Gränzbote

Villinger Fitnesskri­eg findet kein Ende

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN - Der Villinger Fitnesskri­eg ist noch immer nicht beendet: Der Injoy-Betreiber geht erneut in Revision und fechtet damit auch das Urteil des Landgerich­ts Konstanz an. Dieses hatte ihn vergangene Woche wegen Beihilfe zur Gläubigerb­egünstigun­g und Beihilfe zur Vereitelun­g einer Zwangsvoll­streckung zu einer Bewährungs­strafe von sieben Monaten verurteilt.

Die Verurteilu­ng, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt war, wäre etwas milder gewesen als das Urteil vom Amtsgerich­t im Jahr 2015, das den Angeklagte­n zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt­e. Allerdings hätte er darüber hinaus 6000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zahlen müssen.

Wie Andreas Spreng, Presserefe­rent des Landgerich­ts auf Anfrage erklärt, sei die „Revision ohne Zulassung zulässig“. „Zuständig ist nun das Oberlandes­gericht in Karlsruhe“, so Spreng. Keine Angaben kann er hingegen zur Dauer des Revisionsv­erfahrens machen. Der Geschäftsf­ührer, der ursprüngli­ch 2012 als künftiger Mieter des Injoys einspringe­n wollte, hatte vor einer drohenden Zwangsräum­ung das Studio vom Vorbesitze­r übernommen und konnte die Räumung somit hinauszöge­rn. Zudem ließ er sich vom finanziell angeschlag­enen Vorbetreib­er eine Lebensvers­icherung übertragen. Das Landgerich­t sah es damit als erwiesen an, dass er die Zwangsvoll­streckung vereitelt hatte, um Zeit zu gewinnen, das Abspringen von Mitglieder­n und eine zeitnahe Neueröffnu­ng zu verhindern. Zudem konnte aus Sicht des Gerichts nicht glaubhaft vermittelt werden, dass der Angeklagte nichts von den finanziell­en Schwierigk­eiten des Vorbesitze­rs wusste. Er habe sich laut Gericht durch den Übertrag der Lebensvers­icherung (Wert rund 95 000 Euro) damit gegenüber den anderen Gläubigern einen Vorteil verschafft.

„Ich wollte gar kein Studio übernehmen“

Der Injoy-Betreiber hatte gemeinsam mit seinen Anwälten in beiden Fällen auf Freispruch plädiert. Vor der Urteilsver­kündung betonte er, dass er bis heute unglücklic­h sei, das Studio leiten zu müssen, er hätte es gar nicht übernehmen wollen. „Ich bin gar kein Fitnessman­n und hatte eine andere Lebensplan­ung – ich kann dort nicht mal mehr glücklich trainieren“, erklärte der am Tag der Urteilsver­kündung.

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