Richtige Pausen waren selten
Mitarbeiter einer Firma auf dem Heuberg klagt Vergütung von Überstunden ein
VILLINGEN/REGION HEUBERG (ste) - Da ein Berufskraftfahrer eines regionalen Transportunternehmens auf dem Heuberg vor dem Arbeitsgericht Villingen Vergütung für geleistete Überstunden einklagte, stellte sich heraus, dass er während der Arbeitszeit kaum Pausen nehmen konnte. Man einigte sich auf eine teilweise Vergütung, enthalten in der Abfindung.
Zum Hintergrund: Die Transportfirma und deren Mitarbeiter standen sich vor dem Arbeitsgericht gegenüber. Der Mitarbeiter klagte gegen seinen ehemaligen Chef wegen der Bezahlung von Überstunden. Dazu hatte er eine Aufstellung mit den geleisteten Arbeitszeiten vorgelegt. Dem Richter fiel sofort auf, dass in dieser Aufstellung keine Pausen enthalten waren.
Der Kläger meinte auf eine entsprechende Frage des Richters, dass es eine richtige Pause kaum gegeben habe. Er habe während des Abladens seiner Fracht manchmal kaum auf die Toilette gehen können und nach dem Abladen sofort wieder zurückfahren müssen. Auf die Frage nach Einhaltung der Ruhezeiten meinte der Anwalt des Unternehmens, dass die Polizei die Ruhezeiten häufiger kontrolliert habe und es nie eine Beanstandung gegeben habe.
Da es sehr schwierig gewesen wäre, hier näher in den Sachverhalt einzusteigen, schlug der Richter eine Trennung mit einer Abfindung in einer kleineren Höhe von 3000 Euro vor. Darin enthalten war auch ein Teil der Vergütung für ausstehenden Urlaub. Darauf einigten sich die Parteien.