Gewerkschaft fordert mehr Kontrollen
TUTTLINGEN (pm) - Kritik an fehlenden Zoll-Kontrollen: Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn werden im Landkreis Tuttlingen zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in einer Pressemitteilung.
Nach Angaben der NGG kontrollierte das Hauptzollamt Singen im vergangenen Jahr 111 Gastro-Betriebe. Das seien lediglich 5,4 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Singener Zoll. Allein im Kreis Tuttlingen zählt die Branche 211 Betriebe.
Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt im vergangenen Jahr 343 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, LohnPrellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 130 000 Euro und leiteten 30 Ermittlungsverfahren ein – 18 davon im Gastgewerbe. Die Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) hervor.
Gewerkschafter Uwe Hildebrandt nennt die Zahlen alarmierend: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 18 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 111 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“
Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Tuttlingen dringend ausweiten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde nur auf dem Papier gelte.