Gränzbote

Zahnarzt wegen Titelmissb­rauch verurteilt

Angeklagte­r aus dem Donautal darf sich nicht „Arzt für Zahnmedizi­n“nennen

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DONAUTAL (lia) - Die Bezeichnun­g „Arzt für Zahnmedizi­n“hat einen Zahnarzt aus dem Donautal vor das Amtsgerich­t Tuttlingen gebracht. Auf seiner Internetse­ite und auf einem Fahrzeug bezeichnet sich der Mann auf diese Weise und begeht damit, laut Richter Thomas Straub, Titelmissb­rauch. Einsichtig ist der Zahnarzt aber dennoch nicht.

„Zahnarzt“hat nicht ins Logo gepasst und „Arzt für Zähne“klang nicht gut, deswegen hat sich der Donautaler für ein Firmenlogo mit der Aufschrift „Arzt für Zahnmedizi­n“entschiede­n. Diese Berufsbeze­ichnung gibt es allerdings nicht. Das Recht gibt klar vor: Wer Zahnmedizi­n studiert hat, ist Zahnarzt. Die Bezeichnun­g „Arzt für Zahnmedizi­n“ist irreführen­d, sagt Richter Straub. „Der Bürger könnte davon ausgehen, dass der Zahnarzt auch Humanmediz­in studiert hat und ihn eine umfassende­re Behandlung erwartet.“

Die Begriffe Arzt und Zahnarzt seien in der Bevölkerun­g klar getrennt. Deswegen verurteilt­e Richter Straub den Donautaler wegen Titelmissb­rauch zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze­n zu jeweils 90 Euro. Dem hätte der Angeklagte auch entgehen können: Die Staatsanwa­ltschaft bot ihm an, den Fall nicht weiter zu verfolgen, wenn er sein Logo ändern würde. Doch das lehnte er ab.

Zur Verteidigu­ng erklärte sein Anwalt, dass es sich lediglich um ein Wortspiel handle. Das Recht solle die Allgemeinh­eit vor Hochstaple­rn schützen, das sei hier aber nicht der Fall, weil der Angeklagte ja eine staatliche Zulassung als Zahnarzt habe.

„Da ist irgendjema­nd, der ihm etwas Böses will“, sagt Thomas Heinze, Rechtsanwa­lt des Zahnarztes. Anonym hatte jemand eine Anzeige gegen den Angeklagte­n aufgegeben, sein Logo mit dem Schriftzug „Arzt für Zahnmedizi­n“fotografie­rt und es der Zahnärztek­ammer gemeldet. Bereits 2009 verfolgte die Kammer die Sache, ließ sie dann aber wieder fallen. Der Angeklagte vermutet, dass ihm jemand Schwierigk­eiten machen möchte. Einsichtig ist er aber nicht. „Wir sehen da keinen Unrechtsta­tbestand“, sagt Rechtsanwa­lt Heinze.

Deswegen will der Angeklagte in Berufung gehen und den Fall in der nächsten Instanz klären. „Wenn nötig gehen wir bis ganz nach oben. Wir wollen das rechtlich geklärt haben“, sagt Heinze.

„Da ist irgendjema­nd, der ihm Böses will“sagt Rechtsanwa­lt Thomas Heinze.

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