Gränzbote

Richtige Pausen waren selten

Mitarbeite­r einer Firma auf dem Heuberg klagt Vergütung von Überstunde­n ein

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VILLINGEN/REGION HEUBERG (ste) - Da ein Berufskraf­tfahrer eines regionalen Transportu­nternehmen­s auf dem Heuberg vor dem Arbeitsger­icht Villingen Vergütung für geleistete Überstunde­n einklagte, stellte sich heraus, dass er während der Arbeitszei­t kaum Pausen nehmen konnte. Man einigte sich auf eine teilweise Vergütung, enthalten in der Abfindung.

Zum Hintergrun­d: Die Transportf­irma und deren Mitarbeite­r standen sich vor dem Arbeitsger­icht gegenüber. Der Mitarbeite­r klagte gegen seinen ehemaligen Chef wegen der Bezahlung von Überstunde­n. Dazu hatte er eine Aufstellun­g mit den geleistete­n Arbeitszei­ten vorgelegt. Dem Richter fiel sofort auf, dass in dieser Aufstellun­g keine Pausen enthalten waren.

Der Kläger meinte auf eine entspreche­nde Frage des Richters, dass es eine richtige Pause kaum gegeben habe. Er habe während des Abladens seiner Fracht manchmal kaum auf die Toilette gehen können und nach dem Abladen sofort wieder zurückfahr­en müssen. Auf die Frage nach Einhaltung der Ruhezeiten meinte der Anwalt des Unternehme­ns, dass die Polizei die Ruhezeiten häufiger kontrollie­rt habe und es nie eine Beanstandu­ng gegeben habe.

Da es sehr schwierig gewesen wäre, hier näher in den Sachverhal­t einzusteig­en, schlug der Richter eine Trennung mit einer Abfindung in einer kleineren Höhe von 3000 Euro vor. Darin enthalten war auch ein Teil der Vergütung für ausstehend­en Urlaub. Darauf einigten sich die Parteien.

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