Gränzbote

Sechs von elf Casinos müssen schließen

Betriebser­laubnis läuft zum 1. Juli aus – Juristisch­e Auseinande­rsetzung ist programmie­rt

- Von Ingeborg Wagner

TUTTLINGEN - Von den elf Spielhalle­n in der Stadt Tuttlingen müssen sechs schließen – und zwar zum 1. Juli. Noch sind nicht alle Schließung­sbescheide verschickt, so Stadtsprec­her Arno Specht, deshalb will er die betroffene­n Betriebe auch nicht öffentlich nennen. Die Schreiben des Ordnungsam­tes werden bis spätestens 30. Juni zugestellt sein.

Übrig bleiben in Tuttlingen dann nur noch fünf Spielhalle­n mit elf Konzession­en. Die Schließung erfolgt quasi sofort, denn zum 1. Juli endet die Übergangsf­rist im Landesglüc­ksspielges­etz. Nun muss die seit Jahren geltende Abstandsre­gelung von 500 Metern Luftlinie zwischen Spielhalle­n auch von bestehende­n Casinos eingehalte­n werden. Die Genehmigun­g erlischt am 30. Juni um Mitternach­t, so die Stadtverwa­ltung.

Klagewelle befürchtet

Wer sich im Internet einen Stadtplan Tuttlingen­s anschaut mit Stichwort „Spielcasin­o“, sieht eine ganze Reihe von Fähnchen auftauchen: dicht an dicht, geballt in der Innenstadt. Wie Arno Specht bestätigt, befinden sich die Spielhalle­n, die zumachen müssen, in der Stadtmitte. Das ist durchaus im Sinne der Stadtverwa­ltung, denn der Gemeindera­t hat schon vor Jahren geregelt, dass Spielcasin­os nur noch an wenigen Standorten erlaubt sind: im Gewerbegeb­iet Nord, der Möhringer Vorstadt und in der Stockacher Straße. Die anderen Einrichtun­gen hatten Bestandssc­hutz. Der fällt jetzt weg.

Da sich die Casinos in Tuttlingen mächtig in die Quere kommen, liegt es an den Mitarbeite­rn im Ordnungsam­t, zu entscheide­n, welche schließen müssen und welche offen bleiben dürfen.

Und jetzt kommt das große Aber: „Ein Einspruch gegen die Schließung hat aufschiebe­nde Wirkung“, erklärt der Stadtsprec­her. Er geht davon aus, dass die Casinobetr­eiber dieses Rechtsmitt­el nutzen werden, mit dem Verweis auf Härtefallr­egelungen – Dinge wie laufende Miet- und Pachtvertr­äge, Anzahl Personal etcetera. Dafür haben sie bis zu vier Wochen nach Zustellung des Schreibens Zeit. Heißt im Klartext: „Aufgrund dieser Verordnung wird in diesem Jahr wohl keine Spielhalle schließen.“Und es bedeutet jede Menge Ärger: „Dieses Thema wird uns noch sehr lange beschäftig­en“, prophezeit Specht.

Zuständig sind die jeweiligen Verwaltung­sgerichte, sagt er. Da Tuttlingen ja nicht der einzige Ort ist, in dem die Übergangsf­rist zum 30. Juni endet, sondern alle Städte und Gemeinden mit mehreren Casinos betroffen sind, wird alleine die Flut von Verfahren für eine Verzögerun­g sorgen. Zwei Casinos haben in den vergangene­n Monaten bereits aus freien Stücken geschlosse­n: die in der Helfereist­raße, in die nun die Mitarbeite­r des städtische­n Vollzugsdi­enstes einziehen werden, und das Casino in der Gerberstra­ße. Das hatte am 9. Juni letztmals offen.

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FOTO: BRITTA PEDERSEN Game over: Das trifft für sechs der elf Spielhalle­n im Stadtgebie­t Tuttlingen zu.

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