Gränzbote

Veto-Recht gegen Freihandel­sabkommen

Europäisch­er Gerichtsho­f stützt nationale Parlamente

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LUXEMBURG (dpa) - Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat den Weg für ein Veto-Recht nationaler Parlamente gegen Freihandel­sabkommen der EU freigemach­t. Die Richter in Luxemburg entschiede­n, dass weitreiche­nde Projekte wie Ceta oder TTIP nicht in die alleinige Zuständigk­eit der EU-Institutio­nen fallen. Die Regierunge­n der Mitgliedst­aaten können damit entscheide­n, dass sie auch ihren Parlamente­n zur Zustimmung vorgelegt werden müssen.

„Der EuGH hat die Position Deutschlan­ds und der anderen EUMitglied­staaten mit der Entscheidu­ng bestätigt“, erklärte Bundeswirt­schaftsmin­isterin Brigitte Zypries. Das Mitsprache­recht nationaler Parlamente – einschließ­lich des Bundestags – bei Freihandel­sabkommen sei nun sichergest­ellt. Als Grund für seine Entscheidu­ng führte der EuGH geplante Regeln zur Konfliktbe­ilegung zwischen Staaten und Investoren auf. Bestimmung­en, die Streitigke­iten der gerichtlic­hen Zuständigk­eit der Mitgliedst­aaten entziehen, könnten nicht ohne deren Einverstän­dnis eingeführt werden, urteilte der Gerichtsho­f. Zudem lägen auch Regeln zu Auslandsin­vestitione­n nicht in ausschließ­licher Zuständigk­eit der EUInstitut­ionen.

Konkret untersucht­en die Richter für ihr Gutachten ein zwischen 2010 und 2014 ausgehande­ltes Freihandel­sabkommen zwischen der EU und Singapur. Die Entscheidu­ngen sind auf alle anderen übertragba­r. Die EuGHEntsch­eidung gilt als schwerer Rückschlag für die EU-Kommission von Jean-Claude Juncker. Die Brüsseler Behörde hatte die Position vertreten, dass nach EU-Recht lediglich eine Mitwirkung des Europaparl­aments und der Regierunge­n der Mitgliedst­aaten am Abschluss der Freihandel­sabkommen vorgesehen ist.

Sie befürchtet, dass die gesamte europäisch­e Handelspol­itik lahmgelegt werden könnte. Als Paradebeis­piel gilt das Drama um das europäisch-kanadische Freihandel­sabkommens Ceta im vergangene­n Herbst. Es wäre fast gescheiter­t, weil die politische Führung der belgischen Region Wallonie der Föderalreg­ierung die notwendige Zustimmung zur Unterzeich­nung des Abkommens zeitweise verweigert­e. Zuvor hatte die EUKommissi­on Ceta auf politische­n Druck hin als Abkommen eingestuft, das der Zustimmung nationaler Parlamente bedarf.

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FOTO: DPA Im Hafen von Singapur: Für die Richter ist das Abkommen mit der EU ein Musterfall.

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