Neue EU-Regelungen für Auto-Werkstätten
Innung lässt sich auf neuesten Stand bringen – Messgeräte müssen in zentraler Datenbank gespeichert sein
TUTTLINGEN (pm) - Aufgrund aktueller europäischer Vorschriften und internationalen Normen zur Qualitätssicherung bei der technischen Fahrzeugüberwachung müssen kurzfristig alle Messeinrichtungen und -geräte, die in Untersuchungsstellen oder von anerkannten Werkstätten für die Durchführung der amtlichen Untersuchungen und Prüfungen verwendet werden, in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Für anerkannte AU-, AUK-, SP- und GAS-Werkstätten wird diese Verpflichtung in der neuen FahrzeugUntersuchungs-Verordnung (FUV) vorgeschrieben werden.
In der FUV werden alle bisher in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung verankerten Vorschriften zur technischen Fahrzeugüberwachung zusammengefasst und an die aktuellen europäischen Vorschriften angepasst. Die FUV wird voraussichtlich im September veröffentlicht und tritt wohl Mitte 2018 in Kraft.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung hat nun die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes TuttlingenRottweil seine Mitglieder nochmals auf die bevorstehenden Änderungen hingewiesen. Obermeister Bernd Klaiber (Balgheim) begrüßte diesbezüglich vom Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg Bernd Schalud als zuständigen Referenten für den Bereich Technik/ Betriebswirtschaft im Hotel „Sternen“in Geisingen-Kirchen-Hausen.
Diskussion folgt auf Vortrag
Praxisnah berichtete Schalud über die wesentlichen Änderungen, wobei der Schwerpunkt seiner Ausführungen den Prüfmitteln wie Bremsenprüfstand und Scheinwerfereinstellprüfsysteme, die ab Januar 2018 kalibriert sein müssen, galt. Neben der eigentlichen Scheinwerferüberprüfung und -einstellung wurden auch Prüfplätze und die dazu gehörenden Toleranzen neu definiert. Ebenso wurde das Führen der PSPDatenbank erklärt. In der nachfolgenden Diskussionsrunde wurden die anstehenden Fragen seitens der Innungsmitglieder ausgiebig erörtert und beantwortet.