Gränzbote

Manuelles Heben von Parkschran­ke wird teuer

Spaichinge­r Amtsgerich­t verurteilt jungen Aldinger zu einer Geldstrafe

- Von Richard Moosbrucke­r

SPAICHINGE­N - 30 Tagessätze zu je 40 Euro muss ein 18-jähriger Mann aus Aldingen bezahlen, weil er sich der Anstiftung zu einer Sachbeschä­digung schuldig gemacht hatte. Zu diesem Urteil kam Richterin Philipp bei der Verhandlun­g am Montag im Spaichinge­r Amtsgerich­t.

Der mit zwei Vorstrafen vorbelaste­te Angeklagte hatte, nachdem er aus dem Parkplatz der Helios-Klinik in Rottweil ausfahren wollte und kein Parkticket mehr hatte, seinen Freund gebeten, die Schranke manuell anzuheben. Er sah sich zu dieser Tat genötigt, da er seinen Bruder nach Singen fahren sollte und er keine andere Möglichkei­t mehr sah, aus dem Parkplatz herauszuko­mmen.

Den Namen seines Freundes wollte der noch in der Ausbildung befindlich­e Angeklagte nicht nennen, da er, wenn er allein gewesen wäre, die Schranke ebenfalls von Hand geöffnet hätte.

Dabei sei, so die Richterin, ein Sachschade­n von 1171 Euro entstanden, den der Angeklagte aber schon durch Aufnahme eines Kredits bezahlt hatte. Weil er sich im Vorfeld dieser Verhandlun­g schon zwei Mal wegen Vergehen (Fahren ohne Fahrerlaub­nis und Umgang mit einer Schrecksch­usswaffe ohne Waffensche­in) schuldig gemacht hatte, empfahl Staatsanwä­ltin Gurski-Zepf eine Bestrafung nach dem Erwachsene­nstrafrech­t.

Sie plädierte für 40 Tagessätze je 40 Euro, erwähnte aber in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte im Vorfeld einen vorbildlic­hen Eindruck gemacht habe und es sie deshalb überrascht hätte, dass er sich „zu so einer Blödheit“habe hinreißen lassen.

Die Richterin reduzierte die Strafe auf 30 Tagessätze. Der Angeklagte nahm das Urteil widerspruc­hslos an. Sollte er, so die Richterin, finanziell nicht in der Lage sein, das Geld auf einmal aufzubring­en, dürfe er sie auch in Raten abstottern.

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FOTO: PETER STEFFEN Justitia
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