Gränzbote

Wo soll das Schwarze Brett hin?

Betriebsra­t klagt gegen Firma auf dem Heuberg

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VILLINGEN/REGION HEUBERG (lst) - Dass man beim Arbeitsger­icht über viele unterschie­dliche Themen aus dem Arbeitsleb­en streitet, ist normal. Dass aber der Betriebsra­t gegen sein Unternehme­n darüber streitet, wo das Schwarze Brett angebracht werden soll, beziehungs­weise der Geschäftsl­eitung verbieten lassen möchte, zu entscheide­n, wo der richtige Platz für das Schwarz Brett wäre, dürfte zu den selteneren Konfliktpu­nkten gehören. Aber jüngst wurde dieses Thema in einer Verhandlun­g vor dem Villinger Arbeitsger­icht verhandelt.

Es gibt keine Klausel im Gesetz des Betriebsve­rfassungsg­esetzes, die vorschreib­t, wo ein Schwarzes Brett in einem Betrieb angebracht werden soll. Nur in Kommentare­n ist vorgeschri­eben, dass es einen Anspruch auf Informatio­n und Kommunikat­ion gibt. Das Schwarze Brett muss an einem Ort hängen, an dem es allen Beschäftig­en zugänglich ist und sie es auch dort lesen können, also nicht gerade in einem zugigen Treppenhau­s. Es gilt, den gesunden Menschenve­rstand walten zu lassen.

In seiner jüngsten Verhandlun­g vor dem Arbeitsger­icht Villingen klagte der Betriebsra­t gegen die Firma, weil diese das Schwarze Brett an einem anderen Platz anbringen mochte. Jetzt hing es in der Nähe der Toilette. Jeder, der auf die Toilette wollte, konnte einen Blick darauf werfen, insbesonde­re auch etwaige Firmenbesu­cher hatten Einblick auf Internas des Betriebes.

Mit unverminde­rter Wucht diskutiert­en Betriebsra­t und Geschäftsf­ührer der Beklagten über einen neuen Standort. Die Richterin versuchte mit allen Kräften das Problem zu lösen. Erfolglos. Die Arbeitgebe­rpartei wollte das ganze Thema in einer späteren Kammersitz­ung gelöst haben.

„Man sollte nicht alle Probleme in die Kammersitz­ung verlagern, sondern versuchen, jetzt schon im Gütetermin eine Lösung zu finden“, so die Richterin, die mehrmals einen Versuch startete, das Knäuel der Meinungsun­terschiede aufzuschne­iden.

Die Arbeitgebe­rseite erzählte von Beleidigun­gen und hatte zur Illustrati­on gleich ein Tablett dabei, wo sie verschiede­ne eventuelle künftige Standorte für das Schwarze Brett erläuterte.

Die Betriebsra­t Seite hatte keine Vorschläge mitgebrach­t, wo man die Tafel anbringen könnte, beziehungs­weise wo man das Schwarze Brett zukünftig anbringen könnte. Auch hier also keine Einigung. Ein weiteres Streitthem­a war, dass auf der Wählerlist­e für die kommende Betriebsra­tswahl Namen aufgeführt wurden von angebliche­n Mitarbeite­rn, die aber in der Firma gar nicht mitarbeite­ten.

Hier versprach die beklagte Partei die Sache zu prüfen

Die Debatten wurden so kontrovers und mit großer Lautstärke geführt, dass an eine gütliche Einigung im Moment nicht zu denken war.

Da aber in zwei Wochen ein neuer Betriebsra­t wieder gewählt wird, will man bis zu diesem Termin noch abwarten.

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