Ex-Chefs von Hess sollen Schadenersatz zahlen
Zivilprozess vor dem Landgericht Konstanz endet nach vier Jahren – Anleger bekommen Geld
VILLINGEN-SCHWENNINGEN - Ein Urteil ist ergangen: Die beiden geschassten Ex-Vorstände des Villinger Leuchtenherstellers Hess sind vom Landgericht Konstanz jetzt zur Zahlung von zwei Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden, so der Insolvenzverwalter. Vier Jahre lang hat die Anwaltskanzlei des Insolvenzverwalters hartnäckig prozessiert.
Zuletzt drohte die Verhandlung vor dem Landgericht um weitere Monate verzögert zu werden. Der Anwalt eines Ex-Vorstands hatte bei der Verhandlung im März 2017 angegeben, zwei im Januar 2015 von der Gegenseite erhaltene CDs seien gar nicht lesbar. Eine Finte, um den ohnehin zähen Rechtsstreit weiter zu verzögern? Wer im März bei der Verhandlung in Konstanz zugegen war, konnte diesen Eindruck gewinnen: Auf Vorhaltungen, warum ihm das erst jetzt auffalle, zwei Jahre nach Erhalt der Datenträger, reagierte der Anwalt mit Achselzucken.
Während der laufenden Verhandlung, als bereits nach Ausweichterminen gesucht wurde, entdeckte der Kläger-Anwalt in seinen Unterlagen eine Notiz, wonach Kopien der angeblich unlesbaren CDs seinerzeit auch das Gericht erhalten hat. Diese wurden in einer Prozess-Unterbrechung sofort erfolgreich gesucht und überprüft – sie waren lesbar. Direkt nach der Verhandlung erhielten die Anwälte der Ex-Vorstände Kopien der Datenträger, so dass der Prozess ohne großen Verzug fortgesetzt werden konnte.
Am 29. Juni ist nun laut Insolvenzverwalter das Urteil ergangen: Die beiden Ex-Vorstände sollen zwei Millionen Euro Schadenersatz nebst Zinsen seit 2013 zahlen. Unter anderem war ihnen in diesem Prozess vorgeworfen worden, 6,3 Prozent der Firma Emdeoled mit drei Millionen Euro völlig überteuert gekauft zu haben. Ob die beiden Ex-Vorstände in Berufung gehen werden, steht noch nicht fest.
Das Hauptverfahren vor der Wirtschaftskammer 25 des Landgerichts Mannheim indes steht wegen Überlastung des Gerichts weiterhin aus. Dass es noch im Jahr 2017 eröffnet werden kann, gilt als äußerst unwahrscheinlich. Es sei sogar unklar, ob 2017 noch über die Eröffnung entschieden werde, so der Pressesprecher in Mannheim. Der Kalender der Wirtschaftskammer sei nach wie vor eng, so dass es, mit allem Vorbehalt, wahrscheinlich 2018 wird, selbst wenn 2017 eröffnet wird.“Ob indes das Konstanzer Urteil Einfluss auf das erwartete Hauptverfahren habe, vermochte Bock nicht zu sagen – „das war ja ein zivilrechtliches Urteil“, sagte er. „Es ist unerfreulich, dass da gar nichts passiert“, moniert der Insolvenzverwalter und kündigt an, binnen der nächsten sechs Wochen sieben Prozent an die Gläubiger auszuschütten.
104 Millionen der Forderungen sind anerkannt. 650 Gläubiger hatten bis Oktober 2015 Forderungen angemeldet, darunter sind Personen vom Kleinanleger bis hin zum millionenschweren Investor, die nun sieben Prozent dessen, was von ihren Forderungen anerkannt worden ist, erhalten.