Fördergelder noch bis Herbst beantragen
Europäischer Sozialfonds beteiligt sich an Projekten, die Beschäftigungs- und Bildungschancen erhöhen
Kreistagsausschuss tagt
TUTTLINGEN (sz) - Zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit des Tuttlinger Kreistags lädt Landrat Stefan Bär am Mittwoch, 28. Juni, um 16 Uhr, in den Sitzungssaal des Landratsamts in Tuttlingen ein. Auf der Tagesordnung stehen dann etwa ein Bericht über das Modellprojekt „Suchtmedizinische Institutsambulanz (SMIA)“im Landkreis, ein Bericht des kommunalen Behindertenund Inklusionsbeauftragten, die Reduzierung der Jugendkriminalität durch den Ausbau des Kooperationsprojektes Jukop, die Erstellung eines Erwachsenenschutzkonzeptes für Senioren, ein aktueller Sachstandsbericht über die Situation bei den Flüchtlingen. TUTTLINGEN (pm) - Der Landkreis Tuttlingen bekommt jährlich eine sechsstellige Fördersumme des Europäischen Sozialfonds (ESF). Regionale und örtliche Bildungsträger und Institutionen können sich mit ihren Projekten noch bis Herbst um Fördergelder bewerben.
Mit dem Instrument des ESF fördert die Europäische Union die Beschäftigung in Europa. Er fördert einen starken Arbeitsmarkt und verbessert den Zugang zu Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt soziale Integration, heißt es in einer Pressemitteilung.
Deshalb beteiligt er sich auch an der Finanzierung von Projekten, die die Beschäftigungs- und Bildungschancen der Menschen und die soziale Teilhabe in den Landkreisen Baden-Württembergs erhöhen, aber auch Armut sowie Diskriminierung bekämpfen. Für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 fließen insgesamt rund 260 Millionen Euro in das Land Baden-Württemberg, davon erhält der Landkreis Tuttlingen jährlich 180 000 Euro, insgesamt also gut 1,1 Millionen Euro. „Mit diesem Budget können wir auch weiterhin eigene Akzente in der Arbeitsmarktförderung setzen“, ist Landrat Stefan Bär überzeugt.
Dem Landkreis sei besonders wichtig, über die Förderung arbeitsmarktferne und armutsgefährdete Personengruppen zu erreichen, die auch unter günstigsten Bedingungen Schwierigkeiten hätten, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder kontinuierlich in Beschäftigung zu verbleiben. „Ich denke dabei insbesondere an Langzeitarbeitslose, ebenso Wiedereinsteigerinnen, Alleinerziehende oder Jugendliche und junge Erwachsene mit mangelnder schulischer oder beruflicher Ausbildung, die von diesen Fördermitteln profitieren können“, erläutert der Landrat.
Um die ESF-Fördergelder können sich regionale und örtliche Bildungsträger und Institutionen mit ihren Konzepten bis 30. September bewerben. „Resultierend aus den Ausschreibungen in den Vorjahren sind für das Förderjahr 2018 noch Mittel in Höhe von 124 062 Euro verfügbar“, sagt Sozialdezernent Bernd Mager.
Der ESF-Arbeitskreis Tuttlingen wird die Träger-Konzepte im Herbst bewerten und die ESF-Fördergelder verteilen. „Wir erwarten bei dieser Ausschreibung ausdrücklich innovative Ansätze“, so der Vorsitzende des Arbeitskreises, Hermann Ristau. „Auch die Kooperation von Trägern in einzelnen Bereichen ist denkbar.“ Weitere Informationen und die Ausschreibungskonditionen stehen auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen zur Verfügung. Auch kann eine persönliche Beratung über die ESF-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 07461/9264420 in Anspruch genommen werden.