Jetzt kommt der Tauben-Paragraf
Polizeiverordnung in Villingen-Schwenningen künftig mit Fütterungsverbot im eigenen Garten
VILLINGEN-SCHWENNINGEN - Die Stadt Villingen-Schwenningen will ein generelles Taubenfütterungsverbot, auch auf Privatgrundstücken, erlassen. Anlass dafür ist die fanatische Tierliebe eines Schwenninger Bürgers, der an die hundert Tauben auf seinem Grundstück in der Turnerstraße füttert.
Auf den Fenstersimsen, Dachrinnen und Giebeln ringsum hocken sie schon, die gefiederten Freunde des Schwenninger Taubenliebhabers. Seine Mission ist es offenbar, besonders gut zu sein zu den Tieren, die im Islam eine besondere Stellung inne haben: Eine Taube soll einst den Propheten Mohammed vor dem Tod bewahrt haben. Dreimal täglich stürzen die Tauben auf den Hof des Privatgrundstücks – immer dann, wenn der Bewohner das Kellerfenster öffnet und händeweise Taubenfutter hinauswirft. Für die Bewohner ringsum bleiben Taubenkot auf Terrassen und Balkonmöbeln, verunreinigte Grundstücke und die Angst, sich durch die Tiere eine Krankheit einzufangen.
Alle Anzeigen und danach ergriffenen Maßnahmen der Stadtverwaltung von Bußgeldern bis hin zur Beschlagnahmung der Futtersäcke, führten zum Rückzug des Taubenfreunds auf sein Privatgrundstück, wo er schließlich tun und lassen konnte, was er wollte. Damit soll künftig Schluss sein, dank des Tau- ben-Erlasses: Die „Polizeiverordnung gegen umwelschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern“der Stadt Villingen-Schwenningen soll entsprechend geändert werden.
Schon bislang war das Füttern auf öffentlichem Gelände untersagt. Ein Fütterungsverbot auf Privatgelände aus Gründen des Infektionsschutzgesetzes scheide laut Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises aus – eine Taube gilt hier weder als Schädling noch sei von der Fütterung auf privatem Grund und Boden das Infektionsschutzgesetz betroffen. Also greift die Stadtverwaltung nun zum nächsten Mittel: mittels Änderung der Polizeiverordnung „Das Füttern von Tauben auch auf Privatgrundstücken zu verbieten“.
Einen Haken jedoch hat das Thema: Was ist mit den vielen Vogelhäuschen, die in den Privatgärten stehen? „Eine Ausnahme bildet die Fütterung von Sing- und Gartenvögeln. Für diese ist das Futter so auszulegen, dass es von Tauben nicht erreicht werden kann“, heißt es im geänderten Paragraphen 16 über das Tauben-, Wasservögel- und Fuchssowie Marderfütterungsverbot der Stadt Villingen-Schwenningen, dem die Gemeinderäte des Verwaltungsund Kulturausschusses am Mittwoch, 21. Juni, zustimmen sollen.