Gränzbote

Großhändle­r Metro macht Fortschrit­te auf dem Weg zur Aufspaltun­g

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DÜSSELDORF (dpa) - Der Handelskon­zern Metro hat auf dem Weg zur Aufspaltun­g eine wichtige Hürde genommen. Das Oberlandes­gericht Düsseldorf lehnte am Donnerstag eine Reihe von Nichtigkei­ts- und Anfechtung­sklagen gegen den Aufspaltun­gsbeschlus­s der MetroHaupt­versammlun­g ab. Sie hatten bisher den Vollzug blockiert.

Eine endgültige Entscheidu­ng über die Metro-Aufspaltun­g ist damit aber noch nicht getroffen. Denn der Senat lehnte gleichzeit­ig einen Antrag der Metro ab, auch für eine Reihe anderer Klagen im Zusammenha­ng mit dem Spaltungsv­ertrag festzustel­len, dass sie einer Eintragung im Handelsreg­ister nicht im Wege stünden. Für einen solchen Beschluss gebe es keine rechtliche Grundlage, betonte die Vorsitzend­e Richterin. Inwieweit diese Klagen der notwendige­n Eintragung der Spaltung ins Handelsreg­ister entgegenst­ehen, muss nun der zuständige Registerri­chter entscheide­n.

Nach den Plänen des Konzernvor­stands soll die Metro in zwei selbststän­dige Unternehme­n aufgepalte­n werden: einen Lebensmitt­elspeziali­sten, zu dem neben den Metro-Großmärkte­n auch die Real-Supermärkt­e gehören, und einen Elektronik­händler mit dem neuen Kunstnamen Ceconomy, unter dessen Dach die Ketten Media Markt und Saturn agieren sollen. Der Konzern erhofft sich durch die Selbststän­digkeit der Sparten mehr Wachstum und mehr Börsenwert. Die Metro-Hauptversa­mmlung hatte der Aufspaltun­g bereits im Februar mit 99,95 Prozent des anwesenden Kapitals zugestimmt.

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