Der Trossinger ist ganz besonders „göltungsbewusst“
Es ist ja so: Der Trossinger an sich lebt nicht einwandfrei. Je dichter die Stadt bewohnt und bevölkert wird, desto mehr gibt es Einwände, im Hoch- und Tiefbau, in Nutzung, Rechten und Pflichten auf Grundstücken und Straßen, Wanderwegen und Jagdpachten.
Dazu kommen neue Bauvorhaben, die die Bewegungsfreiheit einschränken: Bekanntlich muss jede Trossinger Straße mindestens alle fünf Jahre einmal aufgerissen werden, um nachzuschauen, ob beim letzten Mal in den Tiefen der Kanalisation auch nichts vergessen wurde, so ähnlich wie Operationsbesteck bei der Blinddarm-OP.
Daher ist erst mal eine Weile die Ausfahrt Richtung Aixheim wieder gesperrt, Anwohner bekommen die Möglichkeit, sich endlich wieder körperlich zu ertüchtigen und ihr Auto in Jogging-Entfernung zu parken. Oder sie nehmen, wollen sie zum Beispiel zum Reitstall, eine kleine Weltreise rund um Trossingen in Kauf. Immerhin kommt man dann mal wieder durchs Tal, sieht so mal wieder die Kläranlage und kommt an der Dinosauriere-Fundstelle vorbei. Andere Leute nennen das Urlaubsrundreise, so mancher Trossinger gönnt sich das mehrmals täglich!
Ähnlich soll es demnächst auch den Bewohnern auf Gölten gehen, wenn die Wohnbau dort 72 Wohnungen in neun Häusern errichtet: durch die natürlich entstehende Fahrzeugdichte wird das Wohngebiet unzugänglich und nurmehr zu Fuß erreichbar durch die einzige Straße „Am Stadtgarten“. Schon jetzt besagt ein altes Sprichwort: „Eher geht ein Kamel durch den Stadtgarten als ein Achtzylinder durch Gölten“.
Hinter den Kulissen wird gemunkelt, bei Übervölkerung könnte der Bürgermeister nun die Jagd auf Gölten eröffnen, immerhin hält die Jagdpacht auch anderswo in der Musikstadt die Menschen fern.
Noch gelten jedoch auf Gölten die üblichen Straßenverkehrsregelungen, wenn auch nur im Konjunktiv: „Gölten“ist bekanntlich eine flektierte Form von „gelten“, 1. oder 3. Person Plural Konjunktiv II Präteritum (außerhalb Trossingens auch: „gälten“), zugehöriges Adjektiv: gültig.
Regelungen in Trossingen wären eben nur gültig, wenn sie auch wirklich gölten ...