Veto-Recht gegen Freihandelsabkommen
Europäischer Gerichtshof stützt nationale Parlamente
LUXEMBURG (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat den Weg für ein Veto-Recht nationaler Parlamente gegen Freihandelsabkommen der EU freigemacht. Die Richter in Luxemburg entschieden, dass weitreichende Projekte wie Ceta oder TTIP nicht in die alleinige Zuständigkeit der EU-Institutionen fallen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können damit entscheiden, dass sie auch ihren Parlamenten zur Zustimmung vorgelegt werden müssen.
„Der EuGH hat die Position Deutschlands und der anderen EUMitgliedstaaten mit der Entscheidung bestätigt“, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Das Mitspracherecht nationaler Parlamente – einschließlich des Bundestags – bei Freihandelsabkommen sei nun sichergestellt. Als Grund für seine Entscheidung führte der EuGH geplante Regeln zur Konfliktbeilegung zwischen Staaten und Investoren auf. Bestimmungen, die Streitigkeiten der gerichtlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten entziehen, könnten nicht ohne deren Einverständnis eingeführt werden, urteilte der Gerichtshof. Zudem lägen auch Regeln zu Auslandsinvestitionen nicht in ausschließlicher Zuständigkeit der EUInstitutionen.
Konkret untersuchten die Richter für ihr Gutachten ein zwischen 2010 und 2014 ausgehandeltes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur. Die Entscheidungen sind auf alle anderen übertragbar. Die EuGHEntscheidung gilt als schwerer Rückschlag für die EU-Kommission von Jean-Claude Juncker. Die Brüsseler Behörde hatte die Position vertreten, dass nach EU-Recht lediglich eine Mitwirkung des Europaparlaments und der Regierungen der Mitgliedstaaten am Abschluss der Freihandelsabkommen vorgesehen ist.
Sie befürchtet, dass die gesamte europäische Handelspolitik lahmgelegt werden könnte. Als Paradebeispiel gilt das Drama um das europäisch-kanadische Freihandelsabkommens Ceta im vergangenen Herbst. Es wäre fast gescheitert, weil die politische Führung der belgischen Region Wallonie der Föderalregierung die notwendige Zustimmung zur Unterzeichnung des Abkommens zeitweise verweigerte. Zuvor hatte die EUKommission Ceta auf politischen Druck hin als Abkommen eingestuft, das der Zustimmung nationaler Parlamente bedarf.