Bebauungsplan soll Rechtssicherheit schaffen
Kolbinger Gemeinderat mit umfangreicher Tagesordnung
KOLBINGEN (pa) - Die Tagesordnung der vergangenen Sitzung des Kolbinger Gemeinderats ist sehr umfangreich gewesen. Zuerst diskutierten die Räte über die Notwendigkeit weiterer ergänzender Bebauungspläne, beschäftigten sich dann mit den Ergebnissen und den daraus resultierenden Folgen der Kanaluntersuchung, der Sanierung der Schönenbergstraße und schlussendlich mit der Erholungswaldkartierung.
Für die nördlich der Schönenbergstraße im Flächennutzungsplan ausgewiesene Baufläche soll durch die Entwicklung eines Bebauungsplanes für die Zukunft Rechtssicherheit geschaffen werden. Hier stehen immerhin in der rund einen Hektar umfassenden Fläche 17 Baugrundstücke zur Verfügung. Architekt Helmut Hagmüller vom Büro Schaudt Architekten stellte einen ersten Entwurf vor, der für die nächste Beratungsrunde um mögliche Bauvorschriften ergänzt wird.
Auch die Erweiterung von Gewerbeflächen im „Thennenbühl“um rund einen Hektar wird in Angriff genommen. Die Erschließung soll sich dabei am Bedarf und den Wünschen von Bauinteressenten orientieren. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Bürger soll vorbereitet werden.
Die jetzt durchgeführte Wiederholungsprüfung des Kanalnetzes ergab einen gewissen Sanierungsbedarf. Vom 14 Kilometer langen Kanalnetz wurden 12,1 Kilometer untersucht und bewertet. Nur lediglich 893 Meter mussten der Schadensklasse 1 und damit einem vorrangigen Sanierungsbedarf zugewiesen werden. Der Rat nahm den Bericht von Bauingenieur Brockhaus zur Kenntnis. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 wird festgelegt werden, welche Finanzmittel für die Sanierung bereitgestellt werden können. Dagegen konnte die Sanierung der Schönenbergstraße durch die Vergabe der Arbeiten zum Angebotspreis von 296 000 Euro an die Firma Stingel in die Wege geleitet werden. Der Fertigstellungstermin ist auf Ende Oktober 2017 fixiert.
Widerstand gegen Kartierung von Erholungswald
Die Kommune sieht sich durch die gegenwärtig durchgeführte Erholungswaldkartierung nicht korrekt dargestellt. Die Einstufung erfolgt aufgrund eines über das ganze Land hinweg entwickelten Berechnungsmodells. In der Kartierung wird festgehalten, ob sich in Waldbereichen viele, einige oder wenige Personen aufhalten. In mehreren großflächigen Waldabschnitten wurde so errechnet, dass sich dort sehr viele Personen aufhalten. Das entspreche nicht der Wirklichkeit und sei aus Sicht der Verwaltung nicht nachvollziehbar, hieß es in der Gemeinderatssitzung.
Es werde nicht erläutert, welchen Zweck diese Kartierung verfolge. Die Verwaltung und der Rat befürchten, dass sich dadurch Einschränkungen, Bevormundungen und staatliche Vorschriften ergeben könnten. Private und öffentliche Grundstückseigentümer hätten schon mit den bestehenden Schutzbestimmungen negative Erfahrungen gesammelt. Diese Kartierungsmaßnahme wird von der Gemeinde nicht mitgetragen. Sie beantragt, die beabsichtigte Einstufung auf Grund falscher Bewertungskriterien nicht vorzunehmen.