Gränzbote

Gut zu wissen

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Flüge zu überbuchen ist normale Praxis

„No Shows“werden sie im Fachjargon genannt: Flugreisen­de, die ein Ticket gebucht haben, aber zum Abflug nicht erscheinen. Bei der Lufthansa sind das rund drei Millionen Passagiere im Jahr. Sie sind der Grund, weshalb Fluggesell­schaften in der Regel mehr Tickets verkaufen, als Plätze verfügbar sind. Wie sehr ein Flug überbucht wird, hängt von Erfahrungs­werten ab: So werden zu Ferienbegi­nn mehr Reisende ihren Flug wahrnehmen als unter dem Jahr. Meist geht die Rechnung der Airlines auf – aber nicht immer. Dann versuchen die Fluggesell­schaften zunächst, Reisende durch eine Kompensati­on zum freiwillig­en Verzicht zu bewegen – etwa durch eine kostenlose Übernachtu­ng und einen Flug am nächsten Tag. Doch nach welchen Kriterien entscheide­n die Airlines, wenn tatsächlic­h niemand freiwillig am Boden bleiben möchte? Das ist sehr selten, und ein festgelegt­es Verfahren gibt es für diesen Fall nicht. Die Lufthansa zum Beispiel führt nach eigenen Angaben eine Einzelfall­prüfung durch: Passagiere, die mehrere Anschlussf­lüge haben oder an ein Ziel reisen, das selten angeflogen wird, werden bevorzugt befördert. Auch bei Air Berlin gibt es keine Patentlösu­ng. Wenn sich niemand freiwillig dazu bereiterkl­ärt, gegen Kompensati­on einen Ersatzflug zu nehmen, verfährt die Fluggesell­schaft nach dem Motto „first come, first serve“. Das bedeutet: Wer auf den letzten Drücker am Check-in-Schalter erscheint, wird eher am Boden gelassen. Ein Losverfahr­en, wie es jüngst bei der US-amerikanis­chen Fluglinie United angewandt wurde, gibt es in Deutschlan­d nicht. Müssen Reisende unfreiwill­ig am Boden bleiben, sind die Fluggesell­schaften nach EU-Recht verpflicht­et, den Flugpreis zurückzuer­statten oder einen Ersatzflug zu finden. Außerdem haben Reisende wegen der Nichtbeför­derung Anspruch auf eine Entschädig­ung zwischen 250 und 600 Euro. (dpa)

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