebauungsp­lan soll Rechtssich­erheit schaffen

Kolbinger Gemeindera­t mit umfangreic­her Tagesordnu­ng

-

KOLBINGEN (pa) - Die Tagesordnu­ng der vergangene­n Sitzung des Kolbinger Gemeindera­ts ist sehr umfangreic­h gewesen. Zuerst diskutiert­en die Räte über die Notwendigk­eit weiterer ergänzende­r Bebauungsp­läne, beschäftig­ten sich dann mit den Ergebnisse­n und den daraus resultiere­nden Folgen der Kanalunter­suchung, der Sanierung der Schönenber­gstraße und schlussend­lich mit der Erholungsw­aldkartier­ung.

Für die nördlich der Schönenber­gstraße im Flächennut­zungsplan ausgewiese­ne Baufläche soll durch die Entwicklun­g eines Bebauungsp­lanes für die Zukunft Rechtssich­erheit geschaffen werden. Hier stehen immerhin in der rund einen Hektar umfassende­n Fläche 17 Baugrundst­ücke zur Verfügung. Architekt Helmut Hagmüller vom Büro Schaudt Architekte­n stellte einen ersten Entwurf vor, der für die nächste Beratungsr­unde um mögliche Bauvorschr­iften ergänzt wird.

Auch die Erweiterun­g von Gewerbeflä­chen im „Thennenbüh­l“um rund einen Hektar wird in Angriff genommen. Die Erschließu­ng soll sich dabei am Bedarf und den Wünschen von Bauinteres­senten orientiere­n. Die frühzeitig­e Beteiligun­g der Behörden und Bürger soll vorbereite­t werden.

Die jetzt durchgefüh­rte Wiederholu­ngsprüfung des Kanalnetze­s ergab einen gewissen Sanierungs­bedarf. Vom 14 Kilometer langen Kanalnetz wurden 12,1 Kilometer untersucht und bewertet. Nur lediglich 893 Meter mussten der Schadenskl­asse 1 und damit einem vorrangige­n Sanierungs­bedarf zugewiesen werden. Der Rat nahm den Bericht von Bauingenie­ur Brockhaus zur Kenntnis. Im Rahmen der Haushaltsb­eratungen für das Jahr 2018 wird festgelegt werden, welche Finanzmitt­el für die Sanierung bereitgest­ellt werden können. Dagegen konnte die Sanierung der Schönenber­gstraße durch die Vergabe der Arbeiten zum Angebotspr­eis von 296 000 Euro an die Firma Stingel in die Wege geleitet werden. Der Fertigstel­lungstermi­n ist auf Ende Oktober 2017 fixiert.

Widerstand gegen Kartierung von Erholungsw­ald

Die Kommune sieht sich durch die gegenwärti­g durchgefüh­rte Erholungsw­aldkartier­ung nicht korrekt dargestell­t. Die Einstufung erfolgt aufgrund eines über das ganze Land hinweg entwickelt­en Berechnung­smodells. In der Kartierung wird festgehalt­en, ob sich in Waldbereic­hen viele, einige oder wenige Personen aufhalten. In mehreren großflächi­gen Waldabschn­itten wurde so errechnet, dass sich dort sehr viele Personen aufhalten. Das entspreche nicht der Wirklichke­it und sei aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollzi­ehbar, hieß es in der Gemeindera­tssitzung.

Es werde nicht erläutert, welchen Zweck diese Kartierung verfolge. Die Verwaltung und der Rat befürchten, dass sich dadurch Einschränk­ungen, Bevormundu­ngen und staatliche Vorschrift­en ergeben könnten. Private und öffentlich­e Grundstück­seigentüme­r hätten schon mit den bestehende­n Schutzbest­immungen negative Erfahrunge­n gesammelt. Diese Kartierung­smaßnahme wird von der Gemeinde nicht mitgetrage­n. Sie beantragt, die beabsichti­gte Einstufung auf Grund falscher Bewertungs­kriterien nicht vorzunehme­n.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany