Gränzbote

Vorerst keine Haftentlas­sung für Dieter Krombach

Fall Kalinka: Pariser Berufungsg­ericht vertagt Entscheidu­ng

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LINDAU/PARIS (dpa/afp/jule) - Der wegen des Todes seiner Stieftocht­er Kalinka in Frankreich verurteilt­e Lindauer Arzt Dieter Krombach bleibt vorerst weiter im Gefängnis. Das Pariser Berufungsg­ericht hat die Beratung über die Aussetzung der Haftstrafe verschoben. Die Richter vertagten den Fall am Donnerstag auf den 28. September, wie der Anwalt von Krombach, Yves Levano, bestätigte.

Levano kritisiert­e den Aufschub scharf: „Es ist ein Jahr her, dass ein Experte seinen Zustand für unvereinba­r mit der Haft beurteilt hat“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die erneute Verschiebu­ng sei „skandalös und unwürdig“. Die Haftbeding­ungen seien mit Krombachs Gesundheit­szustand nicht zu vereinbare­n. Er erwäge deswegen einen Gang vor den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte. Seit Monaten wird über eine mögliche vorzeitige Haftentlas­sung von Dieter Krombach gerungen, der einem Gutachten zufolge unter einer Herz-KreislaufE­rkrankung leidet, die lebensbedr­ohlich werden könnte.

Krombach war im Dezember 2012 in einem Berufungsv­erfahren in Frankreich wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht machte ihn für den Tod seiner damals 14-jährigen Stieftocht­er Kalinka Bamberski im Jahr 1982 verantwort­lich. Kalinka war im Juli 1982 tot in ihrem Bett in Krombachs Haus in Lindau gefunden worden. Ihr leiblicher Vater André Bamberski ist überzeugt, dass der Stiefvater das Mädchen vergewalti­gte und anschließe­nd tötete, um die Tat zu vertuschen. Die genaue Todesursac­he ließ sich aber nie nachweisen, Krombach beteuerte stets seine Unschuld.

Staatsanwa­ltschaft hatte Berufung gegen Entlassung eingelegt

In Deutschlan­d war Krombach wegen Kalinkas Tod nie vor Gericht gestellt worden. Bamberski ließ ihn deswegen im Herbst 2009 von Lindau in die elsässisch­e Stadt Mülhausen verschlepp­en. Krombach wurde in Frankreich der Prozess gemacht, er wurde verurteilt. Richter und Geschworen­e sahen es als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauch­en wollte und ihr ein Beruhigung­smittel sowie eine tödliche Spritze verabreich­te. Bamberski selbst wurde wegen der Verschlepp­ung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Ein französisc­hes Gericht hatte im Dezember grünes Licht gegeben, die Haft aus gesundheit­lichen Gründen auszusetze­n, die Staatsanwa­ltschaft legte dagegen aber Berufung ein. Das Berufungsg­ericht hatte daraufhin eine weitere Expertise angeforder­t. Diese sei aber nicht zum festgelegt­en Termin vorgelegt worden, sagte Levano – deshalb die Verschiebu­ng. „Da sind wir am Nullpunkt der Justiz.“

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FOTO: AFP Dieter Krombach, wie ihn ein Gerichtsze­ichner 2011 sah.

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