Wo soll das Schwarze Brett hin?
Betriebsrat klagt gegen Firma auf dem Heuberg
VILLINGEN/REGION HEUBERG (lst) - Dass man beim Arbeitsgericht über viele unterschiedliche Themen aus dem Arbeitsleben streitet, ist normal. Dass aber der Betriebsrat gegen sein Unternehmen darüber streitet, wo das Schwarze Brett angebracht werden soll, beziehungsweise der Geschäftsleitung verbieten lassen möchte, zu entscheiden, wo der richtige Platz für das Schwarz Brett wäre, dürfte zu den selteneren Konfliktpunkten gehören. Aber jüngst wurde dieses Thema in einer Verhandlung vor dem Villinger Arbeitsgericht verhandelt.
Es gibt keine Klausel im Gesetz des Betriebsverfassungsgesetzes, die vorschreibt, wo ein Schwarzes Brett in einem Betrieb angebracht werden soll. Nur in Kommentaren ist vorgeschrieben, dass es einen Anspruch auf Information und Kommunikation gibt. Das Schwarze Brett muss an einem Ort hängen, an dem es allen Beschäftigen zugänglich ist und sie es auch dort lesen können, also nicht gerade in einem zugigen Treppenhaus. Es gilt, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.
In seiner jüngsten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Villingen klagte der Betriebsrat gegen die Firma, weil diese das Schwarze Brett an einem anderen Platz anbringen mochte. Jetzt hing es in der Nähe der Toilette. Jeder, der auf die Toilette wollte, konnte einen Blick darauf werfen, insbesondere auch etwaige Firmenbesucher hatten Einblick auf Internas des Betriebes.
Mit unverminderter Wucht diskutierten Betriebsrat und Geschäftsführer der Beklagten über einen neuen Standort. Die Richterin versuchte mit allen Kräften das Problem zu lösen. Erfolglos. Die Arbeitgeberpartei wollte das ganze Thema in einer späteren Kammersitzung gelöst haben.
„Man sollte nicht alle Probleme in die Kammersitzung verlagern, sondern versuchen, jetzt schon im Gütetermin eine Lösung zu finden“, so die Richterin, die mehrmals einen Versuch startete, das Knäuel der Meinungsunterschiede aufzuschneiden.
Die Arbeitgeberseite erzählte von Beleidigungen und hatte zur Illustration gleich ein Tablett dabei, wo sie verschiedene eventuelle künftige Standorte für das Schwarze Brett erläuterte.
Die Betriebsrat Seite hatte keine Vorschläge mitgebracht, wo man die Tafel anbringen könnte, beziehungsweise wo man das Schwarze Brett zukünftig anbringen könnte. Auch hier also keine Einigung. Ein weiteres Streitthema war, dass auf der Wählerliste für die kommende Betriebsratswahl Namen aufgeführt wurden von angeblichen Mitarbeitern, die aber in der Firma gar nicht mitarbeiteten.
Hier versprach die beklagte Partei die Sache zu prüfen
Die Debatten wurden so kontrovers und mit großer Lautstärke geführt, dass an eine gütliche Einigung im Moment nicht zu denken war.
Da aber in zwei Wochen ein neuer Betriebsrat wieder gewählt wird, will man bis zu diesem Termin noch abwarten.