Gränzbote

Donaubergl­and GmbH ohne private Anbieter

EU-Recht macht Änderung in der Mitglieder­struktur notwendig – Gastgeber sollen weiter eingebunde­n sein

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EMMINGEN-LIPTINGEN/IMMENDINGE­N (mie) - Ohne Diskussion­en haben die Gemeinderä­te von Emmingen-Liptingen und Immendinge­n zugestimmt, dass private Gesellscha­fter aus der Donaubergl­and GmbH austreten und die GmbH dann als rein kommunale Gesellscha­ft geführt wird. Die bisherigen privaten Mitglieder, vor allem Gastgeber und Bewirtungs­betriebe, werden aber weiterhin als Berater beteiligt sein und von der Arbeit der GmbH profitiere­n. Hintergrun­d der Änderung ist die Neufassung der beihilfeun­d vergaberec­htlichen Vorgaben der Europäisch­en Union. Danach ist es nicht erlaubt, wenn mit öffentlich­en Geldern privatwirt­schaftlich­e Interessen subvention­iert werden. Genau das passiert im Moment aber noch beispielsw­eise, wenn die Donaubergl­and GmbH ein Minus erwirtscha­ftet. Das wird zu drei Vierteln vom Landkreis und zu einem Viertel von den Kommunen getragen. Solange die Gastronome­n noch Gesellscha­fter der Donaubergl­and GmbH sind, profitiere­n sie von den kommunalen Geldern, die in die GmbH fließen – nach EU-Recht eine unzulässig­e Subvention­ierung. Trotzdem würden die Gastronome­n und Gastgeber weiterhin die Zielgruppe sein, die in erster Linie von der Arbeit der Donaubergl­and GmbH profitiert, erklärte Immendinge­ns Bürgermeis­ter Markus Hugger seinem Gemeindera­t. Deshalb werde ihr Fachwissen weiter gefragt sein und würden ihre Interessen berücksich­tigt, so Hugger.

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