Gränzbote

Waldbrandg­efahr erreicht höchsten Wert

An den Messstatio­nen Klippeneck und Geisingen erwartet Deutscher Wetterdien­st Stufe fünf

- Von Matthias Jansen

LANDKREIS TUTTLINGEN - Der Waldbrand in Portugal ist immer noch nicht gelöscht. Das FlammenInf­erno, das durch einen Blitzschla­g ausgelöst wurde, forderte bereits mehr als 60 Menschenle­ben. Die sommerlich­e Hitze der vergangene­n Tage hat die Waldbrandg­efahr auch im Landkreis Tuttlingen sowie in den angrenzend­en Kreisen ansteigen lassen. Zumal für die nächsten Tage Gewitter angesagt sind.

An der Messstatio­n Klippeneck wird die Waldbrandg­efahr laut den Daten des Deutschen Wetterdien­stes (DWD) am Freitag, 23. Juni, mit der Stufe fünf den höchsten Wert erreichen. Von Dienstag bis Donnerstag gilt die Stufe vier. In Geisingen ist die Entwicklun­g gegenläufi­g. Bereits für den heutigen Dienstag wird die Gefahr eines Brandes vom DWD am höchsten eingeschät­zt. Danach schwächt sich die Warnung – wie auch in Villingen-Schwenning­en und Singen – bis zum Freitag auf vier ab. In Rottweil und Sigmaringe­n-Laiz gilt nach der Stufe drei am Montag in den nächsten Tagen die Stufe vier.

Die hohen Temperatur­en und die Trockenhei­t lassen Peter Hauk, Minister für ländlichen Raum und Verbrauche­rschutz, zu höherer Vorsicht mahnen. „Die Gefahr von Waldbrände­n schnellt derzeit landesweit nach oben. Trockene Streu und ausgedörrt­es Gras brennen wie Zunder. Eine weggeworfe­ne Zigarette oder ein unbeaufsic­htigtes Grillfeuer können verheerend­e Folgen haben.“

Das Befolgen einfacher Regeln können das Risiko gering halten, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriu­ms. Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzl­iches Rauchverbo­t. Das Feuermache­n ist nur an offizielle­n, fest eingericht­eten Feuerstell­en auf Grillplätz­en erlaubt. Mitgebrach­te Grills dürfen nicht genutzt werden. Ein Grillfeuer darf nie unbeaufsic­htigt sein und muss vor dem Verlassen vollständi­g gelöscht sein. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Je nach örtlicher Situation können Forstbehör­den weitere Maßnahmen anordnen und insbesonde­re das Grillen im Wald vollständi­g verbieten. Die Sperrungen sind unbedingt zu beachten.

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