23-jähriger Raser muss ins Gefängnis
Drei Jahre Haft für Tod einer 14-Jährigen – BGH kassiert Urteil gegen Kölner Raser
SAARLOUIS (dpa) - Ein 23-jähriger Saarländer, der im August in eine Gruppe Jugendlicher gerast war und dabei eine 14-Jährige getötet und andere verletzt hat, muss ins Gefängnis. Wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verurteilte ihn das Amtsgericht Saarlouis am Donnerstag zu drei Jahren Haft.
Das Gericht blieb damit nur leicht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und vier Monate gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert, weil seinem Mandanten lediglich der Vorwurf gemacht werden könne, dass er vor einer Kurve „zu spät wieder verlangsamt“habe.
Tatsächlich war Dennis M. mit einem Opel Zafira, den er zu einem Rennauto mit 250 PS umgebaut hatte und für den die Betriebserlaubnis erloschen war, mit etwa Tempo 90 in eine enge Rechtskurve gerast. Dort war er von der Straße abgekommen und in die Gruppe von drei Jugendlichen geschleudert. „Das war kein Augenblicksversagen, das jedem hätte passieren können“, urteilte Richter Michael Wagner, „sondern Sie fuhren mit höchstmöglicher Geschwindigkeit, um Fun zu haben und Ihre Grenzen zu testen.“
Entsetzt zeigte er sich, dass Dennis M. fast ein Jahr nach dem Unfall noch immer ein Foto von seinem Auto als Profilbild bei Facebook habe – „von einem Auto, das so viel Unglück über so viele Menschen gebracht hat. Das ist mit normalem Menschenverstand nicht mehr fassbar“, sagte der Richter.
Nicht nur die beiden Augenzeugen und Freunde des toten Mädchens, sondern auch dessen Eltern und deren zehnjähriger Bruder, der seit dem Unfall kaum noch spreche, befinden sich noch immer in psychologischer Behandlung. „Sie hätten einiges tun können, um meinen Mandaten den Prozess und die Verarbeitung der Tragödie ein bisschen zu erleichtern“, warf die Anwältin der Opferfamilie dem Angeklagten vor. Der Angeklagte habe keinerlei Reue oder Betroffenheit gezeigt. „Aber alles, was Sie dazu getan haben, hat dazu geführt, dass der Prozess zu einem weiterem Trauma geworden ist.“
Der Vorsitzende Richter sagte, er nähme dem Angeklagten nicht ab, dass seine Entschuldigung an die Eltern im Schlusswort „tatsächlich von Reue geprägt“sei. Wagner nannte in seiner Begründung für das Strafmaß auch „generalpräventive Erwägungen“und verwies auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Dieser hatte am Morgen ein Urteil des Kölner Landgerichts gegen zwei Männer teilweise aufgehoben, weil die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt waren. Bei einem Autorennen in Köln war eine 19 Jahre alte Radfahrerin tödlich verletzt worden.