Manuelles Heben von Parkschranke wird teuer
Spaichinger Amtsgericht verurteilt jungen Aldinger zu einer Geldstrafe
SPAICHINGEN - 30 Tagessätze zu je 40 Euro muss ein 18-jähriger Mann aus Aldingen bezahlen, weil er sich der Anstiftung zu einer Sachbeschädigung schuldig gemacht hatte. Zu diesem Urteil kam Richterin Philipp bei der Verhandlung am Montag im Spaichinger Amtsgericht.
Der mit zwei Vorstrafen vorbelastete Angeklagte hatte, nachdem er aus dem Parkplatz der Helios-Klinik in Rottweil ausfahren wollte und kein Parkticket mehr hatte, seinen Freund gebeten, die Schranke manuell anzuheben. Er sah sich zu dieser Tat genötigt, da er seinen Bruder nach Singen fahren sollte und er keine andere Möglichkeit mehr sah, aus dem Parkplatz herauszukommen.
Den Namen seines Freundes wollte der noch in der Ausbildung befindliche Angeklagte nicht nennen, da er, wenn er allein gewesen wäre, die Schranke ebenfalls von Hand geöffnet hätte.
Dabei sei, so die Richterin, ein Sachschaden von 1171 Euro entstanden, den der Angeklagte aber schon durch Aufnahme eines Kredits bezahlt hatte. Weil er sich im Vorfeld dieser Verhandlung schon zwei Mal wegen Vergehen (Fahren ohne Fahrerlaubnis und Umgang mit einer Schreckschusswaffe ohne Waffenschein) schuldig gemacht hatte, empfahl Staatsanwältin Gurski-Zepf eine Bestrafung nach dem Erwachsenenstrafrecht.
Sie plädierte für 40 Tagessätze je 40 Euro, erwähnte aber in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte im Vorfeld einen vorbildlichen Eindruck gemacht habe und es sie deshalb überrascht hätte, dass er sich „zu so einer Blödheit“habe hinreißen lassen.
Die Richterin reduzierte die Strafe auf 30 Tagessätze. Der Angeklagte nahm das Urteil widerspruchslos an. Sollte er, so die Richterin, finanziell nicht in der Lage sein, das Geld auf einmal aufzubringen, dürfe er sie auch in Raten abstottern.