Donaubergland GmbH ohne private Anbieter
EU-Recht macht Änderung in der Mitgliederstruktur notwendig – Gastgeber sollen weiter eingebunden sein
EMMINGEN-LIPTINGEN/IMMENDINGEN (mie) - Ohne Diskussionen haben die Gemeinderäte von Emmingen-Liptingen und Immendingen zugestimmt, dass private Gesellschafter aus der Donaubergland GmbH austreten und die GmbH dann als rein kommunale Gesellschaft geführt wird. Die bisherigen privaten Mitglieder, vor allem Gastgeber und Bewirtungsbetriebe, werden aber weiterhin als Berater beteiligt sein und von der Arbeit der GmbH profitieren. Hintergrund der Änderung ist die Neufassung der beihilfeund vergaberechtlichen Vorgaben der Europäischen Union. Danach ist es nicht erlaubt, wenn mit öffentlichen Geldern privatwirtschaftliche Interessen subventioniert werden. Genau das passiert im Moment aber noch beispielsweise, wenn die Donaubergland GmbH ein Minus erwirtschaftet. Das wird zu drei Vierteln vom Landkreis und zu einem Viertel von den Kommunen getragen. Solange die Gastronomen noch Gesellschafter der Donaubergland GmbH sind, profitieren sie von den kommunalen Geldern, die in die GmbH fließen – nach EU-Recht eine unzulässige Subventionierung. Trotzdem würden die Gastronomen und Gastgeber weiterhin die Zielgruppe sein, die in erster Linie von der Arbeit der Donaubergland GmbH profitiert, erklärte Immendingens Bürgermeister Markus Hugger seinem Gemeinderat. Deshalb werde ihr Fachwissen weiter gefragt sein und würden ihre Interessen berücksichtigt, so Hugger.