Gränzbote

Landratsam­t wartet auf endgültige Entscheidu­ng zur Bürgermeis­ter-Entlassung

Erster Landesbeam­ter: Wichtig ist, dass das Gericht das Hauptsache­verfahren offen gelassen hat

- Von Regina Braungart

FRITTLINGE­N (abra) - Die Gemeinde Frittlinge­n und das Landratsam­t Tuttlingen akzeptiere­n die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Freiburg, die sofortige Entlassung des amtierende­n Frittlinge­r Bürgermeis­ters wegen Dienstunfä­higkeit für nicht rechtmäßig zu erklären (wir haben berichtet).

Das bedeutet, dass die Gemeinde das A15-Gehalt ab April wieder bezahlen wird und abwartet, wie das Verwaltung­sgericht im Hauptsache­verfahren entscheide­n wird. Denn im Moment hat das Gericht ja nur über einen Eilantrag zur sofortigen Wirkung der Entlassung entschiede­n.

Maier hatte nämlich gegen seine Entlassung geklagt (Hauptsache­verfahren). Eine solche Klage schiebt den Vollzug in der Regel so lange auf, bis das Gericht die Rechtmäßig­keit der Entlassung selbst feststellt. Oder der Verwaltung­sgerichtsh­of in der nächsten Instanz.

„Man kann mit dem jetzigen Urteil leben“, sagte auf unsere Anfrage der Erste Landesbeam­te Stefan Helbig.

Wichtig sei, dass das Gericht keine Tendenz für das Hauptsache­verfahren habe erkennen lassen. (Zitat aus der Pressemitt­eilung des Gerichts: „Das Gericht halte es zwar durchaus für möglich, dass sich die angegriffe­ne Entlassung­sverfügung im Hauptsache­verfahren als rechtmäßig erweisen werde. Die Dienstfähi­gkeit des amtierende­n Bürgermeis­ters könne aber nach Aktenlage im Eilverfahr­en ohne weitere Aufklärung­smaßnahmen nicht verlässlic­h beurteilt werden.“)

Es gehe, so Helbig, darum zu entscheide­n, ob die Prognose vom März, dass Maier voraussich­tlich in den darauffolg­enden sechs Monaten nicht gesund sein und daher dauerhaft dienstunfä­hig sein wird. Immerhin habe es seit zwei Jahren kein Anzeichen gegeben, dass Maier wieder ins Rathaus zurück kehren könne.

Zwar wisse das Gericht ob der Dringlichk­eit für Frittlinge­n, dass die Sache aber sehr schnell verhandelt werden würde. Dafür machte der Sprecher des Gerichts gegenüber dieser Zeitung nicht allzu viele Hoffnungen: Immerhin könne es sein, dass das Gericht noch ein Sachverstä­ndigenguta­chten einholen müsse.

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