Gränzbote

Mehr Geld für Umbau von Bahnübergä­ngen

Land will Gemeinden wieder mehr Kosten erstatten, wenn diese keinen Nutzen von Baumaßnahm­en haben

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Das Land will Kommunen stärker finanziell unter die Arme greifen, wenn diese Bahnübergä­nge sanieren müssen. Gerade für kleine Gemeinden an Bahntrasse­n ist das eine sehr gute Nachricht. Am Donnerstag hat sich erstmals der Stuttgarte­r Landtag mit der dafür nötigen Änderung des sogenannte­n Landesgeme­indeverkeh­rsfinanzie­rungsgeset­zes (LGVFG) beschäftig­t. In Ausnahmefä­llen soll das Land künftig wieder 75 Prozent der Kosten tragen, die an der Gemeinde hängen bleiben. Momentan liegt die Förderquot­e bei 50 Prozent, die auch die Regel bleibt.

Thomas Kellenberg­er (CDU) ist erleichter­t. „Wir haben jahrelang dafür gekämpft“, sagt der Bürgermeis­ter des 2600-Seelen-Orts Aitrach im Landkreis Ravensburg. Auf seinem Gebiet gibt es neun Bahnübergä­nge. Aitrach liegt an der Strecke der Allgäubahn, die von München über das württember­gische Allgäu nach Lindau führt. Mit der anstehende­n Elektrifiz­ierung der Strecke stehen auch Umbauten an den Bahnübergä­ngen an. Die Kosten dafür tragen je zu einem Drittel der Bund, die Bahn und – bei Gemeindest­raßen – eben die Gemeinde selbst.

Was das finanziell bedeutet, rechnet Kellenberg­er vor: Vier der neun Bahnübergä­nge sind bereits ausgebaut. Kostenpunk­t für die Gemeinde: 421 000 Euro. Für die fünf weiteren geht Kellenberg­er von Kosten für die Gemeinde in Höhe von 735 000 Euro aus. Nach den derzeitige­n Förderrege­ln übernimmt das Land davon 50 Prozent. Darum bleibt noch ein viel zu großer Batzen an der Gemeinde hängen, befand Kellenberg­er und hat die sogenannte­n Kreuzungsv­ereinbarun­gen mit der Bahn deshalb bislang nicht unterzeich­net.

Ausnahmefä­lle definiert

Nun soll das Land für solche Bahnübergä­nge wie in Aitrach zum Förderante­il von 75 Prozent zurückkehr­en. Dafür ist eine Ausnahmere­gelung vorgesehen, die immer dann greift, wenn eine Gemeinde aus dem Projekt „keinen oder nur geringen verkehrlic­hen Nutzen“ziehen kann, wie es in der Gesetzesvo­rlage heißt.

In der vergangene­n Legislatur­periode mit grün-roter Regierung wurde die Landesförd­erung für Arbeiten an Bahnübergä­ngen von 75 auf 50 Prozent herunterge­schraubt. Damit wollte Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) erreichen, dass mehr Gemeinden schneller in den Genuss der begrenzten Fördermitt­el kommen. Es handelt sich dabei um Bundesgeld­er, die das Land den Gemeinden weiterleit­et. Der Wangener CDU-Landtagsab­geordnete Raimund Haser nennt die jetzige Gesetzesän­derung „ein klassische­s Beispiel für Politik von unten nach oben“und spricht von einer „Lex Allgäubahn“, denn sie war der Auslöser.

Bereits bei den grün-schwarzen Koalitions­verhandlun­gen vor einem Jahr hat Haser die 75-Prozent-Förderung in den Koalitions­vertrag eingebrach­t, „als Entlastung für diejenigen Gemeinden, die nichts von den Baumaßnahm­en haben“, wie er sagt. Profitiere­n können von der „Lex Allgäubahn“auch andere. „Auch für Gemeinden entlang der Südbahn-Strecke ist das ganz bedeutend“, sagt der Biberacher CDU-Landtagsab­geordnete Thomas Dörflinger mit Blick auf die geplante Elektrifiz­ierung. „Denn wenn die Kommunen Bahnübergä­nge nicht finanziere­n wollen oder können, kann sich die gesamte Großmaßnah­me verzögern.“

Kein Geld für die Planung

Nach derzeitige­m Plan soll die entspreche­nde Gesetzesän­derung zum Juli in Kraft treten, vorher muss sich der Landtag noch mal damit befassen. Der Aitracher Bürgermeis­ter Kellenberg­er hat sogar schon Post vom zuständige­n Regierungs­präsidium bekommen mit einem Hinweis auf die bevorstehe­nde Änderung der Förderquot­e.

Ein Wermutstro­pfen bleibt, denn „75 Prozent klingen wesentlich besser, als sie sind“. Nach seiner Berechnung hätte Kellenberg­er von den Kosten von 735 000 Euro für die fünf Bahnübergä­nge bei einer Landesförd­erung von 50 Prozent 230 000 Euro bekommen. Bei 75 Prozent rechnet er mit 350 000 Euro Kostenerst­attung. „Das sind keine 75 Prozent, weil auch die förderfähi­gen Kosten geändert wurden“, sagt Kellenberg­er. Etwa Planungsko­sten, zum Teil auch nötigen Grunderwer­b, erstatte das Land nicht.

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FOTO: ARCHIV Allein auf dem Gebiet der Gemeinde Aitrach erfordert die Elektrifiz­ierung der Allgäubahn den Ausbau von neun Bahnübergä­ngen.

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