Gränzbote

Gewerkscha­ft fordert mehr Kontrollen

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TUTTLINGEN (pm) - Kritik an fehlenden Zoll-Kontrollen: Verstöße gegen den gesetzlich­en Mindestloh­n werden im Landkreis Tuttlingen zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerb­e. Das bemängelt die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n (NGG) in einer Pressemitt­eilung.

Nach Angaben der NGG kontrollie­rte das Hauptzolla­mt Singen im vergangene­n Jahr 111 Gastro-Betriebe. Das seien lediglich 5,4 Prozent aller Hotels und Gaststätte­n im Bereich der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit (FKS) beim Singener Zoll. Allein im Kreis Tuttlingen zählt die Branche 211 Betriebe.

Insgesamt überprüfte das Hauptzolla­mt im vergangene­n Jahr 343 Arbeitgebe­r auf Schwarzarb­eit, LohnPrelle­rei und Betrug bei der Sozialvers­icherung. Wegen Verstößen gegen den Mindestloh­n verhängten die Kontrolleu­re dabei Bußgelder in Höhe von 130 000 Euro und leiteten 30 Ermittlung­sverfahren ein – 18 davon im Gastgewerb­e. Die Zoll-Bilanz geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfina­nzminister­iums auf eine Anfrage der Arbeitsmar­kt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) hervor.

Gewerkscha­fter Uwe Hildebrand­t nennt die Zahlen alarmieren­d: „Von der Einführung des gesetzlich­en Mindestloh­ns Anfang 2015 sollten die Beschäftig­ten im Gastgewerb­e besonders profitiere­n. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 18 eingeleite­te Ermittlung­sverfahren bei nur 111 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgebe­r, die ihren Beschäftig­ten den Mindestloh­n vorenthalt­en, noch immer viel zu hoch ist.“

Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Tuttlingen dringend ausweiten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestloh­n von derzeit 8,84 Euro pro Stunde nur auf dem Papier gelte.

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