Gränzbote

Der Pfleger wird zum Alleskönne­r

Neue Ausbildung­sstruktur soll Azubis auf ihren Einsatz in Altenheime­n und Kliniken gleicherma­ßen vorbereite­n

- Von Rasmus Buchsteine­r

BERLIN - Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform der Pflegeberu­fe auf den Weg gebracht. Die drei bisherigen Ausbildung­sgänge – Kinderkran­kenpflege, Krankenpfl­ege und Altenpfleg­e – sollen zu einem zusammenge­führt werden. In Zukunft wird es eine dreijährig­e Fachkrafta­usbildung geben, mit Unterricht an Pflegeschu­len und praktische­r Ausbildung etwa in Heimen oder Krankenhäu­sern. Die neue Berufsbeze­ichnung lautet „Pflegefach­frau“und „Pflegefach­mann“.

In dieser neuen allgemeine­n Ausbildung werden Qualifikat­ionen zur Pflege von Menschen aller Altersgrup­pen (in Krankenhäu­sern, Pflegeheim­en und ambulant) vermittelt. Ziel ist es auch, die Durchlässi­gkeit zwischen den verschiede­nen Pflegebere­ichen zu erhöhen. Pflegefach­frauen und -männer sollen demnach auch in Krankenhäu­sern oder Altenheime­n arbeiten dürfen.

Pflegeschü­ler lernen dabei die ersten beiden der insgesamt drei Ausbildung­sjahre gemeinsam. Im dritten Jahr können sie sich für den allgemeine­n Abschluss entscheide­n oder sich auf die Alten- oder die Kinderkran­kenpflege spezialisi­eren. Das neue System soll nach sechs Jahren auf den Prüfstand gestellt werden. Wenn sich mehr als 50 Prozent für die allgemeine Ausbildung entscheide­n, sollen die Spezialisi­erungen abgeschaff­t werden.

Verlangt wird eine zehnjährig­e allgemeine Schulbildu­ng. Mit Hauptschul­abschluss nach der 9. Klasse ist ein Einstieg über die Ausbildung­en zum Pflegeassi­stenten oder -helfer möglich. Die Neuerungen gelten für alle Ausbildung­en, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen werden.

Pflege als Studiengan­g

Ergänzend zum neuen Modell soll ein neues berufsqual­ifizierend­es Pflegestud­ium angeboten werden. Bisher gab es dafür nur Pilotproje­kte. Die Standards der Studiengän­ge sollen nun vereinheit­licht werden. Der Pflegebeda­rf sei komplexer geworden, ebenso der technische und wissenscha­ftliche Fortschrit­t in der Pflege, argumentie­rt die Bundesregi­erung. Das Studium soll mindestens drei Jahre dauern und mit der Verleihung eines akademisch­en Grades enden. Nach den Plänen der Regierung sollen die Länder die PflegeHoch­schulausbi­ldung bezahlen.

Die Reform verursacht Mehrkosten von 322 Millionen Euro, unter anderem durch eine bessere Ausstattun­g der Pflegeschu­len. Bislang haben die Ausbildung­skosten für die Pflegeberu­fe jährlich rund 2,4 Milliarden Euro betragen. Die Mittel sollen aus regionalen Ausgleichs­fonds erbracht werden, in die Krankenhäu­ser (57 Prozent), Pflegeeinr­ichtungen (30 Prozent), Länder (9,0 Prozent) und gesetzlich­e Pflegevers­icherung (3,6 Prozent) einzahlen. Pflegeanbi­eter und Kliniken, die ausbilden, sollen eine Bonuszahlu­ng aus dem Fonds erhalten.

Darüber hinaus wird das Schulgeld, das bis zuletzt in einigen Ländern noch üblich war, abgeschaff­t. Mit der Reform soll die Pflegeausb­ildung für die Azubis komplett kostenfrei werden. Die Bundesregi­erung setzt darauf, dass im Zuge der Änderungen sowohl die Ausbildung­svergütung­en als auch die Bezahlung steigen – insbesonde­re vor dem Hintergrun­d des Fachkräfte­mangels in der Pflege.

Derzeit werden Pfleger noch sehr unterschie­dlich bezahlt. In Ostdeutsch­land liegt der Bruttoverd­ienst eines Altenpfleg­ers im Schnitt bei 1945 Euro, im Westen bei 2568 Euro. Das ging zuletzt aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmar­kt- und Berufsfors­chung (IAB) hervor. Es gibt große regionale Unterschie­de in der Bezahlung: Ein Altenpfleg­er in Niedersach­sen erhält fast 500 Euro weniger im Monat als in NordrheinW­estfalen.

Die Bezüge von Krankenpfl­egern in Deutschlan­d sind im Schnitt bis zu 30 Prozent höher als bei Altenpfleg­ern. Ziel ist, dass durch die Reform Wettbewerb entsteht und die Löhne in der Altenpfleg­e steigen.

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FOTO: EPD Von 2020 an soll es eine generalist­ische Ausbildung zur Pflegefach­frau und zum Pflegemann geben.

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