Er „kann ja nichts“für den Tod einer 14-Jährigen
Wieder steht ein junger Autofahrer nach einem mutmaßlichen illegalen Rennen vor Gericht
SAARLOUIS (dpa) - Drei junge Männer sind in getunten Autos unterwegs, es kommt zu einem Unfall, ein 14-jähriges Mädchen stirbt. Doch weil sich wohl nicht beweisen lässt, dass es sich um ein illegales Autorennen handelte, steht der 23 Jahre alte Dennis M. seit Montag nicht wegen Mordes, sondern nur wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht. Den Ermittlungen zufolge ging der Angeklagte im August 2016 bei Überherrn im Landkreis Saarlouis viel zu schnell in eine Kurve, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und verletzte die 14-Jährige tödlich. Ein 16-Jähriger erlitt schwere Verletzungen.
Der Angeklagte, der mit seinem Fahrzeug öfter auf dem Nürburgring unterwegs war, fuhr auch an jenem verhängnisvollen Abend laut Staatsanwältin „wie ein Rennfahrer“. Vor Gericht zeigte er sich wenig schuldbewusst: Der Unfall sei vor allem deshalb passiert, weil das Antiblockiersystem nicht funktioniert habe, als er mit etwa 90 Stundenkilometern vor einer nicht einsehbaren Kurve gebremst hatte. „Ich konnte nicht damit rechnen, dass die Technik versagt. Dafür kann ich ja nichts“, sagte der Verfahrensmechaniker. Er sei auf der kurvenreichen Strecke ohnehin „sehr zart“gefahren.
Fassungslos reagierten nicht nur die Eltern des getöteten Mädchens auf seine Aussagen. Auch Richter Michael Wagner zeigte sein Unverständnis. Er wollte wissen, warum der Angeklagte das Unfallfahrzeug noch immer als Profilfoto auf seiner Facebook-Seite habe und warum er das sichergestellte Auto zurückgefordert habe. Das sei „ein persönliches Ding“, erläuterte der Angeklagte. Was der Aufkleber „Waffenschmiede Rüsselsheim“auf seinem Fahrzeug bedeute, fragt die Staatsanwältin. „Das verstehen nur Leute, die damit in Kontakt sind. Das stammt einfach von der Marke und hat nichts mit einer Waffe zu tun.“Falsch sei jedoch, so M. auf Nachfrage des Richters, dass er nach dem tödlichen Unfall ein Foto seines Autos von einem Freund erhalten habe und auf den Hinweis, es habe „nur ein paar Kratzer“abbekommen, mit dem Kommentar „Saugeil“geantwortet habe.
Urteil am 6. Juli
Zwei Freunde, die ebenfalls mit getunten Autos hinter Dennis M. waren, fuhren nach dem Unfall weiter. Weil ihnen nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie sich mit dem Angeklagten zu einem Rennen getroffen hatten, wurden die Ermittlungen gegen sie eingestellt. Das Gericht hat drei Verhandlungstage angesetzt, das Urteil ist für den 6. Juli geplant.
Erst am Samstag war in Mönchengladbach ein Fußgänger bei einem illegalen Autorennen getötet worden. Der mutmaßliche Unfallfahrer (28) sitzt wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Zwei weitere festgenommene Autofahrer wurden wieder auf freien Fuß gesetzt und müssen sich wegen Straßenverkehrsgefährdung verantworten.