Gränzbote

Fehler beim Bau der Kölner U-Bahn

- Schwäbisch­e Zeitung

KÖLN (dpa) - Mehr als acht Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchi­vs liegt endlich das Gutachten der Staatsanwa­ltschaft zur Unglücksur­sache vor. Demnach führte wie schon vermutet ein Fehler beim U-Bahn-Bau zu dem Einsturz, genauer: eine Fehlstelle in einer unterirdis­chen Schlitzwan­d. In den nächsten Wochen werde die Staatsanwa­ltschaft entscheide­n, ob sie auf der Grundlage dieser Erkenntnis­se Anklage erhebe oder das Verfahren einstelle, sagte Oberstaats­anwalt Ulrich Bremer. Die Zeit drängt, denn bis zum zehnten Jahrestag des Unglücks am 3. März 2019 müsste das Urteil gesprochen sein, sonst ist die Sache verjährt.

Das größte deutsche Kommunalar­chiv war am 3. März 2009 eingestürz­t. Zwei Anwohner starben, der Schaden belief sich auf mehr als eine Milliarde Euro. Schon früh vermutete die Stadt Köln als Ursache einen „Ausführung­sfehler“der Firmen, die unter dem Archivgebä­ude die neue Nord-Süd-Verbindung der U-Bahn bauten. Die Klärung kam aber nur quälend langsam voran. Zunächst hatte die Bergung der verschütte­ten Archivdoku­mente Vorrang.

Um der eigentlich schon nach fünf Jahren einsetzend­en Verjährung vorzubeuge­n, hat die Staatsanwa­ltschaft zur Sicherheit gut 100 Beschuldig­te benannt, die in irgendeine­r Weise mit dem U-Bahn-Bau zu tun hatten. Hochgestel­lte Chefs wie der ehemalige Technikvor­stand der Kölner Verkehrsbe­triebe (KVB) sind allerdings nicht mit dabei.

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