Gränzbote

Mit dem Smartphone sicher bezahlen

Ohne Karte und Bargeld an der Kasse: Anbieter, Risiken und Datenschut­z

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FRANKFURT/MAIN (AFP) - Das Smartphone ist beim Einkaufen fast schneller zur Hand als der Geldbeutel. Da liegt es nahe, das Gerät auch zum Bezahlen zu nutzen. „Mobile Payment“, also das Bezahlen mit mobilen Endgeräten wie Smartphone­s, funktionie­rt mittlerwei­le schon in Supermärkt­en oder an der Tankstelle. Doch das Bezahlen per Handy bringt nicht nur Vorteile. Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen.

Was ist mobiles Bezahlen?

Mit Smartphone­s, Tablets oder Smartwatch­es können Verbrauche­r kontaktlos bezahlen. Dabei kommen verschiede­ne Technologi­en zum Einsatz. Am weitesten verbreitet ist der Nahfeldfun­k NFC (Near Field Communicat­ion). Eine Alternativ­e ist das Bezahlen mit QuickRespo­nse-Bezahlcode­s (QR). Damit Verbrauche­r die mobilen Zahlungssy­steme nutzen können, müssen sie zunächst eine App installier­en und dort ein Zahlungsmi­ttel hinterlege­n. Es gibt aber auch Prepaid-Angebote.

Wie funktionie­rt per NFC? das Bezahlen

Das Smartphone wird in einem Abstand von bis zu vier Zentimeter­n an ein entspreche­ndes Kassenterm­inal gehalten. Die zur Bezahlung benötigten Daten werden in diesem Nahbereich verschlüss­elt übertragen. Bei einem Kaufwert ab 25 Euro müssen Nutzer die Transaktio­nen per Pin oder mit einer sogenannte­n TouchID, also einem Fingerabdr­uck, bestätigen. Die meisten Smartphone-Modelle unterstütz­en mittlerwei­le NFC.

Wie läuft das Bezahlen mit QRBezahlco­de?

Die grafischen Quadrate funktionie­ren ähnlich wie die Strichcode­s auf Produkten: Auf ihnen sind Zahlungsda­ten hinterlegt, die an der Kasse gescannt werden. Der offene Betrag wird dann abgebucht, beispielsw­eise per Lastschrif­t oder über Paypal. Laut Payback Pay, einem der Anbieter von QR, werden die Bezahlcode­s bei jedem Bezahlvorg­ang neu generiert. Außerdem sind sie nur eine bestimmte Zeit gültig.

Wer bietet mobiles Bezahlen an?

Anbieter mobiler Zahlungsmö­glichkeite­n sind beispielsw­eise Telekommun­ikationsun­ternehmen, Banken, Hardwarehe­rsteller oder Handelsund Bonusprogr­amm-Unternehme­n. Viele von ihnen bieten über die digitale Geldbörse – auch „Mobile Wallet“– neben der Bezahlfunk­tion weitere Dienste an, wie die Registrier­ung von Kundenkart­en oder die Teilnahme an Rabattakti­onen.

Wo können Kunden mit mobilen Geräten bezahlen?

Mobile Payment ist dem Digitalver­band Bitkom zufolge deutschlan­dweit an über 80 000 Kassenterm­inals möglich – Tendenz steigend. Dazu zählen Drogeriemä­rkte ebenso wie Tankstelle­n, Discounter, Supermarkt­ketten oder Warenhäuse­r. Auch die Kaffeekett­e Starbucks und das Taxi-Start-Up MyTaxi bieten eigene Bezahl-Apps an. In den Filialen des Discounter­s Netto können Kunden sogar mit der Apple Watch bezahlen.

Welche Risiken birgt das mobile Bezahlen?

Überall da, wo bei Zahlungen mobil Daten übertragen werden, können sich Kriminelle Zugang verschaffe­n. NFC gilt Bitkom zufolge aber als besonders sicher, weil das Auslesen nur in sehr geringer Entfernung funktionie­rt. Weniger dramatisch, aber unpraktisc­h: Derzeit müssen Nutzer für den Einkauf im Supermarkt und den Kaffee im Coffeeshop noch unterschie­dliche Apps nutzen, weil sich die verschiede­nen Bezahlsyst­eme nicht verbinden lassen. Manche sind zudem an ein bestimmtes Betriebssy­stem geknüpft.

Wie gut sind persönlich­e Daten geschützt?

Anonyme Zahlungen sind bei Mobile Payment nicht mehr möglich, gibt die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen zu bedenken. Nutzer müssten damit rechnen, dass mithilfe ihrer Datenspure­n Bewegungs- und Konsumprof­ile erstellt werden und sie häufiger personalis­ierte Werbung und Angebote erhalten.

Was sollten Verbrauche­r beim mobilen Bezahlen beachten?

Die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen rät dazu, die Geräte nicht aus der Hand zu geben und sie ebenso wie entspreche­nde Apps mit Pins zu sichern. Außerdem sollten Nutzer die Software ihrer Geräte immer aktuell halten und Abrechnung­en regelmäßig auf Fehlbuchun­gen prüfen, um diese gegebenenf­alls schnell zu melden.

Wer haftet bei unrechtmäß­igen Abbuchunge­n?

Wer sein Mobile-Payment-Gerät verliert oder Opfer eines Diebstahls wird, sollte sofort seinen Bezahldien­st informiere­n. Für Abbuchunge­n durch Dritte haftet bis zur Meldung nämlich der Nutzer mit 150 Euro, erklärt die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. Zudem sollten die hinterlegt­en Zahlungsmi­ttel schnell gesperrt werden.

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FOTO: DPA Das Handy als Geldbeutel an der Tankstelle, im Coffeeshop oder im Supermarkt: Wer sein Smartphone zum Bezahlen nutzen möchte, kann dies über verschiede­ne Techniken und Apps tun. Dafür geben Kunden aber ihre Anonymität an der Kasse auf.

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