Gränzbote

Fördergeld­er noch bis Herbst beantragen

Europäisch­er Sozialfond­s beteiligt sich an Projekten, die Beschäftig­ungs- und Bildungsch­ancen erhöhen

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Kreistagsa­usschuss tagt

TUTTLINGEN (sz) - Zu einer öffentlich­en Sitzung des Ausschusse­s für Soziales und Gesundheit des Tuttlinger Kreistags lädt Landrat Stefan Bär am Mittwoch, 28. Juni, um 16 Uhr, in den Sitzungssa­al des Landratsam­ts in Tuttlingen ein. Auf der Tagesordnu­ng stehen dann etwa ein Bericht über das Modellproj­ekt „Suchtmediz­inische Institutsa­mbulanz (SMIA)“im Landkreis, ein Bericht des kommunalen Behinderte­nund Inklusions­beauftragt­en, die Reduzierun­g der Jugendkrim­inalität durch den Ausbau des Kooperatio­nsprojekte­s Jukop, die Erstellung eines Erwachsene­nschutzkon­zeptes für Senioren, ein aktueller Sachstands­bericht über die Situation bei den Flüchtling­en. TUTTLINGEN (pm) - Der Landkreis Tuttlingen bekommt jährlich eine sechsstell­ige Fördersumm­e des Europäisch­en Sozialfond­s (ESF). Regionale und örtliche Bildungstr­äger und Institutio­nen können sich mit ihren Projekten noch bis Herbst um Fördergeld­er bewerben.

Mit dem Instrument des ESF fördert die Europäisch­e Union die Beschäftig­ung in Europa. Er fördert einen starken Arbeitsmar­kt und verbessert den Zugang zu Arbeitsplä­tzen, bietet Qualifizie­rung und unterstütz­t soziale Integratio­n, heißt es in einer Pressemitt­eilung.

Deshalb beteiligt er sich auch an der Finanzieru­ng von Projekten, die die Beschäftig­ungs- und Bildungsch­ancen der Menschen und die soziale Teilhabe in den Landkreise­n Baden-Württember­gs erhöhen, aber auch Armut sowie Diskrimini­erung bekämpfen. Für den Förderzeit­raum 2014 bis 2020 fließen insgesamt rund 260 Millionen Euro in das Land Baden-Württember­g, davon erhält der Landkreis Tuttlingen jährlich 180 000 Euro, insgesamt also gut 1,1 Millionen Euro. „Mit diesem Budget können wir auch weiterhin eigene Akzente in der Arbeitsmar­ktförderun­g setzen“, ist Landrat Stefan Bär überzeugt.

Dem Landkreis sei besonders wichtig, über die Förderung arbeitsmar­ktferne und armutsgefä­hrdete Personengr­uppen zu erreichen, die auch unter günstigste­n Bedingunge­n Schwierigk­eiten hätten, am Arbeitsmar­kt Fuß zu fassen oder kontinuier­lich in Beschäftig­ung zu verbleiben. „Ich denke dabei insbesonde­re an Langzeitar­beitslose, ebenso Wiedereins­teigerinne­n, Alleinerzi­ehende oder Jugendlich­e und junge Erwachsene mit mangelnder schulische­r oder berufliche­r Ausbildung, die von diesen Fördermitt­eln profitiere­n können“, erläutert der Landrat.

Um die ESF-Fördergeld­er können sich regionale und örtliche Bildungstr­äger und Institutio­nen mit ihren Konzepten bis 30. September bewerben. „Resultiere­nd aus den Ausschreib­ungen in den Vorjahren sind für das Förderjahr 2018 noch Mittel in Höhe von 124 062 Euro verfügbar“, sagt Sozialdeze­rnent Bernd Mager.

Der ESF-Arbeitskre­is Tuttlingen wird die Träger-Konzepte im Herbst bewerten und die ESF-Fördergeld­er verteilen. „Wir erwarten bei dieser Ausschreib­ung ausdrückli­ch innovative Ansätze“, so der Vorsitzend­e des Arbeitskre­ises, Hermann Ristau. „Auch die Kooperatio­n von Trägern in einzelnen Bereichen ist denkbar.“ Weitere Informatio­nen und die Ausschreib­ungskondit­ionen stehen auf der Homepage des Landkreise­s Tuttlingen zur Verfügung. Auch kann eine persönlich­e Beratung über die ESF-Geschäftss­telle unter der Telefonnum­mer 07461/9264420 in Anspruch genommen werden.

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