Vorerst keine Haftentlassung für Dieter Krombach
Fall Kalinka: Pariser Berufungsgericht vertagt Entscheidung
LINDAU/PARIS (dpa/afp/jule) - Der wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka in Frankreich verurteilte Lindauer Arzt Dieter Krombach bleibt vorerst weiter im Gefängnis. Das Pariser Berufungsgericht hat die Beratung über die Aussetzung der Haftstrafe verschoben. Die Richter vertagten den Fall am Donnerstag auf den 28. September, wie der Anwalt von Krombach, Yves Levano, bestätigte.
Levano kritisierte den Aufschub scharf: „Es ist ein Jahr her, dass ein Experte seinen Zustand für unvereinbar mit der Haft beurteilt hat“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die erneute Verschiebung sei „skandalös und unwürdig“. Die Haftbedingungen seien mit Krombachs Gesundheitszustand nicht zu vereinbaren. Er erwäge deswegen einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Seit Monaten wird über eine mögliche vorzeitige Haftentlassung von Dieter Krombach gerungen, der einem Gutachten zufolge unter einer Herz-KreislaufErkrankung leidet, die lebensbedrohlich werden könnte.
Krombach war im Dezember 2012 in einem Berufungsverfahren in Frankreich wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht machte ihn für den Tod seiner damals 14-jährigen Stieftochter Kalinka Bamberski im Jahr 1982 verantwortlich. Kalinka war im Juli 1982 tot in ihrem Bett in Krombachs Haus in Lindau gefunden worden. Ihr leiblicher Vater André Bamberski ist überzeugt, dass der Stiefvater das Mädchen vergewaltigte und anschließend tötete, um die Tat zu vertuschen. Die genaue Todesursache ließ sich aber nie nachweisen, Krombach beteuerte stets seine Unschuld.
Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen Entlassung eingelegt
In Deutschland war Krombach wegen Kalinkas Tod nie vor Gericht gestellt worden. Bamberski ließ ihn deswegen im Herbst 2009 von Lindau in die elsässische Stadt Mülhausen verschleppen. Krombach wurde in Frankreich der Prozess gemacht, er wurde verurteilt. Richter und Geschworene sahen es als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Bamberski selbst wurde wegen der Verschleppung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.
Ein französisches Gericht hatte im Dezember grünes Licht gegeben, die Haft aus gesundheitlichen Gründen auszusetzen, die Staatsanwaltschaft legte dagegen aber Berufung ein. Das Berufungsgericht hatte daraufhin eine weitere Expertise angefordert. Diese sei aber nicht zum festgelegten Termin vorgelegt worden, sagte Levano – deshalb die Verschiebung. „Da sind wir am Nullpunkt der Justiz.“