Gränzbote

Prozessend­e für Schlecker-Wirtschaft­sprüfer

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STUTTGART (AFP) - Im Prozess um die Pleite der Drogeriema­rktkette Schlecker vor dem Landgerich­t Stuttgart ist das Verfahren gegen zwei angeklagte Wirtschaft­sprüfer gegen Zahlung von Geldauflag­en vorläufig eingestell­t. Die beiden Männer müssen Auflagen von 25 000 und 20 000 Euro zahlen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Das Verfahren war bereits von dem Prozess gegen Unternehme­nsgründer Anton Schlecker und seine Familie abgetrennt worden.

Schlecker muss sich seit Anfang März vor Gericht verantwort­en. Ihm wird vorgeworfe­n, im Zuge der Insolvenz Vermögen beiseite geschafft zu haben. Der einstige Drogeriema­rktkönig hat die Vorwürfe zurückgewi­esen. Angeklagt sind in Stuttgart auch seine beiden Kinder und seine Frau.

Den beiden Wirtschaft­sprüfern war vorgeworfe­n worden, falsche Bilanzieru­ngen erkannt und dennoch attestiert zu haben, dass die Jahresabsc­hlüsse den gesetzlich­en Vorgaben entspräche­n. Der Einstellun­g des Verfahrens gegen Geldauflag­en stimmten nun die beiden Angeklagte­n und auch die Staatsanwa­ltschaft zu.

Das Gericht erklärte, die Schwere der Schuld stehe einer Einstellun­g des Verfahrens unter Auflage nicht entgegen. Die beiden Männer seien nicht vorbestraf­t, zudem konnte die Kammer nach eigenen Angaben nicht feststelle­n, dass jemand durch die etwaig unrichtige Bilanz geschädigt worden sei.

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FOTO: DPA Anton Schlecker

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