Gränzbote

Er „kann ja nichts“für den Tod einer 14-Jährigen

Wieder steht ein junger Autofahrer nach einem mutmaßlich­en illegalen Rennen vor Gericht

- Schwäbisch­e Zeitung Von Katja Sponholz

SAARLOUIS (dpa) - Drei junge Männer sind in getunten Autos unterwegs, es kommt zu einem Unfall, ein 14-jähriges Mädchen stirbt. Doch weil sich wohl nicht beweisen lässt, dass es sich um ein illegales Autorennen handelte, steht der 23 Jahre alte Dennis M. seit Montag nicht wegen Mordes, sondern nur wegen fahrlässig­er Tötung in Tateinheit mit vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs und fahrlässig­er Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t. Den Ermittlung­en zufolge ging der Angeklagte im August 2016 bei Überherrn im Landkreis Saarlouis viel zu schnell in eine Kurve, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und verletzte die 14-Jährige tödlich. Ein 16-Jähriger erlitt schwere Verletzung­en.

Der Angeklagte, der mit seinem Fahrzeug öfter auf dem Nürburgrin­g unterwegs war, fuhr auch an jenem verhängnis­vollen Abend laut Staatsanwä­ltin „wie ein Rennfahrer“. Vor Gericht zeigte er sich wenig schuldbewu­sst: Der Unfall sei vor allem deshalb passiert, weil das Antiblocki­ersystem nicht funktionie­rt habe, als er mit etwa 90 Stundenkil­ometern vor einer nicht einsehbare­n Kurve gebremst hatte. „Ich konnte nicht damit rechnen, dass die Technik versagt. Dafür kann ich ja nichts“, sagte der Verfahrens­mechaniker. Er sei auf der kurvenreic­hen Strecke ohnehin „sehr zart“gefahren.

Fassungslo­s reagierten nicht nur die Eltern des getöteten Mädchens auf seine Aussagen. Auch Richter Michael Wagner zeigte sein Unverständ­nis. Er wollte wissen, warum der Angeklagte das Unfallfahr­zeug noch immer als Profilfoto auf seiner Facebook-Seite habe und warum er das sichergest­ellte Auto zurückgefo­rdert habe. Das sei „ein persönlich­es Ding“, erläuterte der Angeklagte. Was der Aufkleber „Waffenschm­iede Rüsselshei­m“auf seinem Fahrzeug bedeute, fragt die Staatsanwä­ltin. „Das verstehen nur Leute, die damit in Kontakt sind. Das stammt einfach von der Marke und hat nichts mit einer Waffe zu tun.“Falsch sei jedoch, so M. auf Nachfrage des Richters, dass er nach dem tödlichen Unfall ein Foto seines Autos von einem Freund erhalten habe und auf den Hinweis, es habe „nur ein paar Kratzer“abbekommen, mit dem Kommentar „Saugeil“geantworte­t habe.

Urteil am 6. Juli

Zwei Freunde, die ebenfalls mit getunten Autos hinter Dennis M. waren, fuhren nach dem Unfall weiter. Weil ihnen nicht nachgewies­en werden konnte, dass sie sich mit dem Angeklagte­n zu einem Rennen getroffen hatten, wurden die Ermittlung­en gegen sie eingestell­t. Das Gericht hat drei Verhandlun­gstage angesetzt, das Urteil ist für den 6. Juli geplant.

Erst am Samstag war in Mönchengla­dbach ein Fußgänger bei einem illegalen Autorennen getötet worden. Der mutmaßlich­e Unfallfahr­er (28) sitzt wegen Mordverdac­hts in Untersuchu­ngshaft. Zwei weitere festgenomm­ene Autofahrer wurden wieder auf freien Fuß gesetzt und müssen sich wegen Straßenver­kehrsgefäh­rdung verantwort­en.

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