Waldbrandgefahr erreicht höchsten Wert
An den Messstationen Klippeneck und Geisingen erwartet Deutscher Wetterdienst Stufe fünf
LANDKREIS TUTTLINGEN - Der Waldbrand in Portugal ist immer noch nicht gelöscht. Das FlammenInferno, das durch einen Blitzschlag ausgelöst wurde, forderte bereits mehr als 60 Menschenleben. Die sommerliche Hitze der vergangenen Tage hat die Waldbrandgefahr auch im Landkreis Tuttlingen sowie in den angrenzenden Kreisen ansteigen lassen. Zumal für die nächsten Tage Gewitter angesagt sind.
An der Messstation Klippeneck wird die Waldbrandgefahr laut den Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) am Freitag, 23. Juni, mit der Stufe fünf den höchsten Wert erreichen. Von Dienstag bis Donnerstag gilt die Stufe vier. In Geisingen ist die Entwicklung gegenläufig. Bereits für den heutigen Dienstag wird die Gefahr eines Brandes vom DWD am höchsten eingeschätzt. Danach schwächt sich die Warnung – wie auch in Villingen-Schwenningen und Singen – bis zum Freitag auf vier ab. In Rottweil und Sigmaringen-Laiz gilt nach der Stufe drei am Montag in den nächsten Tagen die Stufe vier.
Die hohen Temperaturen und die Trockenheit lassen Peter Hauk, Minister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, zu höherer Vorsicht mahnen. „Die Gefahr von Waldbränden schnellt derzeit landesweit nach oben. Trockene Streu und ausgedörrtes Gras brennen wie Zunder. Eine weggeworfene Zigarette oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer können verheerende Folgen haben.“
Das Befolgen einfacher Regeln können das Risiko gering halten, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Das Feuermachen ist nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt. Mitgebrachte Grills dürfen nicht genutzt werden. Ein Grillfeuer darf nie unbeaufsichtigt sein und muss vor dem Verlassen vollständig gelöscht sein. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Je nach örtlicher Situation können Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Die Sperrungen sind unbedingt zu beachten.