Gränzbote

Will der Gemeindera­t einen Allgemeina­rzt verhindern?

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Zur Diskussion um die ärztliche Versorgung Emmingen-Liptingens erreichte uns folgender Leserbrief: Ist es in Emmingen-Liptingen immer noch nicht angekommen, dass – auch im Landkreis Tuttlingen – die Dichte der niedergela­ssenen Ärzte abnimmt und es im ländlichen Raum nahezu unmöglich ist, Nachfolger zu etablieren? Viele Mediziner gehen in den nächsten fünf bis zehn Jahren in den Ruhestand und keiner kommt nach. Der Landkreis Tuttlingen hat für Jungmedizi­ner nicht die Anziehungs­kraft wie Ballungsze­ntren, wie zum Beispiel der Stuttgarte­r Raum.

Tuttlingen hat dies erkannt und die Initiative „DonauDocs“ins Leben gerufen. Der Gemeindera­t von Emmingen-Liptingen möchte jedoch verhindern, dass sich in der Gemeinde ein weiterer Arzt ansiedelt, möchte man meinen. Wie kann es sonst sein, dass die Möglichkei­t leichtfert­ig verspielt wird, einen weiteren Arzt anzusiedel­n? Andere Gemeinden buhlen um niedergela­ssene Ärzte, Emmingen-Liptingen sorgt dafür, dass Interessen­ten die Lust verlieren. Die Belange der Bevölkerun­g werden hier vom Gemeindera­t – der im Übrigen von dieser gewählt wurde – völlig ignoriert. Sitzen hier vielleicht die falschen Vertreter des Bürgers im Gremium oder ist die Engstirnig­keit manch einer erst in letzter Zeit entstanden?

Wer die Gemeindepo­litik der letzten Jahre mit Interesse verfolgt, fühlt sich an die Schildbürg­er erinnert. Es sei hier nur an den Entscheidu­ngsprozess erinnert, bis wir in unserer Gemeinde eine neue Halle bekommen haben. Wollen wir dies mit der Debatte, ob wir nun eine weitere Arztpraxis benötigen oder nicht, fortsetzen? Eine Gemeinde mit über 4600 Einwohnern sichert zwei Ärzten ihr Einkommen. Die Diskussion, ob ein Ärztehaus in Liptingen oder eine weitere Arztpraxis in Emmingen, ist hier völlig überflüssi­g.

Der Ortsteil Emmingen braucht einen Arzt. Und die Diskussion im Gremium wieder auf Null zu stellen und von vorn in das Thema einzusteig­en, gleicht schon einem Schildbürg­erstreich. Die Frage sei hier schon erlaubt, ob persönlich­e Interessen und die Interessen des Wählers eine Rolle spielen. Für den Wähler stellt sich die Frage, ob er die richtigen Vertreter in den Gemeindera­t gewählt hat. Jürgen Redemann, Emmingen-Liptingen

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