Zahnarzt wegen Titelmissbrauch verurteilt
Angeklagter aus dem Donautal darf sich nicht „Arzt für Zahnmedizin“nennen
DONAUTAL (lia) - Die Bezeichnung „Arzt für Zahnmedizin“hat einen Zahnarzt aus dem Donautal vor das Amtsgericht Tuttlingen gebracht. Auf seiner Internetseite und auf einem Fahrzeug bezeichnet sich der Mann auf diese Weise und begeht damit, laut Richter Thomas Straub, Titelmissbrauch. Einsichtig ist der Zahnarzt aber dennoch nicht.
„Zahnarzt“hat nicht ins Logo gepasst und „Arzt für Zähne“klang nicht gut, deswegen hat sich der Donautaler für ein Firmenlogo mit der Aufschrift „Arzt für Zahnmedizin“entschieden. Diese Berufsbezeichnung gibt es allerdings nicht. Das Recht gibt klar vor: Wer Zahnmedizin studiert hat, ist Zahnarzt. Die Bezeichnung „Arzt für Zahnmedizin“ist irreführend, sagt Richter Straub. „Der Bürger könnte davon ausgehen, dass der Zahnarzt auch Humanmedizin studiert hat und ihn eine umfassendere Behandlung erwartet.“
Die Begriffe Arzt und Zahnarzt seien in der Bevölkerung klar getrennt. Deswegen verurteilte Richter Straub den Donautaler wegen Titelmissbrauch zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 90 Euro. Dem hätte der Angeklagte auch entgehen können: Die Staatsanwaltschaft bot ihm an, den Fall nicht weiter zu verfolgen, wenn er sein Logo ändern würde. Doch das lehnte er ab.
Zur Verteidigung erklärte sein Anwalt, dass es sich lediglich um ein Wortspiel handle. Das Recht solle die Allgemeinheit vor Hochstaplern schützen, das sei hier aber nicht der Fall, weil der Angeklagte ja eine staatliche Zulassung als Zahnarzt habe.
„Da ist irgendjemand, der ihm etwas Böses will“, sagt Thomas Heinze, Rechtsanwalt des Zahnarztes. Anonym hatte jemand eine Anzeige gegen den Angeklagten aufgegeben, sein Logo mit dem Schriftzug „Arzt für Zahnmedizin“fotografiert und es der Zahnärztekammer gemeldet. Bereits 2009 verfolgte die Kammer die Sache, ließ sie dann aber wieder fallen. Der Angeklagte vermutet, dass ihm jemand Schwierigkeiten machen möchte. Einsichtig ist er aber nicht. „Wir sehen da keinen Unrechtstatbestand“, sagt Rechtsanwalt Heinze.
Deswegen will der Angeklagte in Berufung gehen und den Fall in der nächsten Instanz klären. „Wenn nötig gehen wir bis ganz nach oben. Wir wollen das rechtlich geklärt haben“, sagt Heinze.
„Da ist irgendjemand, der ihm Böses will“sagt Rechtsanwalt Thomas Heinze.