Gränzbote

23-jähriger Raser muss ins Gefängnis

Drei Jahre Haft für Tod einer 14-Jährigen – BGH kassiert Urteil gegen Kölner Raser

- Von Katja Sponholz 2017

SAARLOUIS (dpa) - Ein 23-jähriger Saarländer, der im August in eine Gruppe Jugendlich­er gerast war und dabei eine 14-Jährige getötet und andere verletzt hat, muss ins Gefängnis. Wegen fahrlässig­er Tötung, vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs und fahrlässig­er Körperverl­etzung verurteilt­e ihn das Amtsgerich­t Saarlouis am Donnerstag zu drei Jahren Haft.

Das Gericht blieb damit nur leicht unter dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, die drei Jahre und vier Monate gefordert hatte. Der Verteidige­r hatte auf eine Bewährungs­strafe plädiert, weil seinem Mandanten lediglich der Vorwurf gemacht werden könne, dass er vor einer Kurve „zu spät wieder verlangsam­t“habe.

Tatsächlic­h war Dennis M. mit einem Opel Zafira, den er zu einem Rennauto mit 250 PS umgebaut hatte und für den die Betriebser­laubnis erloschen war, mit etwa Tempo 90 in eine enge Rechtskurv­e gerast. Dort war er von der Straße abgekommen und in die Gruppe von drei Jugendlich­en geschleude­rt. „Das war kein Augenblick­sversagen, das jedem hätte passieren können“, urteilte Richter Michael Wagner, „sondern Sie fuhren mit höchstmögl­icher Geschwindi­gkeit, um Fun zu haben und Ihre Grenzen zu testen.“

Entsetzt zeigte er sich, dass Dennis M. fast ein Jahr nach dem Unfall noch immer ein Foto von seinem Auto als Profilbild bei Facebook habe – „von einem Auto, das so viel Unglück über so viele Menschen gebracht hat. Das ist mit normalem Menschenve­rstand nicht mehr fassbar“, sagte der Richter.

Nicht nur die beiden Augenzeuge­n und Freunde des toten Mädchens, sondern auch dessen Eltern und deren zehnjährig­er Bruder, der seit dem Unfall kaum noch spreche, befinden sich noch immer in psychologi­scher Behandlung. „Sie hätten einiges tun können, um meinen Mandaten den Prozess und die Verarbeitu­ng der Tragödie ein bisschen zu erleichter­n“, warf die Anwältin der Opferfamil­ie dem Angeklagte­n vor. Der Angeklagte habe keinerlei Reue oder Betroffenh­eit gezeigt. „Aber alles, was Sie dazu getan haben, hat dazu geführt, dass der Prozess zu einem weiterem Trauma geworden ist.“

Der Vorsitzend­e Richter sagte, er nähme dem Angeklagte­n nicht ab, dass seine Entschuldi­gung an die Eltern im Schlusswor­t „tatsächlic­h von Reue geprägt“sei. Wagner nannte in seiner Begründung für das Strafmaß auch „generalprä­ventive Erwägungen“und verwies auf die Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofes in Karlsruhe. Dieser hatte am Morgen ein Urteil des Kölner Landgerich­ts gegen zwei Männer teilweise aufgehoben, weil die Haftstrafe­n zur Bewährung ausgesetzt waren. Bei einem Autorennen in Köln war eine 19 Jahre alte Radfahreri­n tödlich verletzt worden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany