Villinger Fitnesskrieg findet kein Ende
VILLINGEN-SCHWENNINGEN - Der Villinger Fitnesskrieg ist noch immer nicht beendet: Der Injoy-Betreiber geht erneut in Revision und fechtet damit auch das Urteil des Landgerichts Konstanz an. Dieses hatte ihn vergangene Woche wegen Beihilfe zur Gläubigerbegünstigung und Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Die Verurteilung, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt war, wäre etwas milder gewesen als das Urteil vom Amtsgericht im Jahr 2015, das den Angeklagten zu elf Monaten auf Bewährung verurteilte. Allerdings hätte er darüber hinaus 6000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen müssen.
Wie Andreas Spreng, Pressereferent des Landgerichts auf Anfrage erklärt, sei die „Revision ohne Zulassung zulässig“. „Zuständig ist nun das Oberlandesgericht in Karlsruhe“, so Spreng. Keine Angaben kann er hingegen zur Dauer des Revisionsverfahrens machen. Der Geschäftsführer, der ursprünglich 2012 als künftiger Mieter des Injoys einspringen wollte, hatte vor einer drohenden Zwangsräumung das Studio vom Vorbesitzer übernommen und konnte die Räumung somit hinauszögern. Zudem ließ er sich vom finanziell angeschlagenen Vorbetreiber eine Lebensversicherung übertragen. Das Landgericht sah es damit als erwiesen an, dass er die Zwangsvollstreckung vereitelt hatte, um Zeit zu gewinnen, das Abspringen von Mitgliedern und eine zeitnahe Neueröffnung zu verhindern. Zudem konnte aus Sicht des Gerichts nicht glaubhaft vermittelt werden, dass der Angeklagte nichts von den finanziellen Schwierigkeiten des Vorbesitzers wusste. Er habe sich laut Gericht durch den Übertrag der Lebensversicherung (Wert rund 95 000 Euro) damit gegenüber den anderen Gläubigern einen Vorteil verschafft.
„Ich wollte gar kein Studio übernehmen“
Der Injoy-Betreiber hatte gemeinsam mit seinen Anwälten in beiden Fällen auf Freispruch plädiert. Vor der Urteilsverkündung betonte er, dass er bis heute unglücklich sei, das Studio leiten zu müssen, er hätte es gar nicht übernehmen wollen. „Ich bin gar kein Fitnessmann und hatte eine andere Lebensplanung – ich kann dort nicht mal mehr glücklich trainieren“, erklärte der am Tag der Urteilsverkündung.